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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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dringlicher Bedarf nach der Festlegung konkreter <strong>und</strong> politisch verwertbarer<br />

<strong>Umwelt</strong>ziele besteht.<br />

5.5.1 Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensqualität<br />

5.5.1.1 Unfalltote <strong>und</strong> Unfallverletzte<br />

155. Gr<strong>und</strong>satz: "Die Zahl der <strong>Straßenverkehr</strong>sopfer soll möglichst niedrig sein."<br />

In Bezug auf die Schädigung von Menschenleben <strong>und</strong> menschlicher Ges<strong>und</strong>heit<br />

müssen die bestehenden Zielsetzungen insgesamt als unzureichend bezeichnet<br />

werden. Dies trifft besonders hinsichtlich der Sicherheit des <strong>Straßenverkehr</strong>s zu. Die<br />

Verkehrspolitik hat es trotz aller Bemühungen nicht vermocht, den diesbezüglichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen der <strong>Straßenverkehr</strong>sordnung (§ 1 StVO) in ausreichendem Maße<br />

Respekt zu verschaffen. Obwohl die Zahl der bei <strong>Straßenverkehr</strong>sunfällen Getöteten<br />

stark gesunken ist (vgl. Abschn. 2.1.1), werden nach wie vor insgesamt deutlich zu<br />

viele Menschen schwer verletzt oder getötet. Dies gilt insbesondere angesichts der<br />

vielfältigen Möglichkeiten, die Zahl der Unfallopfer zu senken (vgl. Kap. 6.5). Wenn<br />

man die objektiven Unfallrisiken im <strong>Straßenverkehr</strong> betrachtet, erweisen sie sich im<br />

Vergleich zu Ges<strong>und</strong>heitsrisiken in anderen Lebensbereichen – etwa bezüglich der<br />

Sicherheit von Industriearbeitsplätzen oder Flugzeugunglücken – als sehr hoch (vgl.<br />

HOLZAPFEL, 2003). Unfallrisiken des <strong>Straßenverkehr</strong>s scheinen allerdings generell<br />

anders wahrgenommen zu werden als Risiken in anderen Bereichen. Es dominiert die<br />

Tendenz, "Verkehrsopfer" als Einzelschicksale zu betrachten. Diese Fehlwahrnehmung<br />

sollte kein Gr<strong>und</strong> sein, die hohen Unfallrisiken unhinterfragt hinzunehmen.<br />

Es existieren bisher keine verbindlichen nationalen Zielsetzungen für die Reduktion der<br />

Zahl der im <strong>Straßenverkehr</strong> Getöteten <strong>und</strong> Verletzten (vgl. Tab. 5-1). In der<br />

Nachhaltigkeitsstrategie (B<strong>und</strong>esregierung, 2002, S. 190) wird lediglich angestrebt,<br />

"dass die Zahl der Unfälle mit Personenschaden <strong>und</strong> die Zahl der Getöteten im<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> ungeachtet des weiteren Verkehrswachstums (...) kontinuierlich weiter<br />

sinken". Dies impliziert, dass die bisherige Größenordnung an Toten <strong>und</strong> Verletzten<br />

dann als akzeptabel gilt, wenn eine kontinuierliche Senkung zu konstatieren ist <strong>und</strong><br />

zwar unabhängig davon, wie stark oder schwach diese ausfällt. Diese Zielsetzung ist<br />

unter den obigen Prinzipien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen zu anspruchslos.<br />

156. Auf europäischer Ebene wurde von der EU-Kommission im Weißbuch zur<br />

europäischen Verkehrspolitik (EU-Kommission, 2001) das Ziel gesetzt, die Zahl der<br />

Verkehrstoten bis 2010 um die Hälfte zu verringern (bezogen auf das Jahr 2000). Für<br />

dieses Ziel hat sich auch das EU-Parlament ausgesprochen. Weiterhin wurde von der<br />

EU-Kommission (2003) das "Europäische Aktionsprogramm für die

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