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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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313<br />

über 50 %. (KOLKE, 1999, S. 46; auch CONCAWE et al., 2003b). Unter<br />

Berücksichtigung der gesamten Energiekette, also einschließlich der aufwändigen<br />

Wasserstoffherstellung <strong>und</strong> -verflüssigung, wird der derzeitige Gesamtwirkungsgrad<br />

auf 20 bis 30 % geschätzt (STOLTEN et al., 2002, S. 467).<br />

367. Insgesamt sind durch die Wasserstofftechnologie dann maßgebliche THG-<br />

Einsparungen zu erwarten, wenn Wasserstoff aus regenerativen Energieträgern<br />

gewonnen <strong>und</strong> in Brennstoffzellen-Fahrzeugen eingesetzt wird. Die Gesamtemissionen<br />

betragen dann nur r<strong>und</strong> 10 g CO2eq/km. Bei Brennstoffzellenfahrzeugen mit<br />

Wasserstoff aus Gasreformierung liegen die Emissionen je nach Gasherkunft zwischen<br />

93 <strong>und</strong> 116 g CO2eq/km. Dies liegt im Bereich der Emissionen, die ein<br />

verbrauchsoptimiertes, mit herkömmlichen Kraftstoffen angetriebenes<br />

Verbrennungsmotorfahrzeug erreichen kann.<br />

Bei einer über den Verkehrssektor hinausgehenden Betrachtung ist der Einsatz von<br />

regenerativ erzeugtem Wasserstoff als Kraftstoff ökologisch <strong>und</strong> auch ökonomisch<br />

fragwürdig. Es ist derzeit ökologisch zielführender, die erneuerbaren Energieträger in<br />

der stationären Stromerzeugung einzusetzen <strong>und</strong> eine direkte Nutzung des regenerativ<br />

erzeugten Stroms vorzunehmen (RAMESOHL et al., 2003; NITSCH et al., 2001;<br />

KOLKE, 1999, S. 13; EYRE et al., 2002; vgl. auch Nutzungskonkurrenz von Biomasse<br />

Tz. 356).<br />

Auch aus rein wirtschaftlichen Erwägungen heraus bietet es sich an, vor einer<br />

Erhöhung des regenerativen Anteils im Verkehrssektor zunächst den Anteil<br />

erneuerbarer Energien im Strombereich zu steigern. Gr<strong>und</strong> hierfür ist, dass die Kosten<br />

zur Substitution fossiler durch regenerative Energieträger im Stromsektor im Verhältnis<br />

zum Kraftstoffsektor deutlich niedriger liegen (NITSCH et al., 2001, S. 366 f.).<br />

7.5 Zusammenfassung<br />

Reduktion der Lärmemissionen<br />

368. Die Lärmbelastungen sind trotz technischer Fortschritte nach wie vor hoch.<br />

Sowohl bei den Antriebsgeräuschen der Motoren als auch bei Reifen gibt es erhebliche<br />

technische Lärmminderungspotenziale, die allerdings bei den derzeit geltenden<br />

Grenzwerten nicht ausgeschöpft werden müssen.<br />

Bei höheren Geschwindigkeiten dominieren heute die Rollgeräusche die<br />

Lärmemissionen. Da entsprechend leisere Reifen auf dem Markt sind, ist es angezeigt,<br />

rasch die Reifengeräuschgrenzwerte in der EG-Reifenrichtlinie 2001/43/EG um – je<br />

nach Reifenklasse – ein bis sieben Dezibel auf einen Geräuschemissionswert von etwa<br />

70 bis 71 dB(A) abzusenken. Gleichzeitig sollten Reifen verpflichtend mit<br />

Geräuschemissionswerten gekennzeichnet werden, um den Verbrauchern zu

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