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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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333<br />

395. Mit der Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) fand ein neues, eigens auf die<br />

raumordnerischen Belange ausgerichtetes Bewertungselement Eingang in die<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung. Erstmals wurde die Zielkonformität der Projekte<br />

hinsichtlich der "Verteilungs- <strong>und</strong> Entwicklungsziele" sowie der "Entlastungs- <strong>und</strong><br />

Verlagerungsziele" qualitativ, mit Hilfe einer Multi-Kriterien-Analyse bewertet. Die<br />

Projekte wurden mit so genannten "Raumordnungspunkten" danach bewertet,<br />

inwieweit sie die Erreichbarkeit schlecht erschlossener Gebiete verbessern (nur für<br />

Straßenbauprojekte) oder der Entlastung verkehrlich hochbelasteter Korridore dienen<br />

(nur bei Schienenprojekten). Die Einstufung eines Projektes ist insoweit einerseits von<br />

der Strukturschwäche einer Region, andererseits vom Grad der Verbesserung der<br />

Erreichbarkeit abhängig: Je größer die Strukturschwäche einer Region, desto höher<br />

werden Verbesserungen der Erreichbarkeit gewertet. Hinsichtlich neuer<br />

Umfahrungsstraßen wurden bei der Zuweisung von Raumordnungspunkten außerdem<br />

auch neue städtebauliche Straßenraumqualitäten honoriert, die aufgr<strong>und</strong> der<br />

prognostizierten Entlastung von innerörtlichen Straßen zu erwarten sind (BMVBW,<br />

2002, S. 56). Die RWA sollte in diesem Sinn die aus Entlastungen im lokalen Bereich<br />

resultierenden Auswirkungen auf die Stadtqualität integrierend darstellen (BMVBW,<br />

2002, S. 19).<br />

Einstufung der Projekte in Bedarfskategorien<br />

396. Für die Einstufung der Projekte in die Bedarfskategorien "Vordringlicher Bedarf"<br />

<strong>und</strong> "Weiterer Bedarf" sind die Ergebnisse aller drei Bewertungsverfahren relevant. Im<br />

Rahmen des zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets ist zunächst die Realisierung<br />

der Projekte vorgesehen, die entsprechend einer Rangfolge der volkswirtschaftlichen<br />

Rentabilität (Nutzen-Kosten-Verhältnis) als so genannter vordringlicher Bedarf<br />

eingestuft werden. Volkswirtschaftlich rentable Projekte, die mit dem verfügbaren<br />

Budget bis 2015 voraussichtlich nicht realisiert werden können, werden dem so<br />

genannten weiteren Bedarf zugeordnet.<br />

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in den "Vordringlichen Bedarf" sind eine<br />

"günstige" umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachliche Bewertung im Rahmen der URE (Stufen 1<br />

bis 4 von 5) <strong>und</strong> FFH-VE (Stufen 1 bis 2 von 3) sowie eine positive RWA-Bewertung.<br />

Vorhaben mit einem sehr hohen <strong>Umwelt</strong>risiko (Stufe 5) oder unvermeidbaren<br />

erheblichen Beeinträchtigung im Rahmen der FFH-VE (Stufe 3) können erst nach einer<br />

weiteren Sonderfallprüfung in den BVWP aufgenommen werden. Dabei wird<br />

untersucht, inwiefern die umweltschutz- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Probleme reduziert<br />

werden können oder ob Planungsalternativen, wie etwa der Ausbau des vorhandenen<br />

Straßennetzes, möglich sind (BMVBW, 2003b, S. 19 f.). Projekte des "Vordringlichen<br />

Bedarfs" werden nach Maßgabe des Nutzen-Kosten-Verhältnisses unter<br />

Berücksichtigung der Rangreihe der RWA-Bewertung in Abstimmung mit der

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