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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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341<br />

Senkung der Betriebsführungskosten <strong>und</strong> Zeitersparnis nichtgewerblicher <strong>und</strong><br />

gewerblicher Fahrten <strong>und</strong> der dadurch induzierten Verkehrsnachfragesteigerung<br />

erfasst (BMVBW, 2002, S. 37, 52, 58). Mit der Quantifizierung des daraus<br />

resultierenden Nutzenzuwachses über das Konzept der Konsumenten- bzw.<br />

Produzentenrente werden die Wohlfahrtsgewinne des Infrastrukturausbaus unter<br />

Wettbewerbsbedingungen bereits vollständig abgebildet. Impulse für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung <strong>und</strong> daraus resultierende Einkommenszuwächse stellen unter diesen<br />

Bedingungen lediglich intra- oder interregionale Transfers zwischen den Produzenten<br />

<strong>und</strong> Konsumenten dar <strong>und</strong> dürfen nicht ein weiteres Mal als zusätzlicher Nutzen<br />

gezählt werden. Eine besondere Gewichtung wirtschaftlich bedeutender<br />

Verkehrsverbindungen wäre lediglich dann begründbar, wenn sich vom Marktpreis<br />

nicht abgebildete positive Externalitäten wie Agglomerationsvorteile oder der Abbau<br />

transportbedingter regionaler Monopolmacht nachweisen ließen. Der Nachweis hierfür<br />

wurde im Fall des Bonusverfahrens für Verkehrswege zur Förderung internationaler<br />

Beziehungen <strong>und</strong> die Anbindung von See- <strong>und</strong> Flughäfen nicht geführt. Auch ist es mit<br />

dem recht willkürlichen Bonusverfahren für Zeit- <strong>und</strong> Betriebskostenersparnisse kaum<br />

möglich, die Größenordnung derartiger Externalitäten auch nur annähernd zuverlässig<br />

zu schätzen.<br />

408. Auch die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen in der NKA ist problematisch. Hier<br />

werden je nach Art der <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigung durch verkehrliche Lärm- oder<br />

Schadstoffemissionen entweder Ergebnisse von Zahlungsbereitschaftsanalysen,<br />

Schätzungen der Schadenskosten oder Vermeidungskostenschätzungen<br />

vorgenommen <strong>und</strong> jeweils fixe Kostenansätze verwendet. Die Schätzwerte<br />

verkehrsinduzierter Kosten durch Luftverschmutzung <strong>und</strong> Lärmbelästigung in<br />

Deutschland divergieren jedoch in der Literatur je nach gewähltem Verfahren sehr<br />

stark (ECKEY <strong>und</strong> STOCK, 2000, S. 128 ff.). Eher gering erscheinen etwa die<br />

Schadenskostenansätze für Todesfälle durch krebserregende Schadstoffe <strong>und</strong><br />

Atemwegserkrankungen in Höhe von 0,79 Mio. Euro pro Todesfall. Hier gibt es in der<br />

Literatur erhebliche Bewertungsunterschiede. Eine Vielzahl aktueller internationaler<br />

Studien ermittelt ein Intervall von 0,9 bis 8,2 Mio. Euro pro vermiedenem Todesfall,<br />

womit der in der NKA zum BVWP verwendete Wert eher am unteren Limit der<br />

Wertansätze liegt (BLOMQUIST, 2001). Derartigen auf die Bewertungsmethodik<br />

zurückzuführenden Unsicherheiten wurde nach Ansicht des SRU in dem<br />

Bewertungsverfahren nicht hinreichend Rechnung getragen. Eine Berechnung<br />

verschiedener Projektszenarien unter Berücksichtigung der Divergenzen zwischen<br />

unterschiedlichen Schadenskostenansätzen wäre notwendig gewesen.<br />

409. Weitere methodische Kritik ist an der Verwendung unterschiedlicher<br />

Zeitkostenansätze im nichtgewerblichen Verkehr zu üben. Die Zeitersparnisse durch<br />

eine Verbesserung der Erreichbarkeit unterhalb einer bestimmten Schwelle werden mit

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