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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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225<br />

betragen 72 bis 76 dB(A) bei PKW <strong>und</strong> 75 bis 79 dB(A) für Nutzfahrzeuge (je nach<br />

Reifenklasse <strong>und</strong> Verwendungsart, Bezugsgeschwindigkeit 70 bzw. 80 km/h). Von<br />

2007 bis 2009 werden die Grenzwerte für PKW-Reifen jeweils um 1 dB(A) gesenkt.<br />

Diese Grenzwerte werden aber die Belastung durch Abrollgeräusche höchstens<br />

marginal vermindern, da fast alle auf dem Markt befindlichen Reifen die Werte ohnehin<br />

einhalten.<br />

258. Neben den Reifen haben die Zusammensetzung <strong>und</strong> die bauliche Ausführung<br />

der Fahrbahndecken einen wesentlichen Einfluss auf die Lärmemissionen des<br />

<strong>Straßenverkehr</strong>s. Daher werden seit Ende der 1980er-Jahre so genannte lärmarme<br />

Fahrbahndecken, die die Rollgeräusche der Reifen vermindern (bspw.<br />

Dünnschichtbeläge, offenporige Oberflächen <strong>und</strong> doppellagige offenporige<br />

Oberflächen), erprobt <strong>und</strong> in begrenztem Umfang eingesetzt (MORGAN et al., 2003).<br />

Bisher werden in Deutschland lärmarme, offenporige Fahrbahndecken jedoch nur für<br />

Straßen mit Geschwindigkeiten über circa 60 km/h verwendet, da ihre lärmmindernde<br />

Wirkung durch Verschmutzung schnell nachlässt, wenn sie nicht mit hohen<br />

Geschwindigkeiten befahren werden. Doch auch an B<strong>und</strong>esfernstraßen wurden bisher<br />

nur r<strong>und</strong> 250 km solcher Beläge eingebaut (<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag, 2004). Seit 1998<br />

werden in Deutschland technisch weiterentwickelte offenporige Beläge der so<br />

genannten III. <strong>und</strong> IV. Generation verwendet (ULLRICH, 2002). Breitere Erfahrungen<br />

mit lärmarmen Straßenbelägen sowohl innerorts als auch außerorts gibt es<br />

insbesondere in den Niederlanden <strong>und</strong> der Schweiz (vgl. Tz. 263).<br />

7.1.2 Technische Reduktionspotenziale<br />

Antriebsgeräusche<br />

259. Nach einer Untersuchung der RWTÜV AG im Auftrag des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes<br />

(STEVEN, 2003) unterschritten im Jahre 2001 zwischen 25 <strong>und</strong> 70 % aller neuen PKW<br />

die gültigen Grenzwerte um 2 dB(A), 15 bis 35 % sogar um 3 dB(A). Die höheren<br />

Anteile gelten dabei für Kleinwagen (< 45 kW), die niedrigeren für leistungsstarke<br />

Diesel-PKW. Ähnliches trifft auch auf leichte Nutzfahrzeuge zu, während die<br />

Geräuschemissionen schwerer Nutzfahrzeuge kaum vom Grenzwert abweichen.<br />

Nennenswerte Minderungen der PKW-Antriebsgeräusche lassen sich durch<br />

motorseitige Primärmaßnahmen, Hybridisierung, Motorraumkapseln sowie verbesserte<br />

Ansaug- <strong>und</strong> Abgasschalldämpfer realisieren. Insgesamt erscheint – auch nach<br />

Angaben der Hersteller – bei PKW eine Absenkung der Geräuschgrenzwerte auf 70 bis<br />

71 dB(A) mittelfristig wirtschaftlich vertretbar <strong>und</strong> realisierbar zu sein. Für leichte<br />

Nutzfahrzeuge stehen prinzipiell die gleichen Minderungsmaßnahmen wie für PKW zur<br />

Verfügung, sodass diese Fahrzeuge schrittweise an den Geräuschstandard für PKW<br />

herangeführt werden können (STEVEN, 2003).

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