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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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andererseits die große Bedeutung von oft industrienahen Experten bei der technischen<br />

Standardsetzung genannt. Zwar stellt der überproportionale Einfluss industriellen<br />

Expertenwissens ein generelles Problem jedes aus dem Gesetzgebungsprozess<br />

ausgelagerten technischen Normungsverfahrens dar (für die EU siehe SRU, 2004,<br />

Tz. 1286 ff.); in den UNECE-Gremien ist er jedoch noch deutlicher ausgeprägt als auf<br />

der nationalen oder europäischen Ebene. Dies liegt zum einen am Fehlen einer<br />

unabhängigen parlamentarischen Kontrolle. Zum anderen verfügen die<br />

<strong>Umwelt</strong>verbände – anders als auf der EU-Ebene – auf der internationalen Ebene nicht<br />

über ausreichende Ressourcen, um sich mit eigenen Experten an den vielfältigen<br />

UNECE-Standardsetzungsprozessen zu beteiligen. Das Fehlen einer<br />

parlamentarischen oder zivilgesellschaftlichen Kontrolle wirkt sich insbesondere in<br />

denjenigen Bereichen der umweltbezogenen Verkehrspolitik negativ aus, in denen –<br />

wie etwa im Bereich des Verkehrslärms – bisher keine klaren <strong>und</strong> verbindlichen<br />

<strong>Umwelt</strong>qualitätsziele existieren. In diesen Bereichen ist es unwahrscheinlich, dass die<br />

technischen Normungsgremien der UNECE problemadäquate <strong>Umwelt</strong>standards für<br />

Kraftfahrzeuge setzen.<br />

Trotz der negativen Bilanz der UNECE-Ebene bei der Harmonisierung von<br />

<strong>Umwelt</strong>standards für die Typenzulassung von Kraftfahrzeugen strebt die<br />

Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission nun eine Verlagerung<br />

gemeinschaftlicher Entscheidungskompetenzen für sämtliche Kfz-Standards auf die<br />

UNECE-Ebene an. Dabei sollen auch bestehende EG-Richtlinien durch die<br />

entsprechenden Regelungen auf UNECE-Ebene ersetzt werden (VERHEUGEN,<br />

2005). Aus umweltpolitischer Sicht ist ein solcher Entscheidungsverzicht der EU<br />

zugunsten der umweltpolitisch schwächeren UNECE nicht zu empfehlen. Der SRU rät<br />

der B<strong>und</strong>esregierung daher, sich auf EU-Ebene gegen diese Initiative der<br />

Generaldirektion Unternehmen auszusprechen.<br />

4.1.4 Segmentierung der Problembearbeitung im<br />

Verkehrssektor<br />

109. Ein wichtiges Charakteristikum der Verkehrspolitik ist schließlich die<br />

Segmentierung der Problembearbeitung nach Verkehrsträgern. So haben sich im<br />

Verkehrsbereich – wie oben bereits angedeutet – um die einzelnen Verkehrsträger<br />

herum jeweils unterschiedliche Akteursnetzwerke gebildet (LEHMBRUCH, 1992).<br />

Sichtbar wird dies in der Organisation der Verkehrsverwaltung in Deutschland. So ist<br />

der Verkehrsbereich des BMVBW in die Abteilungen "Straßenbau, <strong>Straßenverkehr</strong>",<br />

"Eisenbahnen, Wasserstraßen" <strong>und</strong> "Luft- <strong>und</strong> Raumfahrt, Schifffahrt" untergliedert.<br />

Auch die nachgeordneten Behörden folgen diesem Organisationsprinzip. Für den<br />

Bereich des <strong>Straßenverkehr</strong>s liegen die Zuständigkeiten bei der B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Straßenwesen, dem B<strong>und</strong>esamt für Güterverkehr <strong>und</strong> dem Kraftfahrt-B<strong>und</strong>esamt, für

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