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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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286<br />

Berechnungsbeispiel:<br />

Kostenbelastung eines Automobilherstellers durch Emissionshandel<br />

Angenommen sei ein Automobilhersteller, der zur Einhaltung des Flottenemissionsstandards<br />

über die gesamte von ihm abgesetzte Flotte einen durchschnittlichen spezifischen<br />

Emissionswert von 120 g CO2/km einhalten müsste. Pro verkaufter Einheit eines<br />

großmotorigen Fahrzeugs im oberen Preissegment mit einem spezifischen Emissionswert<br />

von 240 g CO2/km ergäbe sich dann auf Basis einer angenommenen Gesamtfahrleistung von<br />

200 000 km für diesen Hersteller ein CO2-Defizit in Höhe von 24 t CO2. Sofern dieses Defizit<br />

nicht durch andere Angebote in der Produktpalette ausgeglichen werden kann, müsste der<br />

Hersteller in entsprechendem Umfang Emissionsrechte erwerben. Bei einem geschätzten<br />

Preis für Emissionsrechte in Höhe von etwa 8 €/t CO2 errechnet sich hieraus eine zusätzliche<br />

Kostenbelastung pro Fahrzeug von etwa 212 Euro, deren Überwälzung im oberen<br />

Preissegment keine starke Nachfragereaktion hervorrufen würde.<br />

Politische Durchsetzbarkeit<br />

340. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Europäischen<br />

Emissionshandelsrichtlinie <strong>und</strong> hier insbesondere die Auseinandersetzungen um den<br />

nationalen Allokationsplan (SRU, 2004) machen deutlich, dass<br />

Emissionshandelssysteme aufgr<strong>und</strong> ihrer Komplexität stets Gefahr laufen, im<br />

politischen Prozess derart verstümmelt zu werden, dass ihre Wirksamkeit in Frage<br />

gestellt ist. Dem SRU ist bewusst, dass auch das oben beschriebene<br />

Emissionshandelsmodell dieser Gefahr ausgesetzt ist. Komplexe Probleme erfordern<br />

jedoch zuweilen komplexe Maßnahmen, die nicht bereits im Vorfeld mit Hinweis auf<br />

den politischen Prozess abgeblockt werden sollten. Darüber hinaus haben die<br />

Ausführungen im vorliegenden Kapitel hinreichend deutlich gemacht, dass eine<br />

Reduzierung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in der erforderlichen<br />

Größenordnung ohne Maßnahmen, die bei den Automobilherstellern ansetzen, kaum<br />

möglich ist; es sei denn, eine massive Erhöhung der – bisher weitgehend konstanten –<br />

realen Kraftstoffpreise würde als realistische Alternative betrachtet (Abschn. 3.1.2). Da<br />

die freiwillige Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie, wie oben<br />

erläutert, keinen zielführenden Ansatz darstellt, bliebe somit als Alternative nur noch<br />

die Vorgabe verbindlicher Flottenverbrauchsstandards, wie sie in Japan <strong>und</strong> Kalifornien<br />

als Beitrag zum Klimaschutz eingeführt wurden. So werden im Rahmen des in<br />

Abschnitt 4.1.1 (Tz. 97) bereits erwähnten Top-Runner-Approach in Japan<br />

Flottenverbrauchsstandards für Personenkraftwagen unterschiedlicher<br />

Gewichtsklassen vorgegeben, die sich am jeweils energieeffizientesten Fahrzeug der<br />

entsprechenden Gewichtsklasse orientieren <strong>und</strong> bis 2010 erreicht werden müssen (vgl.<br />

http://www.eccj.or.jp/top_runner/index.html, download 01.03.2005). Auch mit Hilfe<br />

dieses Ansatzes lässt sich ein entsprechender Innovationswettbewerb unter den

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