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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Dabei handelt es sich im Einzelnen um:<br />

268<br />

– eine Umwandlung der freiwilligen Selbstverpflichtung der europäischen<br />

Automobilindustrie in ein Emissionshandelssystem, das am Flottenverbrauch<br />

ansetzt,<br />

– eine stärker als bisher an den CO2-Emissionen orientierte Kraftfahrzeugsteuer,<br />

– weitere Erhöhungsstufen der Öko-Steuer auf Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe,<br />

– eine Weiterentwicklung der zum 2. Januar 2005 in Deutschland in Kraft getretenen<br />

LKW-Maut sowie<br />

– gegebenenfalls die punktuelle Einführung von Straßennutzungsgebühren für PKW<br />

zur Entlastung von Ballungsräumen <strong>und</strong>/oder weiter gehende Maßnahmen der<br />

Parkraumbewirtschaftung.<br />

Die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer <strong>und</strong> das Emissionshandelsmodell zielen auf<br />

eine Reduzierung des spezifischen Kraftstoffverbrauchs ab. Sie sind damit der<br />

Eingriffsebene "Maßnahmen an der Schadstoffquelle" zuzuordnen <strong>und</strong> werden im<br />

vorliegenden Kapitel erörtert. Demgegenüber besteht die Zielsetzung von Öko-Steuer,<br />

Straßennutzungsgebühren <strong>und</strong> Parkraumbewirtschaftung in einer Beeinflussung des<br />

individuellen Fahrverhaltens, sodass sie der Eingriffsebene "Maßnahmen in der<br />

Verkehrslenkung" zuzuordnen sind <strong>und</strong> erst in Kapitel 9 dargestellt werden. Trotz<br />

dieser Trennung in der Darstellung sollte jedoch nicht übersehen werden, dass es<br />

zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Instrumenten auf den<br />

beiden genannten Eingriffsebenen gibt. So gilt zum Beispiel, dass eine Reduzierung<br />

des spezifischen Kraftstoffverbrauchs durch technische Maßnahmen nur dann zu einer<br />

proportionalen Verminderung der verursachten CO2-Emissionen führt, wenn<br />

gleichzeitig die Kraftstoffpreise im Rahmen der Öko-Steuer angehoben werden<br />

(Abschn. 9.3.1). Denn bei konstanten Kraftstoffpreisen würde aufgr<strong>und</strong> der fallenden<br />

Kraftstoffkosten pro km für die Fahrzeughalter ein Anreiz zu einer Erhöhung der<br />

Fahrleistung entstehen, wodurch ein Teil des erzielten Erfolges wieder kompensiert<br />

würde.<br />

7.3.3.1 Freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie<br />

Ausgangssituation<br />

316. Die freiwillige Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie stellt<br />

neben fiskalischen Anreizen (CO2-bezogene Kfz-Steuer) <strong>und</strong> Informationspflichten<br />

(Kennzeichnungsrichtlinie) den dritten Pfeiler der "Gemeinschaftsstrategie zur<br />

Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen" (EU-Kommission, 1995)<br />

dar. Dabei soll die freiwillige Selbstverpflichtung eine Senkung auf 140 g CO2/km bis

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