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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Bei schweren LKW ist eine weitere Geräuschminderung aufwändiger. Kurzfristig<br />

erscheint für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Nennleistung unter 320 kW ein<br />

Minderungspotenzial von 2 dB(A) realistisch. Längerfristig können die Emissionen<br />

schwerer LKW durch eine aufwändigere Vollkapselung der Motoren weiter reduziert<br />

werden, die allerdings Anpassungen der Kühlanlage erfordern <strong>und</strong> Kosten von etwa<br />

2 500 bis 5 000 € verursachen (STEVEN, 2003). Das Fahrzeuggewicht erhöht sich<br />

dadurch relativ zum Gesamtgewicht nur unwesentlich um etwa 150 kg. Zieht man auch<br />

eine Neukonstruktion von Motoren in Betracht, erscheint dagegen selbst für diese<br />

LKW-Motoren ein Reduktionspotenzial von 3 bis 5 dB(A) technisch machbar<br />

(SPESSERT, 2001), allerdings könnten dabei Zielkonflikte mit anderen Anforderungen<br />

wie Minderung des Kraftstoffverbrauchs oder Schadstoffemissionsminderung auftreten.<br />

Fahrzeuge mit einem elektrogetriebenen Antriebsstrang oder kombinierten Antrieben<br />

(Hybrid) sind hinsichtlich der Lärmemissionen bei niedrigen Geschwindigkeiten um 2<br />

bis 7 dB(A) leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (KOLKE, 1999). Bei<br />

Elektrofahrzeugen entfällt das Schalten <strong>und</strong> bei niedrigen Geschwindigkeiten werden<br />

die Lärmemissionen von den Antriebsgeräuschen dominiert. Elektro- <strong>und</strong><br />

Hybridfahrzeuge könnten daher vor allem im innerörtlichen Verkehr, an Ampeln <strong>und</strong><br />

Kreuzungen starke Entlastungen bringen.<br />

Neben der Senkung der Grenzwerte ist auch eine Anpassung der<br />

Geräuschmessverfahren für die Typprüfung erforderlich, da die derzeitigen<br />

Messverfahren die relevanten Betriebszustände nicht angemessen berücksichtigen.<br />

Die derzeit auf Ebene der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)<br />

diskutierten Vorschläge erscheinen für Nutzfahrzeuge angemessen zu sein. Für PKW<br />

sind jedoch weitere Modifikationen erforderlich, um die tatsächlich auftretenden<br />

Geräuschemissionen besser abzubilden als das derzeitige Messverfahren (STEVEN,<br />

2003). Bei den neuen Messverfahren werden nicht alle Betriebszustände<br />

berücksichtigt. Um die realen Lärmemissionen wirksam zu begrenzen, sollte daher<br />

gleichzeitig vorgegeben werden, dass Betriebszustände, die von den Messverfahren<br />

nicht erfasst werden (Off-Cycle-Emissionen), nicht überproportional laut sein dürfen.<br />

Daneben gibt das Typprüfmessverfahren die realen Lärmemissionen nur ungenügend<br />

wieder, solange während der Messung nicht die gleichen oder lärmtechnisch<br />

gleichwertige Reifen verwendet werden müssen wie beim Verkauf der Fahrzeuge, da<br />

die Rollgeräuschemissionen einen erheblichen Einfluss auf das Messergebnis der<br />

Typprüfung haben (Tz. 255).<br />

Motorräder<br />

260. Motorräder haben zwar nur einen geringen Anteil am <strong>Straßenverkehr</strong> <strong>und</strong> an<br />

der Gesamtlärmbelastung, sie können jedoch aufgr<strong>und</strong> ihrer Geräuschcharakteristik

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