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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Bewertung<br />

273<br />

320. Der SRU hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit den vielfältigen<br />

Problemen freiwilliger Selbstverpflichtungen auseinander gesetzt <strong>und</strong> einen<br />

vorsichtigen, eher restriktiven Einsatz dieses Instruments empfohlen (SRU, 2004,<br />

Kap. 13; SRU, 2002a, Tz. 446 ff.; SRU, 1998, Tz. 276 ff.). Dabei wurde insbesondere<br />

bemängelt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen auf Verbandsebene aufgr<strong>und</strong> der<br />

fehlenden Durchsetzungsmacht des Verbandes gegenüber seinen<br />

Mitgliedsunternehmen <strong>und</strong> dem daraus resultierenden Trittbrettfahrerproblem in der<br />

Regel nur die Verfolgung sehr anspruchsloser Zielsetzungen erlauben, die kaum über<br />

die business-as-usual-Entwicklung hinausgehen. Des Weiteren wurde gefordert,<br />

freiwillige Selbstverpflichtungen durch einen wirksamen Sanktionsmechanismus für<br />

den Fall ihres Scheiterns zu flankieren. In Bezug auf diese beiden Punkte weist auch<br />

die freiwillige Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie gravierende<br />

Schwächen auf.<br />

321. Obgleich der Dachverband der europäischen Automobilhersteller einen hohen<br />

Organisationsgrad <strong>und</strong> eine vergleichsweise geringe Mitgliederzahl aufweist, ist das<br />

Trittbrettfahrerproblem mit seinen negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung <strong>und</strong><br />

die Wettbewerbssituation keineswegs ausgeräumt: So teilte ACEA am 30. April 2002<br />

der EU-Kommission mit, dass der Automobilhersteller Rover aus dem Verband<br />

ausgeschieden ist. Zwar erreicht Rover derzeit nur einen Marktanteil von etwa 1 % der<br />

in der Europäischen Union verkauften PKW (VDA, 2002), jedoch könnte das<br />

Ausscheiden von Rover insbesondere bei wirtschaftlich ungünstiger Entwicklung<br />

weitere PKW-Hersteller veranlassen, aus dem Verb<strong>und</strong> auszuscheren. Auch existiert<br />

zwischen den ACEA-Mitgliedern keine explizite Lastenverteilung. Das heißt, es bleibt<br />

jedem Mitgliedsunternehmen selbst überlassen, in welchem Umfang es zur<br />

Zielerreichung beitragen möchte. Da dieser vollkommen ungesteuerte Prozess kaum<br />

zu einem Ausgleich der Grenzvermeidungskosten zwischen den einzelnen<br />

Automobilherstellern führen dürfte, wird das Reduktionsziel nicht zu minimalen Kosten<br />

erreicht. Somit ist eine effiziente Lösung nicht zu erwarten (ZERLE, 2004, S. 76 ff.). In<br />

diesem Zusammenhang ist auch zu kritisieren, dass im Monitoring weder von ACEA<br />

noch von der EU-Kommission (entgegen der ursprünglichen Ankündigung (EU-<br />

Kommission, 1998)) die Reduktionsleistungen der einzelnen Automobilhersteller<br />

veröffentlicht werden (KÅGESON, 2005). Diese bewusst gewollte Intransparenz<br />

verhindert, dass das 'ökologische Engagement' des einzelnen Automobilherstellers in<br />

Form erbrachter Reduktionsleistungen in das Nachfrageverhalten potenzieller Käufer<br />

einfließen kann.<br />

322. Das gesteckte Ziel der Selbstverpflichtung bleibt deutlich hinter dem technisch<br />

Machbaren zurück. Für das Jahr 2010 wäre aus technologischer Sicht in etwa eine

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