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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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– Die Bewertung <strong>und</strong> die Auswahl der einzelnen Trassen ist mit den zur Verfügung<br />

stehenden methodischen Erläuterungen für die Öffentlichkeit <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />

Fehlens einer nachvollziehbaren <strong>und</strong> vollständigen Datenbasis für die Einzelprojekte<br />

nicht hinreichend transparent. Insbesondere die der NKA zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Primärdaten sind in den Projektdossiers des BVWP für die Öffentlichkeit nicht<br />

ausreichend transparent gemacht. Insgesamt sind die von der B<strong>und</strong>esregierung zur<br />

Verfügung gestellten Informationen als unzureichend einzuschätzen. Lediglich eine<br />

grobe Methodenbeschreibung der Projektbewertung, eine Liste der Bauvorhaben<br />

<strong>und</strong> Investitionsvolumina nach B<strong>und</strong>esländern sowie eine sehr kurze<br />

Projektbeschreibung <strong>und</strong> -beurteilung ohne ausreichende Beschreibung des<br />

angegeben Datenmaterials war über die Internetseite des BMVBW zu finden.<br />

– Der projektbezogene Auswahlansatz <strong>und</strong> das Fehlen einer strategischen<br />

Planungsebene machen die B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung strukturell einer<br />

öffentlichen Diskussion um alternative Investitionskonzepte schwer zugänglich.<br />

Systematischer als bisher sollten die Zeiträume identifiziert werden, ab denen –<br />

erstens – wichtige Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen durch das BMVBW selbst der<br />

Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können <strong>und</strong> während derer – zweitens<br />

– der Planungsstand noch so veränderungsoffen ist, dass durch eine Konsultation<br />

gewonnene Erkenntnisse <strong>und</strong> Argumente noch berücksichtigt werden können.<br />

Keine Integration von Strategischer <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP) <strong>und</strong><br />

BVWP 2003<br />

402. Durch die 2001 verabschiedete Richtlinie 2001/42/EG sind die Mitgliedstaaten<br />

verpflichtet worden, bis spätestens zum 21. Juli 2004 eine <strong>Umwelt</strong>prüfung auch für<br />

Pläne <strong>und</strong> Programme vorzusehen, die der Vorbereitung umweltrelevanter Vorhaben<br />

dienen. Auch der BVWP ist ein solcher Plan. Gleichwohl ist eine SUP für den<br />

BVWP 2003 nicht durchgeführt worden. Eine Rechtspflicht zur <strong>Umwelt</strong>prüfung hatte<br />

zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung allerdings auch nicht bestanden, weil bis dahin<br />

weder eine Umsetzung der SUP-Richtlinie in nationales Recht erfolgt, noch die<br />

Umsetzungsfrist der Richtlinie abgelaufen war.<br />

Zu begrüßen ist insoweit, dass der Gesetzentwurf zur Umsetzung der SUP (SUPG-E<br />

vom 23. 06. 2004) nunmehr eine SUP für die Verkehrswegeplanungen auf<br />

B<strong>und</strong>esebene einschließlich der Bedarfspläne nach dem Verkehrswegeausbaugesetz<br />

des B<strong>und</strong>es zwingend vorsieht (§ 19b i. V. m. Anlage 3 zu § 3 Abs. 1a SUPG-Entwurf).<br />

Auch dies fordert dazu heraus, die Strukturen der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung für die<br />

nächsten Planungsphasen gr<strong>und</strong>legend zu überdenken, namentlich im Hinblick darauf,<br />

dass eine SUP zur ökologischen Optimierung des B<strong>und</strong>esverkehrswegenetzes nur<br />

dann effektiv beitragen kann, wenn die Planung tatsächlich als hierarchische,

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