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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Lärmschutzkonzept der §§ 41 ff. B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in<br />

Verbindung mit der 16. <strong>und</strong> der 24. BImSchV, das eine segmentierte Betrachtung <strong>und</strong><br />

die Ausblendung bestehender Sanierungsfälle weit gehend ermöglicht, s. SRU, 2004a,<br />

Tz. 654 f.).<br />

Der SRU bekräftigt insofern seine Forderungen nach anspruchsvollen<br />

Lärmqualitätszielen, auf deren Gr<strong>und</strong>lage eine weit reichende Lärmsanierung<br />

durchgeführt werden kann <strong>und</strong> sollte: "Das <strong>Umwelt</strong>handlungsziel der B<strong>und</strong>esregierung<br />

von 65 dB(A) Außenpegel bei Tag kann nur ein Nahziel für den vorbeugenden<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>und</strong> den Schutz gegen erhebliche Belästigungen darstellen. Es<br />

muss durch mittelfristige Ziele – 62 dB(A) als Präventionswert <strong>und</strong> 55 dB(A) als<br />

Vorsorgezielwert – ergänzt werden. Für die Nachtzeit sind kurzfristig ein Außenwert<br />

von 55 dB(A), mittelfristig ein Wert von 52 dB(A) <strong>und</strong> langfristig ein Vorsorgezielwert<br />

von 45 dB(A) anzustreben" (SRU, 2004a, Tz. 664).

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