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Gymnasiale Oberstufe - Obermayr Europa-Schule

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Aufnahmevoraussetzungen<br />

Die Aufnahme in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> setzt entweder voraus:<br />

Vom Gymnasium: Mit mittlerem Abschluss: Von der integrierten Gesamtschule:<br />

Versetzungszeugnis in<br />

Jahrgangsstufe 11<br />

Wer das 19. Lebensjahr beim Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen <strong>Oberstufe</strong> oder bei<br />

Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr überschritten hat, kann nur im<br />

begründeten Fall aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet das Staatliche Schulamt<br />

nach Antrag durch die Schulleitung. Wer aus einer staatlich nicht anerkannten Privatschule oder einer<br />

ausländischen <strong>Schule</strong> in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> übergehen will, muss sich einer Eignungsprüfung<br />

(Überprüfungsverfahren nach § 4 VOGO/BG) unterziehen.<br />

Vor der Aufnahme in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> führt die Schulleitung mit dem/der Bewerber/in ein<br />

Beratungsgespräch, in dem die persönliche und fachliche Eignung festgestellt wird. Ein Antragsformular<br />

(Schulvertrag) finden Sie unter www.europa-schule.de<br />

Unterrichtsfächer<br />

Der Unterricht findet an fünf Tagen mit ca. 36 Stunden pro Woche statt. Die Jahrgangsstufengröße<br />

liegt bei ca. 20–25 Schülern. In parallel angebotenen Kursen liegt die Teilnehmerzahl bei ca. 12<br />

bis 15 Schülern.<br />

Die Unterrichtsfächer sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:<br />

I. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:<br />

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Musik, Kunst<br />

II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:<br />

Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religion, Ethik, Erdkunde<br />

III. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld:<br />

Mathematik, Physik, Chemie, Biologie<br />

und Sport.<br />

Gutachterliche Empfehlung der<br />

Realschule und besser als befriedigende<br />

Leistungen in den Fächern<br />

Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache<br />

und einer Natur wis -<br />

senschaft sowie in den übrigen<br />

Fächern eine Durchschnittsnote von<br />

besser als befriedigend.<br />

Zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch)<br />

Beschluss der Klassenkonferenz<br />

der abgebenden <strong>Schule</strong> nach §34<br />

der Verordnung zur Ausgestaltung<br />

der Bildungsgänge und Schul -<br />

formen der Mittelstufe (Sekundar -<br />

stufe I) vom 20. März 2003<br />

Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten<br />

haben, führen in der Jahrgangsstufe 11 mindestens die erste oder zweite Fremdsprache weiter. In der<br />

Einführungsphase müssen sie außerdem auch die andere Fremdsprache fortführen oder eine in der<br />

Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache belegen oder mit einer neuen Fremdsprache beginnen.<br />

Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7–10 keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten<br />

haben, müssen mit einer zweiten Fremdsprache mit Eintritt in die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> beginnen und<br />

diese bis zum Ende der Qualifikationsphase fortführen.

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