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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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<strong>und</strong> dem Joint Research Centre der EU-Kommission wurden dagegen bei<br />

konventionellen Technologien Vermeidungskosten von 200 €/t CO2 bis 400 €/t CO2<br />

ermittelt (CONCAWE et al., 2004), wodurch die zusätzlichen Kosten weit unter den von<br />

ACEA angeführten Kosten von 4 000 Euro pro Fahrzeug liegen dürften. Um diesen<br />

unterschiedlichen Vermeidungskosten auch im Hinblick auf andere emittierende<br />

Sektoren unter Effizienzgesichtspunkten Rechnung zu tragen, sollte der CO2-Ausstoß<br />

des motorisierten Individualverkehrs in einem einheitlichen europaweiten CO2-<br />

Emissionshandel reguliert werden (MICHAELIS, 2004). Damit lassen sich die mit der<br />

Selbstverpflichtung verfolgten Ziele sicherer <strong>und</strong> zu geringeren Kosten realisieren.<br />

7.3.3.2 Emissionshandel<br />

324. Da der <strong>Straßenverkehr</strong> in der Europäischen Union über 20 % der CO2-<br />

Emissionen verursacht <strong>und</strong> unter allen emittierenden Sektoren die größten<br />

Zuwachsraten aufweist (EU-Kommission, 2002c), erscheint es sowohl unter Effizienzals<br />

auch unter Effektivitätsüberlegungen sinnvoll, den <strong>Straßenverkehr</strong> direkt oder<br />

indirekt in den Emissionshandel einzubeziehen. In der Literatur finden sich bereits seit<br />

Beginn der achtziger Jahre vielfältige Vorschläge hierzu (zu einem Überblick vgl.<br />

JUNKERNHEINRICH, 1998). Dabei lassen sich gr<strong>und</strong>sätzlich drei verschiedene<br />

Ansatzpunkte unterscheiden: Fahrzeughalter, Kraftstoffhandel <strong>und</strong> Fahrzeughersteller.<br />

325. Im Rahmen eines Emissionshandelssystems, das direkt bei den<br />

Fahrzeughaltern ansetzt, würde jedem Fahrzeughalter ein jährliches Kontingent an<br />

Kraftstoff bzw. CO2-Emissionsrechten zugeteilt, wobei überschüssige Mengen frei<br />

handelbar wären. Ein solcher Ansatz würde jedoch bei circa 30 Millionen<br />

Fahrzeughaltern in Deutschland (KBA, 2003) zu erheblichen Transaktionskosten<br />

führen (DEUBER, 2002, S. 53; KNIESTEDT, 1999, S. 156 ff.). Auch wäre die<br />

Festlegung eines geeigneten Zuteilungsschlüssels mit erheblichen Problemen<br />

verb<strong>und</strong>en. Hinzu kommt, dass eine Kontingentierung des Kraftstoffverbrauchs von<br />

denjenigen Kreisen, die eine solche Regelung verhindern möchten, leicht als ein an<br />

Kriegszeiten erinnerndes System von "Bezugsscheinen" diskreditiert werden könnte,<br />

wodurch erhebliche Akzeptanzprobleme zu erwarten wären. Ein Emissionshandel, der<br />

direkt bei den Fahrzeughaltern ansetzt, scheidet deshalb aus der folgenden<br />

Betrachtung aus.<br />

326. Bei der Wahl zwischen den beiden verbleibenden Ansatzpunkten<br />

Kraftstoffhandel <strong>und</strong> Fahrzeughersteller ist zunächst zu beachten, dass die CO2-<br />

Emissionen des <strong>Straßenverkehr</strong>s im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängen,<br />

nämlich vom Fahrverhalten der Fahrzeugnutzer <strong>und</strong> von der Energieeffizienz der<br />

eingesetzten Fahrzeuge. Jegliche Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen des<br />

<strong>Straßenverkehr</strong>s sollte zur Entfaltung einer umfassenden Steuerungswirkung

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