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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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zum Jahre 2008 gewährleisten, während die restliche Verminderung um weitere<br />

20 g CO2/km durch die anderen beiden Pfeiler der Gemeinschaftsstrategie erreicht<br />

werden sollen.<br />

317. Der Dachverband der europäischen Automobilindustrie (ACEA – s. Kasten) gab<br />

im Jahre 1998 nach mehrjährigen Verhandlungen die Selbstverpflichtung ab, bis zum<br />

Jahre 2003 eine PKW-Flotte mit einem durchschnittlichen CO2-Emissionswert von 165<br />

bis 170 g CO2/km <strong>und</strong> bis zum Jahre 2008 eine PKW-Flotte mit einem<br />

durchschnittlichen CO2-Emissionswert von 140 g CO2/km anzubieten (letzteres<br />

entspricht einem Verbrauchsrückgang an Kraftstoffen um 25 % gegenüber 1995).<br />

Darüber hinaus wollen die europäischen Automobilhersteller das Potenzial einer weiter<br />

gehenden CO2-Reduktion mit dem Ziel von 120 g CO2/km (was einem Verbrauch von<br />

5,16 l Ottokraftstoff bzw. 4,56 l Dieselkraftstoff pro 100 km entspricht) bis zum<br />

Jahre 2012 prüfen. Alle genannten Reduktionen beziehen sich auf den Durchschnitt<br />

der in der EU von den ACEA-Mitgliedsunternehmen verkauften PKW der Kategorie M1<br />

(definiert in Annex I der Richtlinie des Rates 70/156/EEC).<br />

Verbände der Automobilindustrie<br />

ACEA (Association des Constructeurs Europeens d'Automobiles): BMW AG, DaimlerChrysler<br />

AG, Fiat S. p. A., Ford of Europe Inc., General Motors Europe AG, Porsche AG, PSA Peugeot<br />

Citroën, Renault SA, AB Volvo <strong>und</strong> Volkswagen AG.<br />

KAMA (Korea Automobile Manufacturers Association): Daewoo Motor Co. Ltd., Hy<strong>und</strong>ai<br />

Motor Company <strong>und</strong> Kia Motors Corporation.<br />

JAMA (Japan Automobile Manufacturers Association): Daihatsu Motor Corporation Ltd., Fuji<br />

Heavy Industries Ltd. (Subaru), Honda motor Corporation Ltd., Isuzu Motors Ltd., Mazda<br />

Motor Corporation, Nissan Motor Corporation Ltd., Mitsubishi Corporation, Suzuki Motor<br />

Corporation <strong>und</strong> Toyota Motor Corporation.<br />

318. Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung wurde seitens des Dachverbandes<br />

ACEA an die Erfüllung folgender Bedingungen geb<strong>und</strong>en:<br />

– Zum Ersten muss eine hinreichend hohe Kraftstoffqualität zur Verfügung stehen, die<br />

die entsprechende Weiterentwicklung der Motortechnik zur Entfaltung bringt. Die<br />

EU-Kommission hat daraufhin 2001 einen Vorschlag zur Änderung der<br />

Richtlinie 98/70 vorgelegt (COM(2001)241), der am 5. März 2003 in die Richtlinie<br />

2003/17/EG zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- <strong>und</strong><br />

Dieselkraftstoffen mündete.<br />

– Zum Zweiten sollen Nicht-ACEA-Mitglieder insbesondere aus Japan <strong>und</strong> Korea die<br />

gleichen Verpflichtungen eingehen, sodass die europäische Automobilindustrie<br />

keine Wettbewerbsnachteile durch Importe erleidet. Die EU-Kommission initiierte

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