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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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nicht oder nur unter großen politischen Anstrengungen realisierbar sind. Diese über<br />

lange Zeit gewachsenen Rahmenbedingungen, aber auch die Rolle von<br />

<strong>Umwelt</strong>belangen im Innovationswettbewerb, erklären, dass verkehrspolitischer<br />

<strong>Umwelt</strong>schutz bisher vor allem im Bereich der technischen Maßnahmen, weniger<br />

hingegen bei den verkehrslenkenden oder gar planerischen Maßnahmen Erfolge<br />

aufweisen kann (HERRMANN <strong>und</strong> HOFMANN, 2002, S. 605). Technische<br />

Maßnahmen – wie sie in Kapitel 7 ausführlich dargestellt werden – stellen daher eine<br />

unverzichtbare Basis ökologischer Verkehrspolitik dar. Der unterschiedliche<br />

Schwierigkeitsgrad von technischen Maßnahmen einerseits <strong>und</strong> von<br />

verkehrslenkenden bzw. planerischen Maßnahmen andererseits bedeutet allerdings<br />

nicht, dass auf letztere Formen der umweltpolitischen Steuerung im Verkehrsbereich<br />

verzichtet werden kann.<br />

So stehen Maßnahmen der Verkehrslenkung häufig in einem positiven<br />

Wechselverhältnis zu technischen Maßnahmen. Im Idealfall ergänzen sich beide<br />

Maßnahmentypen gegenseitig. Beispielsweise wird die Einführung bestimmter<br />

verkehrslenkender Maßnahmen wie der Ökosteuer auf Kraftstoffe (Abschn. 9.4.1) oder<br />

teilweise auch von Verkehrsbeschränkungen (Kap. 9.2) durch die Verfügbarkeit<br />

technischer Ausweichmöglichkeiten für viele Adressaten erst akzeptabel. Technische<br />

Optionen können somit die Durchsetzbarkeit weiter reichender verkehrslenkender<br />

Maßnahmen erhöhen. Umgekehrt sind verkehrslenkende Maßnahmen ein zentrales<br />

Mittel, um den Einsatz neuer Techniken zu beschleunigen. Erst durch erhöhte<br />

Kraftstoffpreise oder Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit erhöhten Schadstoffoder<br />

Lärmemissionen werden neue Techniken auch für private Verkehrsteilnehmer<br />

attraktiv. Schließlich sind verkehrslenkende Maßnahmen, insbesondere<br />

ordnungsrechtliche Verbote <strong>und</strong> Verkehrsbeschränkungen, dort notwendig, wo<br />

technische Lösungen an ihre Grenzen stoßen. Beispiele hierfür sind die Minderung von<br />

Verkehrslärmbelastungen durch selektive Fahrverbote oder die Verringerung von CO2-<br />

Emissionen durch flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzungen (Kap. 9.2 <strong>und</strong><br />

9.3).<br />

122. Die größten strukturellen Hindernisse stehen einer integrierten Verkehrsplanung<br />

entgegen. So wirkt sich die bereits dargestellte Segmentierung der<br />

Problembearbeitung auch auf die Chancen einer verkehrsträgerübergreifenden<br />

Verkehrswegeplanung aus. Ansätze einer verkehrsträgerübergreifenden<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung existieren bisher nur auf der obersten Planungsebene.<br />

Bereits bei der Bedarfsplanung, insbesondere aber bei der Planung konkreter<br />

Baumaßnahmen, ist eine Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger nicht mehr<br />

erforderlich. Schließlich müssen im Bereich des B<strong>und</strong>esfernstraßenbaus die aus der<br />

dort geltenden Auftragsverwaltung <strong>und</strong> der mit ihr verb<strong>und</strong>enen Trennung von<br />

Finanzierungs- <strong>und</strong> Durchführungsverantwortung resultierenden Anreize zu einem

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