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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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5.5.1.4 Lebensqualität<br />

161<br />

160. Gr<strong>und</strong>satz: "Es soll Räume geben, in denen sich menschliche Aktivitäten<br />

unbehelligt vom <strong>Straßenverkehr</strong> entfalten können."<br />

Gr<strong>und</strong>satz: "Es sollen die Mobilitätsinteressen aller Menschen berücksichtigt<br />

werden."<br />

Bestimmte selbstzweckhafte Aktivitäten, wie etwa Spielen, Feiern, Musizieren,<br />

Wandern, Spazierengehen, Kunstgenuss, Gottesdienst, Lesen, sportliche Betätigung,<br />

Kontemplation usw., werden durch das Verkehrsgeschehen mehr oder weniger stark<br />

gestört. Der Begriff der Lebensqualität umfasst in jeder sinnvollen Definition auch<br />

Gelegenheiten zur möglichst ungestörten Ausübung dieser <strong>und</strong> verwandter Aktivitäten.<br />

Es sollte daher in der alltäglichen Lebenswelt bestimmte Räume geben, in denen die<br />

Ausübung der besagten Aktivitäten idealiter ungestört möglich ist. Ansatzweise wird<br />

dem bereits durch die Ausweisung von Spielstraßen, Freiräumen, Wohngebieten,<br />

Sperrung von Waldwegen für den Automobilverkehr <strong>und</strong> dergleichen Rechnung<br />

getragen. Insbesondere muss die gefahrenarme Erk<strong>und</strong>ung des lebensweltlichen<br />

Umfeldes durch Kinder <strong>und</strong> Jugendliche möglich sein. Hier gilt es, das<br />

Verkehrsgeschehen kindlichen Verhaltensmustern anzupassen (<strong>und</strong> nicht umgekehrt).<br />

Die ungestörten oder zumindest störungsarmen Räume dürfen aber nicht nur als<br />

voneinander isolierte Enklaven in ein vom Automobilverkehr dominiertes Stadtbild<br />

eingelagert sein. Das Ideal der "autogerechten Stadt" gilt mittlerweile mehrheitlich als<br />

verfehlt, die realen baulichen Konsequenzen der Versuche, Städte möglichst<br />

autogerecht zu gestalten, sind aber noch vorhanden <strong>und</strong> prägen menschliches<br />

Verhalten. Daraus ergibt sich die allgemeine, angesichts der Komplexität sozialer<br />

Räume <strong>und</strong> Interaktionen auf nationaler Ebene nicht sinnvoll quantifizierbare<br />

Zielsetzung, ungestörte <strong>und</strong> störungsarme Räume zu vermehren. Auf kommunaler<br />

Ebene kann <strong>und</strong> sollte diese Zielsetzung mit jeweils konkreten Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

unterlegt werden. Deren Akzeptanz kann sich im Prinzip auf den Umstand stützen,<br />

dass die Mehrheit der Bevölkerung eine deutliche Präferenz für die Realisierung<br />

solcher Ziele in ihrem jeweiligen Wohnumfeld hat. Die Verfolgung dieser Ziele ist<br />

positiv mit vielen <strong>Umwelt</strong>zielen <strong>und</strong> mit Zielen der Verkehrssicherheit korreliert (s.<br />

Kap 6.5).<br />

161. In der Gerechtigkeitstheorie hat John Rawls das so genannte Differenz-Prinzip<br />

eingeführt, das besagt, dass Ungleichheiten nur dann legitim sind, wenn sie zum<br />

Vorteil der Schlechtestgestellten sind (RAWLS, 1975). Übertragen auf die<br />

Verkehrspolitik besagt dieses Prinzip ungefähr, dass es für die Beurteilung der<br />

Gerechtigkeitsdimension weniger darauf ankommt, die Situation der durch die heutigen<br />

Verkehrsstrukturen bereits Begünstigten (der PKW-Vielfahrer mit hohem Einkommen)

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