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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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qualitätszielbezogenes Steuerungskonzept entworfen werden, das den Verkehr im<br />

Konfliktfall zu Anpassungsleistungen an ökologisch gesetzte Wachstumsgrenzen<br />

veranlassen soll (Kap. 5.6).<br />

Bereits in seinem <strong>Umwelt</strong>gutachten 1994 beschäftigte sich der SRU mit der<br />

umweltpolitischen Zielfindung im Verkehrssektor <strong>und</strong> stellte einige Ziele zur Reduktion<br />

verkehrsrelevanter <strong>Umwelt</strong>belastungen zusammen (SRU, 1994, Tz. 744 ff.). Nunmehr<br />

– gut zehn Jahre später – muss konstatiert werden, dass die meisten dieser<br />

Zielsetzungen eklatant verfehlt wurden. Beispielsweise wurde gefordert, 30 % der CO2-<br />

Emissionen bis zum Jahre 2005 zu reduzieren (bezogen auf 1987). Tatsächlich sind<br />

die CO2-Emissionen des <strong>Straßenverkehr</strong>s aber zwischen 1990 <strong>und</strong> 2002 um 11 %<br />

gestiegen (vgl. Tab. 2-4).<br />

151. Insofern erscheint es dringlich, das Problem der Zielfindung erneut unter der<br />

Maßgabe aufzuwerfen, zu einer rechtlich verbindlichen Festlegung von <strong>Umwelt</strong>zielen<br />

für den Bereich des <strong>Straßenverkehr</strong>s zu gelangen. Erst auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

verbindlicher, konkreter <strong>und</strong> problembezogener Zielsetzungen lassen sich wirksame<br />

Strategien <strong>und</strong> Maßnahmen zur Reduzierung der vom <strong>Straßenverkehr</strong> ausgehenden<br />

negativen Auswirkungen entwickeln. Es wird in Zukunft wesentlich darauf ankommen,<br />

bei Zielen <strong>und</strong> Grenzwerten, die sich auf mehrere Verursachersektoren beziehen, die<br />

Verantwortlichkeit des Verkehrs zu identifizieren <strong>und</strong> ihm eine auch unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbare Verminderungspflicht aufzuerlegen.<br />

Zielsetzungen bedürfen zwar der Stützung <strong>und</strong> Plausibilisierung durch<br />

wissenschaftliche Erkenntnisse, sie können allerdings nicht allein mit<br />

wissenschaftlichen Argumenten begründet werden. Vielmehr müssen sie in einem<br />

politischen Prozess verhandelt <strong>und</strong> vereinbart werden. Einen institutionellen Rahmen<br />

hierfür könnte etwa die Nachhaltigkeitsstrategie oder eine Enquete-Kommission des<br />

Deutschen B<strong>und</strong>estages zum Thema "Mobilität" bieten.<br />

152. In den Abschnitten 5.5.1 bis 5.5.3 wird dargelegt, für welche Problembereiche<br />

bereits ausreichend konkrete <strong>und</strong> inhaltlich plausible Ziele festgelegt wurden <strong>und</strong><br />

bezüglich welcher <strong>Umwelt</strong>auswirkungen noch Zielsetzungsbedarf besteht. Für einige<br />

der letztgenannten Bereiche formuliert der SRU Empfehlungen. Diese sind als Beiträge<br />

zu einem diskursiven Zielfindungsprozess zu verstehen.<br />

Die vorgestellten umweltpolitischen Zielsetzungen sind natürlich nicht die einzigen<br />

Anforderungen an die zukünftige Entwicklung des <strong>Straßenverkehr</strong>s. Unbestreitbar sind<br />

eine Reihe genereller verkehrs- <strong>und</strong> sozialpolitischer Ziele zu verfolgen. Zu diesen<br />

Zielen gehört es unter anderem, die Funktionsfähigkeit des deutschen <strong>und</strong><br />

europäischen Verkehrssystems unter den Bedingungen einer erweiterten EU zu<br />

gewährleisten sowie die legitimen Mobilitätsinteressen der Bürger zu wahren.

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