09.12.2012 Aufrufe

Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

114<br />

<strong>Umwelt</strong>recht) wie auch planerische Maßnahmen zum Neu- <strong>und</strong> Ausbau der<br />

Verkehrsinfrastruktur.<br />

Finanzierung<br />

101. Als Eigentümer der B<strong>und</strong>esfernstraßen <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraßen trägt der<br />

B<strong>und</strong> in diesen Bereichen die Finanzierungslast für Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen<br />

sowie für Ersatz- <strong>und</strong> Erhaltungsinvestitionen. Länder <strong>und</strong> Gemeinden sind im<br />

Gegenzug für die Finanzierung der Landes- <strong>und</strong> Kommunalstraßen zuständig, wobei<br />

der B<strong>und</strong> den Ländern Finanzierungshilfen für Investitionen zur Verbesserung der<br />

kommunalen Verkehrsverhältnisse – einschließlich des ÖPNV – gewährleistet. Die<br />

Voraussetzungen für diese Finanzhilfen des B<strong>und</strong>es sowie deren Höhe <strong>und</strong> Umfang<br />

regelt das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Im Falle der Schienenwege <strong>und</strong> der<br />

für den Bahnbetrieb erforderlichen Anlagen ist der Eigentümer zwar die Deutsche Bahn<br />

AG; auch hier übernimmt der B<strong>und</strong> jedoch die Finanzierung des Neu- <strong>und</strong> Ausbaus.<br />

Lediglich für die Unterhaltung <strong>und</strong> Instandsetzung der Eisenbahninfrastruktur ist die<br />

Deutsche Bahn AG zuständig.<br />

Bedarfsplanung<br />

102. Die Planung <strong>und</strong> Koordination der B<strong>und</strong>esinvestitionen in den Neu- <strong>und</strong> Ausbau<br />

der B<strong>und</strong>esverkehrswege erfolgt mit Hilfe der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung. Der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan (BVWP), der in ungefähr zehnjährigem Abstand vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (BMVBW) aufgestellt <strong>und</strong><br />

vom Kabinett beschlossen wird, ist der übergeordnete Investitionsrahmenplan für alle<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswege. Er legt die für den Neubau <strong>und</strong> den Erhalt der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswege verfügbaren Investitionsmittel fest, bestimmt die Dringlichkeit von<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbauprojekten nach ihren wirtschaftlichen, ökologischen <strong>und</strong><br />

raumordnerischen Auswirkungen <strong>und</strong> setzt Prioritäten für Investitionsentscheidungen<br />

der öffentlichen Hand. Die in den BVWP aufzunehmenden Verkehrsprojekte werden<br />

aus der Gesamtheit der von den B<strong>und</strong>esländern, der B<strong>und</strong>eswasserstraßenverwaltung<br />

<strong>und</strong> der Deutschen Bahn AG angemeldeten Projekten ausgewählt.<br />

Während der BVWP verkehrsträgerübergreifend angelegt ist, ist die weitere<br />

Umsetzung dieser Planung nach Verkehrsträgern getrennt organisiert (vgl.<br />

Abschn. 4.1.4). Aufbauend auf dem B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan erstellt die<br />

B<strong>und</strong>esregierung getrennte Bedarfspläne für die Bereiche "B<strong>und</strong>esschienenwege" <strong>und</strong><br />

"B<strong>und</strong>esfernstraßen", die als Anlagen des B<strong>und</strong>esschienenausbaugesetzes <strong>und</strong> des<br />

Fernstraßenausbaugesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingespeist <strong>und</strong> von<br />

B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat beschlossen werden. Die Bedarfspläne für Schiene <strong>und</strong><br />

Straße haben somit Gesetzesrang. Die weitere Konkretisierung des<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbedarfsplans erfolgt über einen vom BMVBW aufgestellten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!