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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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317<br />

Derzeit besitzt die Brennstoffzelle als Antriebsquelle im Fahrzeugbereich weder<br />

technische noch ökonomische Marktreife.<br />

378. Die freiwillige Selbstverpflichtung des Dachverbandes der europäischen<br />

Automobilindustrie (ACEA) stellt zwar im Gr<strong>und</strong>satz einen umweltpolitischen Fortschritt<br />

dar, im Detail ist sie jedoch in mancherlei Hinsicht unbefriedigend. Insbesondere<br />

bleiben die gesteckten Ziele deutlich hinter dem technisch Machbaren zurück. Ein<br />

Problem der freiwilligen Selbstverpflichtungen auf Verbandsebene stellt das<br />

Durchsetzungsvermögen des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen dar.<br />

Bisher fehlt jeglicher ordnungsrechtliche Rahmen, der eine Sanktionierung im Falle der<br />

Zielverfehlung ermöglichen würde. Dies verstößt einerseits gegen die von der EU-<br />

Kommission aufgestellten Richtlinien für die Ausgestaltung freiwilliger<br />

Selbstverpflichtungen. Andererseits wurde die Selbstverpflichtung seitens der<br />

Automobilindustrie an verschiedene Bedingungen geknüpft, die jederzeit als<br />

Begründung für eine einseitige Modifikation oder gar Aufkündigung herangezogen<br />

werden könnten. Auch existiert keine explizite Lastenverteilung zwischen den<br />

einzelnen Automobilherstellern, sodass aufgr<strong>und</strong> des Trittbrettfahrerproblems eine<br />

effiziente Aufteilung der im Einzelnen zu erbringenden Reduzierungsleistungen<br />

erschwert werden kann.<br />

Diese Mängel lassen sich zum Teil durch Nachbesserungen beheben, zum Teil handelt<br />

es sich aber auch um nicht behebbare Probleme, die dem Instrument der<br />

Selbstverpflichtung per se inhärent sind. Die Selbstverpflichtung sollte deshalb nicht<br />

über ihre gegenwärtige Laufzeit bis 2008 hinaus fortgeschrieben werden, sondern in<br />

ein EU-weites Modell des Emissionshandels zwischen den Automobilherstellern<br />

überführt werden. Als Alternative kommen Höchstverbrauchsstandards in Betracht, wie<br />

sie in Japan <strong>und</strong> Kalifornien als Beitrag zum Klimaschutz eingeführt wurden.<br />

379. Zur Integration des Verkehrsbereichs in den Emissionshandel ist ein Ansatz zu<br />

favorisieren, bei dem den einzelnen Fahrzeugherstellern vorgegeben wird, wie viel CO2<br />

die in der Abrechnungsperiode abgesetzte Fahrzeugflotte während ihrer gesamten<br />

Lebensdauer emittieren darf. Unterschreitet ein Hersteller diesen<br />

Flottenemissionsstandard, so kann er überschüssige Emissionsrechte verkaufen,<br />

überschreitet er ihn, so muss er zusätzliche Emissionsrechte erwerben. Auf diese<br />

Weise lassen sich die über alle Hersteller aggregierten Flottenemissionen jährlich um<br />

einen vorgegebenen Prozentsatz reduzieren, wobei die Handelbarkeit der<br />

Emissionsrechte zugleich sicher stellt, dass die Emissions- bzw.<br />

Verbrauchsreduzierungen bei denjenigen Herstellern stattfinden, bei denen dies zu den<br />

geringsten Kosten möglich ist. Gegenüber der derzeitigen Selbstverpflichtung ergeben<br />

sich hierdurch nicht nur Effizienzgewinne, sondern es werden auch transparentere <strong>und</strong><br />

langfristig stabilere Rahmenbedingungen gewährleistet, die entsprechende

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