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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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-vorschläge möglich sein. Die Stellungnahmen der <strong>Umwelt</strong>behörden <strong>und</strong> der<br />

Öffentlichkeit sind dann gemäß der SUP-Richtlinie bei der weiteren Planaufstellung zu<br />

berücksichtigen. Nach Abschluss des Verfahrens ist der Plan oder das Programm zur<br />

Einsicht auszulegen. Dabei muss erläutert werden, wie der <strong>Umwelt</strong>bericht <strong>und</strong> die<br />

abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt worden sind <strong>und</strong> weshalb dem<br />

angenommenen Plan der Vorzug vor den geprüften Alternativen gegeben wurde<br />

(Art. 9 Abs. 1 lit. b SUP-Richtlinie, § 14 l Abs. 2 Nr. 2 SUPG-Entwurf). Dieses Vorgehen<br />

kann gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

verbessern (SURBURG, 2002).<br />

Je nach der zukünftigen Ausgestaltung des gesamten Verfahrens – etwa durch einen<br />

zusätzlichen Schritt der Integration in ein B<strong>und</strong>esraumordnungsprogramm – wird die<br />

SUP zwar auf allen Ebenen der Planung durchgeführt, gleichzeitig aber entsprechend<br />

abgeschichtet, sodass Doppelarbeiten vermieden werden. Wichtig ist insoweit<br />

allerdings, dass diese systematische <strong>Umwelt</strong>prüfung wie auch die erforderliche<br />

Verknüpfung mit der Raumordnung nicht durch Sonder- oder Teilplanungen umgangen<br />

werden, die beispielsweise im Rahmen von Regionalförderungsprogrammen aufgelegt<br />

werden oder lediglich Teilaspekte eines integrierten Verkehrskonzeptes herausgreifen.<br />

8.1.2.4 Insbesondere: Berücksichtung der Zerschneidung von<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft in der Verkehrsplanung<br />

427. Die Zerschneidung von Lebens- <strong>und</strong> Erholungsräumen durch den<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> führt neben der direkten Flächeninanspruchnahme in besonderem<br />

Maße zu Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft (s. Abschn. 2.2.2).<br />

Wesentlicher Bestandteil einer zukünftigen SUP für Verkehrsplanungen auf<br />

B<strong>und</strong>esebene sollte daher die Darstellung von Zerschneidungswirkungen sowie<br />

geeigneter Kompensationsmaßnahmen sein. Bisher werden Beeinträchtigungen durch<br />

Barrierewirkung <strong>und</strong> Isolation nur unzureichend bei der Planung <strong>und</strong> bei der<br />

Umsetzung von Straßenbauvorhaben berücksichtigt. Ursache hierfür ist unter<br />

anderem, dass bisher nur ungenügende Planungsgr<strong>und</strong>lagen zur Einschätzung der<br />

Zerschneidungswirkung verfügbar sind. Hinweise zum Schutz von Räumen vor<br />

Zerschneidung auf B<strong>und</strong>esebene waren b<strong>und</strong>esweit bisher lediglich der Karte der<br />

unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (GLAWAK, 2001) <strong>und</strong> den bestehenden<br />

Schutzgebietsausweisungen (z. B. FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete) zu<br />

entnehmen. Der SRU wiederholt <strong>und</strong> bekräftigt deshalb seine Empfehlung (SRU, 2002,<br />

Tz. 59), in der B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung unzerschnittene verkehrsarme Räume ab<br />

einer Flächengröße von 100 km 2 prioritär zu schützen (s. a. Abschn. 5.5.2.2). Darüber<br />

hinausgehend ist zu erwägen, dass die Zerschneidungswirkung einer Straße nicht erst<br />

ab einer Kfz-Nutzung von 1000 Kfz/Tag beginnt. Insbesondere bei Betrachtungen auf<br />

Länderebene sollte deshalb eine weitergehende Differenzierung der unzerschnittenen

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