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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Antriebsgeräusche<br />

224<br />

255. Die aktuell geltenden Grenzwerte für die Geräuschemissionen von PKW <strong>und</strong><br />

LKW ergeben sich aus der Richtlinie 92/97/EG (ABl. EG 1992, Nr. L 371, S. 1). Die<br />

Grenzwerte wurden in den letzten Jahrzehnten mehrfach gesenkt. Im realen Verkehr<br />

jedoch wurden dadurch die Geräuschemissionen der PKW nicht wesentlich verringert.<br />

Dies liegt erstens daran, dass beim zugr<strong>und</strong>e gelegten Messverfahren für die<br />

Typprüfung im Wesentlichen die Antriebsgeräusche bei Beschleunigung unter Volllast<br />

erfasst werden, die für die reale Situation nicht repräsentativ sind. Daher sind durch die<br />

Grenzwertsenkungen zwar die spezifischen Lärmemissionen beim Anfahren<br />

(Beschleunigung) zurückgegangen, bei konstanter Geschwindigkeit dagegen nur leicht<br />

gesunken. Zweitens dominieren bei den PKW in der Praxis die unvermindert hohen<br />

Rollgeräusche (STENSCHKE, 2003). Obwohl das Messverfahren theoretisch auch die<br />

Abrollgeräusche mit erfasst, hat dies keine Auswirkung auf die realen<br />

Geräuschemissionen, da die mit dem Fahrzeug ausgelieferten Reifen nicht mit den<br />

Typprüfreifen übereinstimmen müssen. Bei LKW haben die Grenzwertsenkungen auch<br />

real zu deutlichen Geräuschemissionsminderungen geführt (SANDBERG, 2001).<br />

Für PKW gilt ein Grenzwert von 74 dB(A) beziehungsweise 75 dB(A) für Fahrzeuge mit<br />

direkteinspritzendem Dieselmotor sowie für bestimmte leistungsstärkere Fahrzeuge.<br />

Für Off-Road-Fahrzeuge sind diese Grenzwerte nochmals um 1 bis 2 dB(A) erhöht.<br />

LKW müssen je nach zulässiger Nutzlast einen Geräuschpegel von 76 bis 80 dB(A)<br />

einhalten. Die Geräuschemissionsgrenzwerte für Motorräder nach Richtlinie 94/27/EG<br />

(Abl. EG 1994, Nr. L 188, S. 1) entsprechen nominell ungefähr denen für schwere<br />

LKW, das Testverfahren erfasst jedoch im Gegensatz zu den LKW nicht die besonders<br />

lärmemittierenden Fahrzustände. Auch die tatsächlichen Antriebslärmemissionen von<br />

LKW <strong>und</strong> Motorrädern liegen deutlich über denen der PKW. Bei LKW <strong>und</strong> Motorrädern<br />

sind die Antriebe weiterhin eine relevante Lärmquelle.<br />

Abrollgeräusche<br />

256. Mit zunehmender Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs dominieren die<br />

Rollgeräusche der Reifen gegenüber den Antriebsgeräuschen: bei neueren PKW<br />

schon ab 15 bis 25 km/h bei konstanter Fahrt <strong>und</strong> ab 30 bis 45 km/h bei<br />

Beschleunigung, bei neueren LKW ab etwa 30 bis 35 km/h bzw. 45 bis 50 km/h (ÖAL,<br />

2004). Sie variieren erheblich je nach Reifentechnik <strong>und</strong> Fahrbahnbelag. Bei den<br />

Abrollgeräuschen<br />

Emissionssituation.<br />

gab es bislang keine generellen Verbesserungen der<br />

257. Die Richtlinie 2001/43/EG über Kfz-Reifen legt erstmals europaweit für die<br />

Genehmigung von neuen Reifentypen Grenzwerte zu Lärmemissionen, Rollwiderstand<br />

<strong>und</strong> Abrieb fest. Die von den Mitgliedstaaten bis 2003 umzusetzenden Grenzwerte

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