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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Divergierende Zuständigkeiten für die Entwicklung der Raumordnung<br />

<strong>und</strong> der Verkehrsstrukturen als Integrationshemmnis<br />

422. Das Integrationsdefizit auf überörtlicher Ebene wird gegenwärtig außerdem<br />

dadurch maßgeblich verstärkt, dass die Kompetenzen für die Raumplanung einerseits<br />

<strong>und</strong> die Verkehrsplanung andererseits nicht kongruent auf die föderalen<br />

Planungsebenen verteilt sind. Finanzierung <strong>und</strong> Planung durch die B<strong>und</strong>esebene<br />

reichen mit dem B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan weit in Verbindungszusammenhänge<br />

hinein, deren raumplanerische Bezüge überwiegend oder gänzlich regionaler oder gar<br />

örtlicher Natur sind. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong><br />

Gemeinden sollte demgegenüber den engen inhaltlichen Wechselbezügen von<br />

Raumplanung <strong>und</strong> Verkehrsplanung entsprechen, namentlich dadurch, dass der<br />

jeweiligen Ebene parallel sowohl die ihr entsprechenden Aufgaben der Verkehrs- als<br />

auch der Raumplanung zugewiesen werden. Diesem Gebot einer sachangemessenen<br />

Zuständigkeitsverteilung entspricht das deutsche Planungssystem bisher nicht. Auch<br />

aus diesem Gr<strong>und</strong> wird dringend eine Entflechtung der<br />

Verkehrsplanungszuständigkeiten empfohlen.<br />

8.1.2.2 Neuordnung der Planungs- <strong>und</strong><br />

Finanzierungskompetenzen zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern<br />

423. Eine konsequente Integration von B<strong>und</strong>esverkehrswege- <strong>und</strong> Raumplanung<br />

setzt voraus, dass die Planungszuständigkeiten zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern klarer als<br />

bisher abgegrenzt werden <strong>und</strong> insbesondere die B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung nicht<br />

mehr auf der Basis von Bedarfsanmeldungen der Länder durchgeführt wird. Angesichts<br />

der hohen Dichte des deutschen Autobahnnetzes erfüllen nur noch wenige<br />

B<strong>und</strong>esstraßen überregionale verkehrliche Funktionen. In Ballungsräumen wiederum<br />

übernehmen Autobahnen vorwiegend regionale Verbindungsfunktionen. Die derzeit<br />

gültige Klassifizierung der Straßen spiegelt demnach in sehr vielen Fällen nicht deren<br />

tatsächliche Verbindungsfunktionen wider. Das B<strong>und</strong>esautobahnnetz wurde zwischen<br />

1950 <strong>und</strong> 2003 um 473 % erweitert (von 2 100 km auf 12 037 km) <strong>und</strong> übernimmt<br />

inzwischen weit gehend die Fernverkehrsfunktion, die das Netz der B<strong>und</strong>esstraßen im<br />

Jahre 1950 erfüllte. Dieses B<strong>und</strong>esstraßennetz wuchs im gleichen Zeitraum nur um<br />

r<strong>und</strong> 70 % (von 24 300 km auf 41 246 km; B<strong>und</strong>esbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in<br />

der Verwaltung, 2004, S. 16).<br />

Die Begriffsbestimmungen des Gr<strong>und</strong>gesetzes (Art. 90 GG) <strong>und</strong> des<br />

Fernstraßengesetzes legen nahe, dass die Kernaufgabe des B<strong>und</strong>es nur der Bau <strong>und</strong><br />

die Unterhaltung wichtiger Fernstraßen sein kann (B<strong>und</strong>esbeauftragter für<br />

Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, 2004).

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