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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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s. Tab. 7-4) entsprechen für Dieselfahrzeuge nicht mehr den Standards, die mit heute<br />

auf dem Markt befindlichen Techniken erreicht werden können (Tz. 286 ff.).<br />

Die Weiterentwicklung dieser Abgasnormen wird seit Anfang 2003 in einer<br />

Arbeitsgruppe der EU-Kommission unter Federführung der Generaldirektion<br />

Unternehmen diskutiert. Mit hoher Priorität werden die Verschärfungen der<br />

Abgasgrenzwerte für NOx <strong>und</strong> Feinstaub für Diesel-PKW <strong>und</strong> Nutzfahrzeuge<br />

behandelt. Für die Euro-5-Grenzwerte wird ein Einführungszeitpunkt zwischen 2008<br />

<strong>und</strong> 2010 diskutiert.<br />

Nachdem einige Mitgliedsländer (u. a. Deutschland <strong>und</strong> Frankreich) <strong>und</strong> schließlich<br />

auch die niederländische Ratspräsidentschaft die EU-Kommission gedrängt hatten,<br />

möglichst bald einen Vorschlag zur Fortschreibung der Euro-5-Normen vorzulegen,<br />

wurde der ursprüngliche Zeitplan der EU-Kommission zunächst so geändert, dass die<br />

EU-Kommission Anfang 2005 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen wollte. Ein<br />

Vorschlag zur Fortschreibung der Abgasgrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge<br />

(Euro VI) sollte Ende 2005 folgen. Inzwischen teilte die EU-Kommission mit, dass ein<br />

Vorschlag für Euro 5 nicht vor Mitte 2005 erstellt werden kann (EU-Kommission, 2005).<br />

Mittlerweile hatten aber einige Mitgliedsländer angekündigt <strong>und</strong> teilweise sogar<br />

beschlossen, ab 2005 steuerliche Anreize für Diesel-PKW mit Rußfiltern zu gewähren<br />

(Tz. 292). Um zu vermeiden, dass es diesbezüglich uneinheitliche Regelungen in<br />

Europa geben wird, veröffentlichte die EU-Kommission daher Anfang 2005 ein<br />

Arbeitspapier, in dem sie 5 mg/km als europaweiten Grenzwert für steuerliche Anreize<br />

vorschlägt (EU-Kommission, 2005). Dieser Grenzwert ist, wie die EU-Kommission in<br />

ihrem Arbeitspapier betont, lediglich ein Hinweis auf den Vorschlag für einen<br />

zukünftigen Feinstaubgrenzwert. Um anspruchsvolle Emissionsstandards für Feinstaub<br />

durchzusetzen, sollte die B<strong>und</strong>esregierung daher nach wie vor an ihrem Votum für<br />

einen europäischen Feinstaubgrenzwert für Diesel-PKW von 2,5 mg/km ab 2010<br />

festhalten. Ebenso notwendig ist es, die in Tabelle 7-4 genannten<br />

NOx-Grenzwertvorschläge für Dieselfahrzeuge sowie den Feinstaubgrenzwert für<br />

Nutzfahrzeuge als europäischen Standard einzuführen.<br />

289. Darüber hinaus prüft die EU-Kommission derzeit, ob es sinnvoll ist, zukünftig<br />

auch einen Grenzwert für direkt einspritzende Benzinmotoren einzuführen. Diese<br />

Benzinmotoren können ähnlich hohe Partikelmengen emittieren wie Diesel-PKW.<br />

Direkt einspritzende Benzinmotoren spielen zurzeit noch keine große Rolle im<br />

Fahrzeugbestand. Der Trend geht aber eindeutig zu diesen Motoren, insbesondere<br />

auch, weil sie verbrauchsärmer sind (Tz. 302). Angesichts der ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Relevanz von Feinstaubemissionen sollten nach Auffassung des SRU verschärfte<br />

Partikelgrenzwerte für Diesel-PKW auf jeden Fall auch bei direkt einspritzenden<br />

Benzinmotoren Anwendung finden.

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