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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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164<br />

5.5.2.2 Zerschneidungseffekte<br />

164. Gr<strong>und</strong>satz: "Natur <strong>und</strong> Landschaft sollen durch Zerschneidungseffekte von<br />

Straßen nicht erheblich beeinträchtigt werden."<br />

Der <strong>Straßenverkehr</strong> trägt entscheidend zu den in Abschnitt 2.2.2 dargestellten<br />

Zerschneidungseffekten bei. Da die Zerschneidung von Landschaften <strong>und</strong><br />

Ökosystemen schon in der Vergangenheit vielfältige negative Auswirkungen nach sich<br />

gezogen hat, wurden diesbezüglich bereits einige – auch auf internationalen<br />

Rechtsvorschriften beruhende – verbindliche Ziele aufgestellt (vgl. Tab. 5-5). Zu den<br />

wichtigsten internationalen Rechtsvorschriften gehören das Übereinkommen über die<br />

biologische Vielfalt (CBD) <strong>und</strong> die europäischen Richtlinien 92/43/EWG (FFH-<br />

Richtlinie), 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) <strong>und</strong> 2000/60/EG<br />

(Wasserrahmenrichtlinie). Besonders wichtige Ziele sind die Einrichtung des<br />

europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 <strong>und</strong> eines länderübergreifenden<br />

Biotopverb<strong>und</strong>systems. Der SRU hält darüber hinausgehend auch den Schutz der<br />

verbliebenen unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZV-Räume) für äußerst<br />

wichtig <strong>und</strong> unterstreicht daher die Forderung, diese UZV-Räume ab einer<br />

Flächengröße von 100 km² zukünftig prioritär <strong>und</strong> verbindlich zu schützen (SRU,<br />

2002b). Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang der Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Neuordnung des saarländischen Naturschutzrechtes, dessen § 8 eigens dem Schutz<br />

unzerschnittener Räume (ab einer Größe von 15 km 2 ) gewidmet ist.<br />

Insgesamt kommen die äußerst vielfältigen negativen Zerschneidungseffekte (vgl.<br />

Tab. 2-10) nach Einschätzung des SRU in der öffentlichen Diskussion nicht<br />

ausreichend zur Geltung. Dies mag zum Teil der Tatsache geschuldet sein, dass viele<br />

Auswirkungen indirekter Art sind <strong>und</strong> sich nur schwer kausal auf Straßenneubau oder<br />

Straßennutzung zurückführen lassen. Gleichwohl ist aber eine intensivere Diskussion<br />

über die Konflikte zwischen <strong>Straßenverkehr</strong> <strong>und</strong> Naturschutzzielen erforderlich, in der<br />

auch hinterfragt werden muss, ob die vorgeschlagenen Ziele auf lange Sicht einen<br />

ausreichenden Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft gewährleisten.

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