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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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107. Maßnahmen der Verkehrsplanung werden weitgehend auf der nationalen <strong>und</strong><br />

subnationalen Ebene beschlossen (Abschn. 4.1.3.1). Allerdings sehen die<br />

europäischen Vorgaben zur <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (UVP) <strong>und</strong> Strategischen<br />

<strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP) eine Berücksichtigung von <strong>Umwelt</strong>aspekten bei öffentlichen<br />

Plänen <strong>und</strong> Projekten vor. Mittlerweile ist geklärt, dass in Zukunft die<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung in den Geltungsbereich der SUP-Richtlinie fallen wird<br />

(vgl. Tz. 402). Darüber hinaus versucht die EU-Kommission zunehmend im Rahmen<br />

der Transeuropäischen Netzwerke Einfluss auf die nationale Verkehrsplanung zu<br />

nehmen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Maßnahmen, die auf die<br />

Interoperabilität der nationalen technischen Systeme für den Schienenverkehr<br />

abzielen.<br />

4.1.3.3 Bedeutung der UNECE-Ebene<br />

108. Neben der Europäischen Union spielt auf der internationalen Ebene auch die<br />

Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) eine wichtige<br />

Rolle bei der umweltpolitischen Regulierung des Verkehrsbereichs. Insgesamt 55<br />

Staaten, darunter alle EU-Mitglieder sowie – als einzige außereuropäische Staaten –<br />

Kanada <strong>und</strong> die USA, gehören derzeit der UNECE an. Die verschiedenen Foren der<br />

UNECE widmen sich im Verkehrsbereich insbesondere der Regelung konkreter<br />

Detailfragen auf der Arbeitsebene (z. B. Harmonisierung technischer Standards,<br />

Festlegung von Qualitätsnormen). So erfolgt zum Beispiel die Harmonisierung von<br />

Lärmstandards für die Typenzulassung von Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> Motorrädern bereits<br />

seit längerem auf der UNECE-Ebene (Regulation 41 "Noise of motor cycles" <strong>und</strong><br />

Regulation 51 "Noise of vehicles having at least 4 wheels"). Die auf UNECE-Ebene<br />

ausgehandelten Standards werden anschließend von der EU übernommen.<br />

Der Vorteil einer Aushandlung technischer Normen <strong>und</strong> Standards auf der UNECE-<br />

Ebene liegt in der großen Zahl der Mitgliedstaaten <strong>und</strong> damit dem großen potenziellen<br />

Geltungsbereich für diese Regelungen. Aus umweltpolitischer Sicht fällt die<br />

Einschätzung der Harmonisierung technischer Kfz-Standards auf UNECE-Ebene<br />

jedoch eher negativ aus. Obwohl die UNECE in Bereichen wie etwa der Vermeidung<br />

grenzüberschreitender Luftverunreinigungen durchaus wichtige Impulse für einen<br />

verstärkten <strong>Umwelt</strong>schutz gegeben hat (etwa mit dem Übereinkommen über<br />

weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung <strong>und</strong> den im Rahmen dieses<br />

Abkommens verabschiedeten Protokollen), blieben <strong>Umwelt</strong>schutzregelungen im<br />

Verkehrsbereich bisher meist auf dem Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners<br />

(WURZEL, 2002, S. 97; s. auch FRIEDRICH et al., 2000). Als Ursachen hierfür werden<br />

einerseits der große Einfluss industrieller Akteure auf die Repräsentanten nationaler<br />

Regierungen in der UNECE – bis hin zu einem mit dem Briefkopf von Fiat versehenen<br />

Positionspapier der italienischen Regierung (WURZEL, 2002, S. 97, Fn 36) – <strong>und</strong>

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