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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Produktpalette bzw. beim Absatz gerecht zu werden, sollte sich der jeweilige<br />

Flottenemissionsstandard bei Einführung des Systems am Durchschnitt der<br />

Flottenemissionen der in den letzten drei Jahren vor Einführung des Systems<br />

abgesetzten Fahrzeuge orientieren (ähnlich KNIESTEDT, 1999, S. 179). Für eventuell<br />

neu am Markt auftretende Fahrzeuganbieter, bei denen auf keine historischen Daten<br />

zurückgegriffen werden kann, wäre dagegen ein Flottenemissionsstandard in<br />

Anlehnung an den "Stand der Technik" festzulegen (DEUBER, 2002, S. 74).<br />

Nach Einführung des Systems sind die Flottenemissionsstandards jährlich nach einem<br />

verbindlich vorgegebenen Zeitplan um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren.<br />

Dabei impliziert die prozentuale Reduzierung, dass die Hersteller großer Fahrzeuge in<br />

der absoluten Betrachtung stärkere Reduzierungsbemühungen aufwenden müssen als<br />

die Hersteller kleiner Fahrzeuge. Dies ist jedoch insofern gerechtfertigt, als die<br />

Reduktionspotenziale bei größeren Fahrzeugen auch entsprechend höher sind<br />

(JORDAN-JOERGENSEN et al., 2002, S. 62).<br />

Der Prozentsatz, um den die Flottenemissionsstandards jährlich reduziert werden,<br />

sollte spürbar oberhalb der business-as-usual-Reduzierung liegen, die sich bereits<br />

heute aus der freiwilligen Selbstverpflichtung der Automobilindustrie ergibt (vgl. auch<br />

Abschn. 7.3.3.1). In Anbetracht der in Abschnitt 7.3.2 dargestellten<br />

Verminderungspotenziale erscheint eine jährliche Reduzierung um 6 % als<br />

angemessen <strong>und</strong> vertretbar. Unter der Annahme eines konstanten<br />

Kraftfahrzeugabsatzes würde eine jährliche Reduzierung um 6 % implizieren, dass die<br />

spezifischen CO2-Emissionen im Durchschnitt über die gesamte im jeweiligen<br />

Abrechnungsjahr abgesetzte Flotte bis auf circa 100 g CO2/km im Jahre 2012<br />

abgesenkt werden müssten.<br />

Verknüpfung mit dem Emissionshandel nach EU-Richtlinie<br />

337. Eine solche Verknüpfung würde implizieren, dass Emissionsrechte zwischen<br />

dem EU-Handelssystem für stationäre Großemittenten <strong>und</strong> den Fahrzeugherstellern<br />

frei transferiert werden könnten. Soweit die Grenzkosten der CO2-Reduzierung bei den<br />

Fahrzeugherstellern über den entsprechenden Grenzkosten in der<br />

Elektrizitätswirtschaft <strong>und</strong> der energieintensiven Industrien liegen, hätte dies zur Folge,<br />

dass Emissionsrechte von den stationären Großemittenten zu den Fahrzeugherstellern<br />

transferiert würden. Hierdurch kommt es zu einem Ausgleich zwischen den<br />

Grenzvermeidungskosten in beiden Handelssystemen <strong>und</strong> die angestrebte<br />

Emissionsminderung wird in insgesamt kostenminimierender Weise erreicht. Durch<br />

diese sektorübergreifende Optimierung der Reduzierungsbemühungen werden die<br />

Belastungen für Marktteilnehmer <strong>und</strong> Volkswirtschaft insgesamt verringert, ohne dass

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