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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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zugeordnet werden. Ausgenommen wären B<strong>und</strong>esstraßen, die nachgewiesenermaßen<br />

überregionale Verbindungsfunktionen erfüllen <strong>und</strong> aus diesem Gr<strong>und</strong> in<br />

B<strong>und</strong>eskompetenz verbleiben sollen: Beispiele sind B<strong>und</strong>esstraßen, die als<br />

Europastraßen eingestuft sind sowie B<strong>und</strong>esstraßen, denen weit überwiegend eine<br />

Fernverbindungsfunktionen zugewiesen werden kann. Die Kompetenzen des B<strong>und</strong>es<br />

würden sich damit auf das Straßennetz beschränken, das für die Verbindungsfunktion<br />

mit dem europäischen Ausland <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esländerübergreifend von Bedeutung ist.<br />

Diese Aufteilung der Planungskompetenz erfordert keine Änderung der<br />

entsprechenden Artikel im Gr<strong>und</strong>gesetz.<br />

8.1.2.3 Integration der Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung in die<br />

Verkehrswegeplanung<br />

425. In Abschnitt 8.1.1.2 (Tz. 402) wurde bereits darauf hingewiesen, dass nach dem<br />

Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie zukünftig auch die<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung SUP-pflichtig sein soll. Durch die SUP soll gemäß dem<br />

Konzept der SUP-Richtlinie (2001/42/EG) sichergestellt werden, dass nachteilige<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen einer Planung bereits frühzeitig im Planungsprozess erkannt <strong>und</strong><br />

berücksichtigt werden (s. a. KÖPPEL et al., 2004; STÜER, 2003; HENDLER, 2003).<br />

Wie ebenfalls schon angedeutet wurde, setzt dies allerdings voraus, dass die<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung auch tatsächlich in einem hierarchisch strukturierten, von<br />

einer strategischen Ebene ausgehenden Planungsprozess erfolgt. Nur wenn auf<br />

strategischer Ebene verschiedene Konzeptalternativen erarbeitet <strong>und</strong> im Hinblick auch<br />

auf die <strong>Umwelt</strong>wirkungen verglichen werden, kann dem Ziel der SUP entsprochen <strong>und</strong><br />

verhindert werden, dass <strong>Umwelt</strong>belange in strukturellen Weichenstellungen zunächst<br />

weit gehend außer Betracht bleiben. Die vom SRU vorgeschlagene, in die<br />

Raumordnung integrierte <strong>und</strong> stärker konzeptionell ausgerichtete<br />

B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung wäre insoweit gut geeignet, die SUP in sich<br />

aufzunehmen.<br />

426. Dabei sollte die SUP bereits während der Erstellung sowohl des<br />

B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanes als auch des Raumordnungsprogramms zu einer<br />

prozesshaften <strong>und</strong> transparenten Optimierung der Planung führen. Dabei kann auf die<br />

bereits vorhandenen Methoden der <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung <strong>und</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitseinschätzung des BVWP 2003 zurückgegriffen werden, die jedoch um<br />

weitere bedeutende <strong>Umwelt</strong>parameter (z. B. Lärm innerorts <strong>und</strong> außerorts,<br />

innerörtliche Emissionen <strong>und</strong> globale Emissionen von CO2), die bisher nur in der NKA<br />

erfasst wurden, ergänzt werden sollten. Insbesondere während der Planungsphase<br />

sollte für interessierte Gemeinden, Interessengruppen <strong>und</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

die Möglichkeit einer interaktiven Handhabung <strong>und</strong> Kommentierung (etwa per Internet)<br />

aller Projektvorschläge, der Projektwirkungen <strong>und</strong> der Auswahlkriterien <strong>und</strong>

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