Gymnasiale Oberstufe - Obermayr Europa-Schule
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Aufnahmevoraussetzungen<br />
Die Aufnahme in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> setzt entweder voraus:<br />
Vom Gymnasium: Mit mittlerem Abschluss: Von der integrierten Gesamtschule:<br />
Versetzungszeugnis in<br />
Jahrgangsstufe 11<br />
Wer das 19. Lebensjahr beim Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen <strong>Oberstufe</strong> oder bei<br />
Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr überschritten hat, kann nur im<br />
begründeten Fall aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet das Staatliche Schulamt<br />
nach Antrag durch die Schulleitung. Wer aus einer staatlich nicht anerkannten Privatschule oder einer<br />
ausländischen <strong>Schule</strong> in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> übergehen will, muss sich einer Eignungsprüfung<br />
(Überprüfungsverfahren nach § 4 VOGO/BG) unterziehen.<br />
Vor der Aufnahme in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> führt die Schulleitung mit dem/der Bewerber/in ein<br />
Beratungsgespräch, in dem die persönliche und fachliche Eignung festgestellt wird. Ein Antragsformular<br />
(Schulvertrag) finden Sie unter www.europa-schule.de<br />
Unterrichtsfächer<br />
Der Unterricht findet an fünf Tagen mit ca. 36 Stunden pro Woche statt. Die Jahrgangsstufengröße<br />
liegt bei ca. 20–25 Schülern. In parallel angebotenen Kursen liegt die Teilnehmerzahl bei ca. 12<br />
bis 15 Schülern.<br />
Die Unterrichtsfächer sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:<br />
I. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:<br />
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Musik, Kunst<br />
II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:<br />
Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religion, Ethik, Erdkunde<br />
III. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld:<br />
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie<br />
und Sport.<br />
Gutachterliche Empfehlung der<br />
Realschule und besser als befriedigende<br />
Leistungen in den Fächern<br />
Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache<br />
und einer Natur wis -<br />
senschaft sowie in den übrigen<br />
Fächern eine Durchschnittsnote von<br />
besser als befriedigend.<br />
Zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch)<br />
Beschluss der Klassenkonferenz<br />
der abgebenden <strong>Schule</strong> nach §34<br />
der Verordnung zur Ausgestaltung<br />
der Bildungsgänge und Schul -<br />
formen der Mittelstufe (Sekundar -<br />
stufe I) vom 20. März 2003<br />
Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten<br />
haben, führen in der Jahrgangsstufe 11 mindestens die erste oder zweite Fremdsprache weiter. In der<br />
Einführungsphase müssen sie außerdem auch die andere Fremdsprache fortführen oder eine in der<br />
Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache belegen oder mit einer neuen Fremdsprache beginnen.<br />
Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7–10 keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten<br />
haben, müssen mit einer zweiten Fremdsprache mit Eintritt in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> beginnen und<br />
diese bis zum Ende der Qualifikationsphase fortführen.