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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Lärmbelastung an vielen Straßen um r<strong>und</strong> 3 bis 4 dB(A) im Vergleich zur heutigen<br />

Situation mindern.<br />

Der Stand der Technik für die Geräuschemissionen von PKW- <strong>und</strong> LKW-Reifen liegt –<br />

mit Ausnahme der LKW-Antriebsachsreifen – bei etwa 70 bis 71 dB(A) <strong>und</strong> damit um<br />

ein bis sieben Dezibel unterhalb der ab 2007/2009 geltenden Grenzwerte. Die<br />

Antriebsgeräusche leichter Nutzfahrzeuge können an die Geräuschemissionsstandards<br />

von PKW angepasst werden, für schwere LKW scheint ein kurzfristig erschließbares<br />

Minderungspotenzial von etwa 2 dB(A) vorhanden zu sein. Die Grenzwerte für Reifen<br />

<strong>und</strong> Antriebsgeräusche sollten daher rasch an den Stand der Technik angepasst<br />

werden. Die Ausnahmeregelungen für direkteinspritzende Dieselmotoren <strong>und</strong> Off-<br />

Road-Fahrzeuge sind technisch nicht mehr gerechtfertigt <strong>und</strong> sollten gestrichen<br />

werden (STEVEN, 2003). Bei der Anpassung der Grenzwerte an den Stand der<br />

Technik ist auch die Einführung neuer Messverfahren für die Typprüfung wichtig.<br />

Daneben sollten auch Off-Cycle-Lärmemissionen wirksam begrenzt werden, wie es<br />

auch bei den Abgas-Emissionen geplant ist (Tz. 297). Die schnelle Einführung<br />

anspruchsvollerer Grenzwerte wird allerdings dadurch erschwert, dass die<br />

Messverfahren <strong>und</strong> Emissionsstandards auf der Ebene der UNECE verhandelt <strong>und</strong><br />

anschließend von der EU übernommen werden (zur Rolle der UNECE vgl.<br />

Abschn. 4.1.3.3). So macht auch die EU-Kommission in ihrem ersten Bericht zur<br />

Umgebungslärmrichtlinie, in dem die bestehenden EU-Regelungen zu Lärmquellen<br />

überprüft werden sollen, keine konkreten Vorschläge für eine Senkung der Grenzwerte<br />

(EU-Kommission, 2004a).<br />

269. Der SRU hat bereits in seinem <strong>Umwelt</strong>gutachten 1994 dargelegt, dass eine<br />

ordnungsrechtliche Steuerung durch langfristig antizipierte Grenzwertkorridore die<br />

geeignetste Steuerungsform ist, soweit die technisch möglichen Grenzwerte unter<br />

angemessenem Aufwand erreichbar erscheinen. Während eine kurzfristige<br />

Grenzwertsetzung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik die betroffenen<br />

Industrien zur Verzögerung der technischen Entwicklung veranlassen könnte,<br />

ermöglicht die langfristige Ankündigung sukzessiver Grenzwertverschärfungen<br />

planbare Innovations- <strong>und</strong> Umstellungsprozesse (vgl. SRU, 1994, Tz. 769 f.). In<br />

diesem Sinne erscheint es sinnvoll, neben der überfälligen kurzfristigen Anpassung der<br />

Lärmgrenzwerte an den Stand der Technik durch sukzessive, langfristige<br />

Grenzwertverschärfungen einen anspruchsvollen Korridor für die technische<br />

Entwicklung bei Antriebs- <strong>und</strong> Abrollgeräuschen vorzugeben. Ein mittel- bis<br />

längerfristiges weiter gehendes Minderungspotenzial ist sowohl bei den Abroll- als<br />

auch bei den Antriebsgeräuschen von PKW, LKW <strong>und</strong> Motorrädern vorhanden.<br />

270. Daneben muss das Lärmreduktionspotenzial lärmarmer Fahrbahndecken bei<br />

belasteten Verkehrswegen deutlich stärker ausgeschöpft werden. Auch wenn die

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