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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Großemittenten gemäß EU-Richtlinie <strong>und</strong> die Wechselwirkungen mit anderen<br />

umweltpolitischen Instrumenten. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Erfahrungen mit der<br />

Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum Emissionshandel verdient darüber hinaus<br />

die politische Durchsetzbarkeit eines solchen Systems besondere Beachtung.<br />

Erfasste Fahrzeugtypen<br />

332. In Bezug auf die erfassten Fahrzeugtypen ist vor allem zu entscheiden, ob<br />

neben PKW auch LKW in das System des Emissionshandels einbezogen werden<br />

sollten. Anders als im PKW-Bereich gilt für den LKW-Bereich, dass der<br />

Kraftstoffverbrauch aus wirtschaftlichen Überlegungen neben der Verfügbarkeit eines<br />

europaweiten Service-Netzes den dominierenden Faktor bei der<br />

Nachfrageentscheidung darstellt. In Bezug auf den LKW-Markt kann folglich davon<br />

ausgegangen werden, dass alleine von steigenden Kraftstoffpreisen bereits ein<br />

deutlich stärkerer Nachfrageimpuls in Richtung auf eine Steigerung der<br />

Energieeffizienz ausgeht (z. B. ALBRECHT, 2000, S. 397). Hinzu kommt, dass im<br />

LKW-Bereich im Vergleich zum PKW-Bereich nur noch geringere Spielräume für eine<br />

Steigerung der Energieeffizienz bestehen. Dies liegt insbesondere daran, dass durch<br />

Gewichtsreduktionen am Fahrzeug nur ein geringerer Einsparungseffekt als bei PKW<br />

erzielt werden kann, weil im LKW-Bereich das Gewicht der zu transportierenden Fracht<br />

dominiert (ALBRECHT, 2000, S. 397). Die in der Literatur (LEONARDI et al., 2004)<br />

berichteten Spielräume zur Erhöhung der Energieeffizienz im Straßengüterverkehr<br />

beziehen sich nicht auf die Verbrauchsmerkmale der eingesetzten LKW, sondern auf<br />

entsprechende Logistik-Konzepte. Aus diesen Gründen erscheint es aus<br />

pragmatischen Erwägungen sinnvoll, den Emissionshandel zunächst auf den Bereich<br />

der PKW zu beschränken. Längerfristig sollte jedoch auch eine Einbeziehung des<br />

LKW-Bereichs in Betracht gezogen werden.<br />

Bestimmung der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

333. Die in der Literatur diskutierten Ausgestaltungsmerkmale für den<br />

Emissionshandel sehen ein Baseline-and-Credit-System vor, bei dem den<br />

verschiedenen Herstellern ein (aus historischen Daten abgeleiteter)<br />

Flottenemissionsstandard für die CO2-Emissionen der im Abrechnungszeitraum<br />

innerhalb der EU auf den Markt gebrachten Fahrzeuge vorgegeben wird.<br />

Unterschreitet ein Hersteller seinen Flottenemissionsstandard, so erhält er in<br />

entsprechendem Umfang Emissionsrechte zugeteilt. Überschreitet er den Standard, so<br />

muss er Emissionsrechte in entsprechendem Umfang erwerben. Als<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage können hierbei entweder die spezifischen oder die<br />

(geschätzten) absoluten CO2-Emissionen der Fahrzeuge herangezogen werden. Im<br />

erstgenannten Fall würde ein spezifischer Grenzwert in g CO2/km vorgegeben, der von

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