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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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lokal erheblich zur Lärmbelästigung beitragen. Das Antriebsgeräusch ist die<br />

wesentliche Lärmquelle bei Motorrädern. Die Fahrweise hat einen sehr großen Einfluss<br />

auf die Geräuschemission – durchschnittlich 7 dB(A) Unterschied zwischen<br />

niedertouriger <strong>und</strong> hochtouriger Fahrweise (KEMPER, 2002). Weiterhin können<br />

gängige Manipulationen am Fahrzeug die Geräuschemissionen um mehr als 10 dB(A)<br />

erhöhen (STEVEN, 2002). Zur Eindämmung des Motorradlärms gibt es daher<br />

insbesondere folgende Möglichkeiten:<br />

– Änderung des Messverfahrens der Richtlinie 94/27/EG, sodass die realen<br />

Fahrsituationen besser abgebildet werden,<br />

– Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit, Kontrolle <strong>und</strong> Sanktionierung<br />

manipulierter <strong>und</strong> illegaler Auspuffanlagen,<br />

– Förderung lärmarmer Fahrweise durch Information <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Derartige Maßnahmen werden bereits seit längerer Zeit untersucht <strong>und</strong> diskutiert (z. B.<br />

BRENDICKE et al., 1998; BMU, 2002, 1999; UMK, 2004; VCD, 2003). In der EU wird<br />

derzeit das Messverfahren der Richtlinie 94/27/EG überarbeitet. Mittlerweile hat die<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen (PULLWITT <strong>und</strong> REDMANN, 2004) mit einer<br />

überarbeiteten Prüfanweisung für die Standgeräuschmessung <strong>und</strong> mit einem<br />

Vorschlag für eine ergänzende Fahrgeräuschmessung die Voraussetzungen für eine<br />

wirksamere Identifizierung besonders lauter Motorräder im Rahmen von<br />

Verkehrskontrollen geschaffen. Dies bleibt jedoch noch in die Praxis umzusetzen. Auch<br />

die Öffentlichkeitsarbeit zu lärmarmen Fahrweisen bleibt weiterhin wichtig. Defizite<br />

bestehen weiterhin bei der Überwachung der lärmbezogenen Rechtsvorschriften durch<br />

Behörden <strong>und</strong> Gerichte, die durch eine gesetzliche Stärkung des<br />

Verkehrsumweltschutzes <strong>und</strong> damit einer höheren Priorität für den Lärmschutz im<br />

Vollzug vermindert werden könnten.<br />

Lärmarme Reifen<br />

261. In einer Untersuchung von 82 PKW-Reifentypen unterschritten alle getesteten<br />

Reifen jeder Reifenklasse (Größe) die von der Richtlinie 2001/43/EG geforderten<br />

Grenzwerte (TÜV AUTOMOTIVE, 2003). Abbildung 7-1 zeigt, dass zum einen der<br />

Stand der Technik inzwischen bei einem Wert von etwa 70 dB(A) liegt <strong>und</strong> zum<br />

anderen die höheren Grenzwerte für breitere Reifen nicht gerechtfertigt sind (Reifen<br />

< 145 mm mit einem Grenzwert von 72 dB(A) wurden aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen<br />

Relevanz vernachlässigt). Auch die am Markt befindlichen LKW-Reifen unterschreiten<br />

die Grenzwerte deutlich um mehrere Dezibel, wie aus Abbildung 7-2 ersichtlich ist.

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