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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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5.5.3 Klima<br />

169<br />

166. Gr<strong>und</strong>satz: "Der <strong>Straßenverkehr</strong> soll einen angemessenen eigenen Beitrag zum<br />

Klimaschutz leisten."<br />

Bereits im <strong>Umwelt</strong>gutachten 1994 befürwortete der SRU das von der Enquete-<br />

Kommission "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" 1990 empfohlene<br />

anspruchsvolle Ziel, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs deutlich zu reduzieren,<br />

namentlich die CO2-Emissionen des Verkehrs um 30 % bis 2005 (bezogen auf 1987).<br />

Heute ist klar, dass dieses Ziel weit verfehlt worden ist; es ist sogar damit zu rechnen,<br />

dass der <strong>Straßenverkehr</strong> auch in Zukunft ein unter Klimaschutzgesichtspunkten<br />

äußerst problematischer Bereich bleiben wird (vgl. Kap. 2.3). Auch die in der<br />

Nachhaltigkeitsstrategie der B<strong>und</strong>esregierung (2002) getroffene Zielsetzung, im<br />

Verkehrsbereich bis zum Jahr 2005 15 bis 20 Mio. t CO2 gegenüber 1998 einzusparen,<br />

kann sehr wahrscheinlich nicht mehr erreicht werden. Bis zum Jahr 2004 betrug der<br />

Rückgang weniger als 10 Mio. t (Kap. 2.3; ZIESING, 2005).<br />

Um Klimaschutzziele für den Bereich des <strong>Straßenverkehr</strong>s festlegen zu können, bedarf<br />

es eines allgemeinen nationalen Klimaschutzzieles <strong>und</strong> der Einigung, welchen Beitrag<br />

der Verkehrssektor <strong>und</strong> innerhalb dieses Sektors wiederum der <strong>Straßenverkehr</strong> leisten<br />

soll. Für den Zeitraum 2008 bis 2012 besteht mit dem Kioto-Ziel (Reduktion der<br />

Treibhausgasemissionen um 21 % gegenüber 1990) ein verbindliches allgemeines<br />

nationales Reduktionsziel. Längerfristig sieht die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD<br />

<strong>und</strong> Bündnis 90/Die Grünen eine 40 %ige Reduktion der THG-Emissionen bis 2020<br />

vor, sofern EU-weit die Verpflichtung eingegangen wird, die THG-Emissionen bis 2020<br />

um 30 % zu verringern. Der SRU hat im <strong>Umwelt</strong>gutachten 2004 klargestellt, dass er<br />

diese Zielsetzung als sinnvoll <strong>und</strong> als wirtschaftlich machbar einschätzt – auch für den<br />

Fall, dass es nicht parallel zu einer EU-weiten Festlegung kommt. Dieses 40 %-<br />

Reduktionsziel sollte einen verbindlicheren Status bekommen. Weiterhin hält der SRU<br />

das Langfristziel einer Reduktion der deutschen THG-Emissionen um 80 % bis 2050<br />

gegenüber 1990 für gut begründet <strong>und</strong> notwendig (SRU, 2004a, Tz. 24 ff.).<br />

Die Frage, welche Beiträge die einzelnen Verursachersektoren (Energie, Verkehr,<br />

Haushalte, Industrie, GHD (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen)) zur Erreichung der<br />

Reduktionsziele leisten sollten, ist damit nicht beantwortet. In Anbetracht der<br />

unterschiedlichen Vermeidungskosten in den verschiedenen Sektoren erscheint ein<br />

anteilig gleicher Reduktionsbeitrag aller Sektoren nicht sinnvoll. Vielmehr kann die<br />

Reduktion in Sektoren mit hohen Vermeidungskosten – wie sie zumindest teilweise<br />

auch im <strong>Straßenverkehr</strong> entstehen – niedriger ausfallen als in Sektoren mit geringen<br />

Vermeidungskosten. Die genaue Verteilung der Lasten ist allerdings ein schwieriges<br />

theoretisches <strong>und</strong> politisches Problem, da keine betroffene Gruppe bereit ist, ohne

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