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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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345<br />

8.1.2 Strategien für eine konzeptionelle Neuordnung der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung<br />

416. Die vorstehende Analyse zeigt, dass zwar der BVWP 2003 deutliche<br />

methodische Fortschritte in der Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge<br />

gebracht hat, dass die Planung aber nach wie vor erhebliche systematische <strong>und</strong><br />

methodische Defizite aufweist: Die erforderliche Integration in die Raumplanung ist<br />

durch die aufgesattelte Raumwirksamkeitsanalyse nicht sachgerecht zu leisten. Auch<br />

die <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung kann den Ansprüchen der SUP hinsichtlich der<br />

Betrachtung verkehrsträgerübergreifender Alternativen, der Transparenz, der<br />

Beteiligung <strong>und</strong> der Integration in den Planungsprozess nicht gerecht werden.<br />

Schließlich gewährleistet die Nutzen-Kosten-Analyse trotz verfeinerter Methoden keine<br />

effektive Begrenzung des Verkehrswegebaus auf Ausbauprojekte, für die tatsächlich<br />

ein hinreichender Bedarf besteht. Dass die Planung auf Bedarfsanmeldungen der<br />

Länder aufbaut, führt zudem zu einer überzeichneten Nachfrage nach weiterem<br />

Streckenausbau, weiteren Verbindungen <strong>und</strong> Umfahrungen.<br />

Der SRU hält aufgr<strong>und</strong> dieser strukturellen Defizite eine gr<strong>und</strong>legende konzeptionelle<br />

Neuorientierung der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung hin zu einer in die<br />

B<strong>und</strong>esraumordnung integrierten B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung für erforderlich. Die<br />

sachlich gebotene enge Verknüpfung der B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung mit der<br />

Raumplanung sollte durch die Einbettung der Verkehrsplanung in die – insoweit<br />

weiterzuentwickelnde – B<strong>und</strong>esraumordnung erfolgen (Abschn. 8.1.2.1). Zu diesem<br />

Zweck sollte die B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung stärker auf den Fernverkehr<br />

konzentriert, gegen die Landesstraßenplanung enger abgegrenzt <strong>und</strong> nicht mehr auf<br />

Bedarfsanmeldungen der Länder gestützt werden (Abschn. 8.1.2.2). Die<br />

<strong>Umwelt</strong>belange sollten bereits in die Verkehrsnetzplanung EG-rechtskonform <strong>und</strong><br />

systematisch konsequent durch die SUP integriert werden (Abschn. 8.1.2.3). Statt der<br />

fehleranfälligen <strong>und</strong> wertungsgeprägten Nutzen-Kosten-Analyse könnten schließlich<br />

marktbezogene Finanzierungsmodelle einen bedarfsangepassten Ausbau des<br />

Fernstraßennetzes gewährleisten (Abschn. 8.1.2.4).<br />

8.1.2.1 Die Integration der Verkehrsplanung in die<br />

Raumordnung<br />

Erforderlichkeit der engen Verknüpfung von Raumplanung <strong>und</strong><br />

Verkehrsplanung<br />

417. Raumplanung <strong>und</strong> Verkehrsplanung stehen sachlich in engem Zusammenhang<br />

<strong>und</strong> sollten daher insbesondere im Hinblick auf das Ziel einer umweltverträglichen <strong>und</strong><br />

verkehrssparenden Mobilität eng miteinander vernetzt werden, wobei der

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