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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Abbildung 8-1<br />

Quelle: BMVBW, 2003b, S. 12<br />

332<br />

Projektbewertung im BVWP 2003 (schematisch)<br />

Die <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung (URE) wurde bei Straßenneubau- <strong>und</strong><br />

Erweiterungsvorhaben durchgeführt, bei denen nach einer Voruntersuchung durch das<br />

B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN) besondere naturschutzfachliche Konflikthäufungen<br />

festgestellt wurden (BMVBW, 2002, S. 49, zur Methodik der Auswahl der Projekte:<br />

BERNOTAT <strong>und</strong> HERBERT, 2001). Über die URE für den Neu- <strong>und</strong> Ausbau von<br />

Schienenwegen <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraßen wurde im Einzelfall entschieden. Die<br />

Voruntersuchung durch das BfN konzentrierte sich auf naturschutzrechtliche<br />

Schutzgebietskategorien sowie weitere naturschutzfachlich bedeutsame Flächen (z. B.<br />

Important Bird Areas, unzerschnittene verkehrsarme Räume). Innerhalb der URE<br />

wurden Analyse- <strong>und</strong> Bewertungsschritte durchgeführt, die dem allgemeinen Stand der<br />

Technik zur <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung entsprechen. Gegenüber der URE im<br />

vorangegangenen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan fanden folgende Modernisierungen statt:<br />

– methodisch vergleichbarer Ansatz für alle Verkehrsträger,<br />

– verbesserte Aufarbeitung <strong>und</strong> Berücksichtigung von Kulturlandschaften,<br />

unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen <strong>und</strong> hochempfindlichen Gebieten der<br />

umweltbezogenen Vorrangflächen,<br />

– transparente Aggregation von Einzelbewertungen zum Raumwiderstand <strong>und</strong><br />

– besondere Berücksichtigung möglicher Konflikte mit dem europäischen Naturschutz<br />

(u. a. FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiete) durch eine FFH-Verträglichkeitseinschätzung.<br />

Die Bewertung von <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeit mündete schließlich in eine<br />

projektbezogene <strong>Umwelt</strong>risikobilanz. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage fiel die Entscheidung<br />

darüber, ob Einzelfallgespräche zu den Straßenbauvorhaben mit den Ländern<br />

durchgeführt <strong>und</strong> ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag vergeben<br />

wurden (vgl. BVWP 2003, Kap. 3.4.6.2, S. 19 ff.).

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