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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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162<br />

noch weiter zu optimieren, als vielmehr darauf, die Mobilitätschancen der<br />

benachteiligten Gruppen zu verbessern. Wie in Abschnitt 2.1.4 dargestellt, bringt das<br />

derzeitige <strong>Straßenverkehr</strong>ssystem erhebliche Einschränkungen der Mobilität<br />

bestimmter Gruppen (etwa der Kinder, aber auch nicht motorisierter Erwachsener) mit<br />

sich. Insbesondere auf regionaler <strong>und</strong> lokaler Ebene müssen aus dem allgemeinen Ziel<br />

der Verbesserung der Mobilitätschancen benachteiligter Personen konkretere, auf<br />

einzelne Gruppen bezogene Zielsetzungen entwickelt werden.<br />

5.5.2 Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

162. Für den Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft gibt es bereits einige verbindliche,<br />

auf den <strong>Straßenverkehr</strong> bezogene Zielsetzungen (s. a. SRU, 2002b), deren wichtigste<br />

im Folgenden diskutiert werden. Dieser Diskussion vorausgeschickt sei ein für alle<br />

Ziele gleichermaßen geltendes Prinzip: Wegen der stark voneinander abweichenden<br />

Gegebenheiten in unterschiedlichen Lebensraumtypen <strong>und</strong> wegen der zahlreichen <strong>und</strong><br />

dabei äußerst verschiedenartigen betroffenen Schutzgüter bedürfen die<br />

naturschutzbezogenen <strong>Umwelt</strong>ziele einer besonders starken räumlichen<br />

Differenzierung. Drei Beispiele mögen dies verdeutlichen:<br />

– Während eine bestimmte Menge an Nährstoffeinträgen über die Luft (vor allem<br />

Stickstoffverbindungen, zu deren maßgeblichen Quellen vielfach auch der<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> gehört) für ein eutrophes Schilfröhricht eher unproblematisch ist,<br />

kann der gleiche Nährstoffeintrag für Silbergrasfluren kalkarmer Küstendünen eine<br />

schwerwiegende Beeinträchtigung darstellen.<br />

– Die Zerschneidungswirkung einer Autobahn stellen für windbestäubende Pflanzen<br />

ein geringeres Problem dar als für Säugetierpopulationen.<br />

– Im Gegensatz zum Flachland verhindern etwa die topographisch-meteorologischen<br />

Besonderheiten der Alpen, wie häufige windschwache Wetterlagen <strong>und</strong> Inversionen,<br />

einen raschen Abtransport bzw. eine ausreichende Verdünnung von<br />

Luftschadstoffen, so dass auch bei geringeren Schadstoffemissionen gefährlich<br />

hohe Schadstoffkonzentrationen in Talräumen entstehen können.<br />

Aus dieser Besonderheit ergibt sich, dass die allgemeingültigen Ziele – um für<br />

politische oder planerische Entscheidungen verwertbar zu sein – in ökologisch<br />

sensiblen Gebieten konkretisiert werden müssen. Für den Schutz solcher Gebiete<br />

müssen vielfach strengere Maßstäbe angelegt werden als für den Schutz weniger<br />

sensibler Gebiete (vgl. Abschn. 2.2.4).

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