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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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die politische Diskussion auf EU-Ebene eingebracht wurde (Ends Daily, 17.09.2004),<br />

besteht bei den Fahrzeugherstellern. Im Rahmen dieses "Hersteller-Ansatzes" erfolgt<br />

eine Lizenzierung der CO2-Flottenemissionen der von den einzelnen Herstellern<br />

während einer Abrechnungsperiode innerhalb der EU auf den Markt gebrachten<br />

Fahrzeuge. Auf diese Weise lassen sich die über alle Hersteller aggregierten<br />

Flottenemissionen jährlich um einen vorgegebenen Prozentsatz reduzieren, wobei die<br />

Handelbarkeit der Emissionsrechte zugleich sicher stellt, dass die Emissions- bzw.<br />

Verbrauchsreduzierungen bei denjenigen Herstellern stattfinden, bei denen dies zu den<br />

geringsten Kosten möglich ist.<br />

Anders als der oben beschriebene Kraftstoff-Ansatz stellt der Hersteller-Ansatz keine<br />

Alternative, sondern eine Ergänzung zur Ökosteuer dar. Im Rahmen einer solchen<br />

Instrumentenkombination würde die Ökosteuer direkt bei den Kraftfahrern ansetzen<br />

<strong>und</strong> deren Fahrverhalten beeinflussen, während der Emissionshandel bei den<br />

Fahrzeugherstellern ansetzt <strong>und</strong> den spezifischen Kraftstoffverbrauch bzw. die<br />

spezifischen CO2-Emissionen der Fahrzeuge beeinflusst. Diese<br />

Instrumentenkombination ist nach Einschätzung des SRU aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Wirkungsbreite gegenüber einer Ablösung (oder Ergänzung) der Ökosteuer durch<br />

einen Emissionshandel im Sinne des Kraftstoff-Ansatzes vorzuziehen. Dabei ist dem<br />

SRU bewusst, dass der Hersteller-Ansatz gegenüber dem Kraftstoff-Ansatz den<br />

Nachteil einer geringeren Zielgenauigkeit in Bezug auf letztendlich resultierende<br />

Emissionen besitzt (Tz. 334) <strong>und</strong> möglicherweise auch zu höheren Transaktionskosten<br />

führen würde. Diese Nachteile erscheinen jedoch vertretbar vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass<br />

durch den Hersteller-Ansatz direkte Anreize zur Entwicklung verbrauchsärmerer<br />

Fahrzeuge gesetzt werden können, sodass dieser Ansatz ein deutlich höheres<br />

Innovationspotenzial aufweist, während der Kraftstoffansatz lediglich die<br />

Lenkungswirkung der ohnehin bereits eingesetzten Ökosteuer repliziert. Hinzu kommt,<br />

dass das Kriterium der Zielgenauigkeit insbesondere in Anbetracht der Erfahrungen mit<br />

der Festlegung des nationalen Allokationsplans für den EU-weiten Lizenzhandel<br />

zwischen stationären Großemittenten (SRU, 2004) nicht überbewertet werden sollte.<br />

Die exakte Realisierung eines Emissionsziels, das zuvor auf der politischen Ebene<br />

bereits in zweifelhafter Weise festgelegt wurde, ist kaum geeignet, das<br />

ausschlaggebende Kriterium bei der umweltpolitischen Instrumentenwahl darzustellen.<br />

329. Gegenüber der bisherigen Selbstverpflichtung der Automobilindustrie hat ein<br />

Emissionshandel, der an den CO2-Flottenemissionen anknüpft, zwei entscheidende<br />

Vorteile in Bezug auf ökologische Effektivität <strong>und</strong> ökonomische Effizienz:<br />

– Wie in Abschnitt 7.3.3.1 bereits dargestellt, ist die freiwillige Selbstverpflichtung der<br />

Automobilhersteller an vielfältige Klauseln <strong>und</strong> Konditionen geknüpft, sodass eine<br />

Lockerung oder Rücknahme der vereinbarten Ziele durchaus möglich erscheint.

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