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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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(B<strong>und</strong>esbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, 2004, S. 50). Ermöglicht<br />

wird dies nicht zuletzt dadurch, dass der B<strong>und</strong> im Fernstraßenbau über kein<br />

funktionierendes System zur Kontrolle der Länder verfügt, das es ihm ermöglicht, seine<br />

Interessen bei einzelnen Baumaßnahmen zu wahren. Die Straßenbauverwaltungen der<br />

Länder hingegen verfügen über einen Informationsvorsprung, der es ihnen erlaubt, im<br />

Zuge konkreter Straßenbaumaßnahmen vorrangig ihre eigenen Interessen zu<br />

verwirklichen.<br />

Die institutionelle Ausgestaltung des Fernstraßenbaus setzt somit systematisch<br />

Anreize für einen übermäßigen Ausbau des Straßennetzes. Die notwendige<br />

Reduzierung dieser ökologisch kontraproduktiven Anreize setzt eine Neuverteilung der<br />

Planungs-, Finanzierungs- <strong>und</strong> Baukompetenzen voraus (Abschn. 8.1.2).<br />

4.1.3.2 Bedeutung der EU-Ebene<br />

104. In den vergangenen Jahrzehnten sind verkehrspolitische Initiativen zunehmend<br />

auch von der europäischen Ebene ausgegangen. Insbesondere im Rahmen der<br />

Errichtung des Binnenmarktes <strong>und</strong> der Zuständigkeit für "Transeuropäische Netze" ist<br />

die EU ein wichtiger Akteur geworden, der die Liberalisierung der Verkehrsmärkte<br />

maßgeblich mit beeinflusst. Allerdings variiert der Einfluss der EU auf die deutsche<br />

Verkehrspolitik mit dem jeweiligen Politikansatz. Im Bereich der Luftreinhaltepolitik,<br />

also bei vorwiegend technischen Maßnahmen an der Quelle, kann die EU inzwischen<br />

als wichtigster Motor umweltpolitischer Regelungen angesehen werden (Euro-1- bis<br />

Euro-5-Grenzwerte, NEC-Richtlinie, 1. Tochterrichtlinie zur<br />

Luftqualitätsrahmenrichtlinie; s. Kap. 7). In Bereichen des technischen<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzes, die noch nicht durch einheitliche europäische Rechtsvorschriften<br />

harmonisiert sind, können einzelne Mitgliedstaaten zudem durch innovative<br />

Maßnahmen auf nationaler Ebene oder durch gemeinsame Gesetzgebungsinitiativen<br />

auf europäischer Ebene die künftige Politikentwicklung in der EU beeinflussen oder<br />

beschleunigen. Eine solche Vorreiterposition innerhalb der EU hatte bspw.<br />

Deutschland bei der Einführung des Katalysators <strong>und</strong> des bleifreien Benzins<br />

(WURZEL, 2002; HOLZINGER, 1994). Auch bei der Einführung des Partikelfilters für<br />

Dieselfahrzeuge zeichnet sich eine solche Entwicklung ab (Abschn. 7.1.1.4). Bestehen<br />

bereits einheitliche europäische Schutzbestimmungen, so sind die Möglichkeiten<br />

einzelner Mitgliedstaaten, ihr nationales Schutzniveau einseitig zu verschärfen,<br />

allerdings stark eingeschränkt. So werden die umwelttechnischen Anforderungen an<br />

die Zulassung von Neufahrzeugen (von Euro-1 bis Euro-5) inzwischen weitgehend auf<br />

EU-Ebene geregelt. Eine nationale, über die geltenden europäischen<br />

Schutzbestimmungen hinausgehende Verschärfung der Anforderungen ist angesichts<br />

der EU-weiten Harmonisierung gr<strong>und</strong>sätzlich nicht mehr möglich (HERRMANN <strong>und</strong><br />

HOFMANN, 2002, S. 581, 590 f.). Schließlich sind auch nationale fiskalische

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