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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Betracht gezogen werden. Mit diesem Verfahren lassen sich vorhandene Defizite<br />

der klassischen Betreibermodelle im Rahmen des<br />

Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FstrPrivFinG) weit gehend vermeiden.<br />

- Transeuropäische Netze (TEN) in integrierte Raum-, Verkehrs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umwelt</strong>strategien einbinden: Parallel zur empfohlenen Neuordnung der nationalen<br />

Verkehrsplanung sollten auch die Ausbau- <strong>und</strong> Investitionsplanungen der EU im<br />

Rahmen der "Transeuropäischen Netze" stärker an zentrale, strategische Ziele der<br />

(europäischen) Raumentwicklung <strong>und</strong> der umweltverträglichen<br />

Verkehrsbewältigung geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in Abgrenzung zu nationalen Planungen<br />

stärker auf Projekte von wesentlicher europäischer Verbindungsfunktion<br />

konzentriert werden.<br />

- Belange des <strong>Umwelt</strong>schutzes in Linienbestimmung <strong>und</strong> Planfeststellung weiter<br />

stärken: Um eine additive Verlärmung durch neue Verkehrswege zu vermeiden,<br />

sollte dem immissionsschutzrechtlichen Lärmschutzkonzept der<br />

§§ 41 ff. BImSchG/16. BImSchV explizit eine summative Betrachtungsweise<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt werden. Um die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen<br />

Grenzwerte für Partikel- <strong>und</strong> NOx-Emissionen zu gewährleisten, sollten diese<br />

Grenzwerte zur verbindlichen Planungsvorgabe gemacht werden. Der Naturschutz<br />

sollte in der Straßenplanung insbesondere durch präzisere untergesetzliche Regeln<br />

hinsichtlich der Vermeidung <strong>und</strong> der Kompensation von Eingriffen gestärkt werden.<br />

- Angemessene innerörtliche Verkehrsplanung gesetzlich gewährleisten: Durch<br />

gesetzliche Mindestanforderungen an eine formalisierte <strong>und</strong> verbindliche<br />

Gemeindeverkehrsplanung sollte gewährleistet werden, dass die Gemeinden<br />

größerer Ballungsräume die Probleme ihres örtlichen Verkehrs in angemessener<br />

Weise durch integrierte Ziel- <strong>und</strong> Maßnahmekonzepte adressieren.<br />

386. Als zentrales Element der öffentlichen Infrastruktur sind die Verkehrswege<br />

durchweg Gegenstand staatlicher Netz- <strong>und</strong> Investitionsplanung <strong>und</strong> Finanzierung.<br />

Ferner unterliegen die konkrete Ausführung <strong>und</strong> Errichtung der einzelnen<br />

Verkehrsanlagen umfassenden fachrechtlichen Anforderungen <strong>und</strong><br />

Zulassungsverfahren. Es liegt auf der Hand, dass Netz- <strong>und</strong> Investitionsplanung für die<br />

Entwicklung des Verkehrsaufkommens <strong>und</strong> für die <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Raumverträglichkeit<br />

des Verkehrs in erheblichem Maße vorentscheidend sind. Durch die fachrechtliche<br />

Regulierung <strong>und</strong> Ausführungsplanung kann in der Regel nur noch im Detail dafür<br />

gesorgt werden, dass ein bedarfsplanerisch beschlossener Streckenneu- oder -ausbau<br />

möglichst raum- <strong>und</strong> umweltverträglich ausgestaltet wird. (Einen Überblick über das<br />

System der Fernstraßenplanung gibt die nachfolgende Tabelle 8-1.)

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