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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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343<br />

Preiselastizität der Nachfrage der gehandelten Güter abhängig (ECKEY <strong>und</strong> STOCK,<br />

2000, S. 63). Diese güter- <strong>und</strong> regionsspezifischen Interdependenzen konnten mit der<br />

RWA, in der die Raumordnungsaspekte nach abstrakten Kriterien für Erreichbarkeit<br />

<strong>und</strong> Strukturschwäche rein qualitativ <strong>und</strong> wenig strukturiert bewertet wurden, kaum<br />

adäquat erfasst werden (vgl. auch VICKERMAN et al., 1999).<br />

413. Die zweifache Bewertung der Verkehrsprojekte durch RWA <strong>und</strong> NKA weist<br />

ferner problematische Überschneidungen auf. Nutzenkomponenten neuer<br />

Verkehrsverbindungen werden zum Teil doppelt gewichtet, nämlich zum einen in der<br />

Nutzen-Kosten-Bilanz der NKA <strong>und</strong> zum anderen durch Raumordnungspunkte in der<br />

RWA.<br />

414. Schließlich fehlt den Bewertungsmaßstäben der RWA <strong>und</strong> deren Anwendung<br />

eine klare Gr<strong>und</strong>lage. Während die NKA vom Ansatz her dem Prinzip der<br />

gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsmaximierung verpflichtet ist, für deren Bewertung<br />

fachlich anerkannte Regeln existieren, tendiert die der RWA zugr<strong>und</strong>e liegende<br />

Methodik erheblich stärker dazu, die Auswahl <strong>und</strong> Gewichtung der Bewertungskriterien<br />

dem Urteil der politischen Entscheidungsträger zu überlassen. Das kann zwar als ein<br />

notwendiges Zugeständnis an die Grenzen der Monetarisierbarkeit der Effekte von<br />

Infrastrukturmaßnahmen gewertet werden, birgt jedoch auch eine erhebliche Gefahr<br />

mangelnder Transparenz <strong>und</strong> politischer Beeinflussung des Bewertungsprozesses. So<br />

ist die RWA in der Praxis hochgradig missbrauchsanfällig gegenüber politischen<br />

Opportunismen ("Wahlgeschenke"). Dies ist vor allem eine Folge dessen, dass die<br />

raumplanerischen Ziele <strong>und</strong> Maßstäbe der Verkehrsplanung nicht a priori durch eine<br />

integrierte B<strong>und</strong>esraum- <strong>und</strong> Verkehrsplanung entwickelt werden, sondern lediglich für<br />

die Bewertung der Bedarfsmeldungen selektiv auf einzelne raumordnerische<br />

Gesichtspunkte zugegriffen wird. Auch mit Blick auf die erforderliche Abstimmung von<br />

Verkehrsnetz <strong>und</strong> Raumgestaltung zeigt sich daher, dass das derzeitige Modell der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung gr<strong>und</strong>legend reformbedürftig ist. Wie in Bezug auf die<br />

SUP bereits dargelegt wurde, hindert das auf Bedarfsanmeldungen basierende<br />

Planungsmodell auch eine frühzeitige <strong>und</strong> effiziente Berücksichtigung der Belange des<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzes. Dies kommt schließlich auch in den Defiziten des URE-Verfahrens<br />

zum Ausdruck.<br />

Defizite der Einbindung des URE-Verfahrens <strong>und</strong> der FFH-<br />

Verträglichkeitseinschätzung in der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

415. Die dem BVWP 2003 zugr<strong>und</strong>e liegende modifizierte <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung<br />

(URE) hat im Vergleich zu früheren B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanungen erhebliche<br />

Fortschritte bei der Berücksichtigung von <strong>Umwelt</strong>schutzerfordernissen gebracht.

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