Broschüre_SonderabschreibungenSG

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Chance zum Aufbruch // Ortsentwicklung Markt Velden gfg SONDERABSCHREIBUNGEN in Sanierungsgebieten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten INFORMATIONEN FÜR HAUS- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER www.markt-velden.de www.chance-aufbruch.de 1

Chance zum Aufbruch // Ortsentwicklung Markt Velden<br />

gfg<br />

SONDERABSCHREIBUNGEN<br />

in Sanierungsgebieten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

INFORMATIONEN FÜR HAUS- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER<br />

www.markt-velden.de<br />

www.chance-aufbruch.de<br />

1


Herausgeber:<br />

Marktgemeinde Velden<br />

- Projektmanagement Ortsentwicklung -<br />

Bahnhofstr. 42 - 84149 Velden<br />

Tel.-DW: 08742-288-28<br />

Mail: info@vg-velden.de<br />

www.markt-velden.de<br />

Homepage zur Ortsentwicklung:<br />

www.chance-aufbruch.de<br />

© Markt Velden, 2017<br />

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Worum geht es in dieser <strong>Broschüre</strong>?<br />

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich<br />

festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne<br />

des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begündtigt.<br />

Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Marktgemeinde<br />

Velden benötigt. Um diese zu erhalten, ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung<br />

über die geplanten Maßnahmen mit der Gemeinde abzuschließen.<br />

Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es<br />

sich um allgemeine Hinweise, die eine umfassende<br />

steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen können.<br />

Weitere Informationen hierzu enthalten<br />

die Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung<br />

der §§ 7h, 10f und 11a EStG in der gemeinsamen<br />

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien<br />

des Innern und der Finanzen vom<br />

21.08.1998 (AIIMBI Nr. 19/1998<br />

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VORAUSSETZUNGEN<br />

Die Bescheinigung kann erteilt werden für:<br />

- Gebäude<br />

- Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind<br />

- Eigentumswohnungen<br />

- im Teileigentum stehende Räume<br />

Das zu sanierende Objekt muss in einem förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebiet gelegen sein<br />

Bescheinigungsfähig sind<br />

Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177<br />

Bau-GB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln<br />

sowie<br />

Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten<br />

Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen,<br />

künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen<br />

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VORAUSSETZUNGEN<br />

Die steuerliche Begünstigung setzt voraus, dass<br />

• vor Beginn der Maßnahmen zwischen dem Eigentümer und der Marktgemeinde<br />

Velden eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen wurde<br />

(Regelfall) oder<br />

• den baulichen Maßnahmen entweder ein Modernisierungsgebot (Anordnung<br />

auf Beseitigung von Missständen) oder ein Instandsetzungsgebot<br />

(Anordnung von Behebung von Mängeln) zu Grunde liegt.<br />

Nach Durchführung der Baumaßnahme muss die Ausstellung einer Bescheinigung<br />

vom Eigentümer (oder einer bevollmächtigten Person) schriftlich<br />

beim Markt Velden beantrragt werden<br />

Die bescheinigungsfähigen Kosten der Maßnahme sind durch Vorlage der<br />

Originalrechnungen sowie einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung mit<br />

Plänen nachzuweisen. Sofern Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für die Maßnahme<br />

bewilligt wurden, sind diese ebenfalls aufzuführen.<br />

Der Bescheid ist gebührenpflichtig gem. Bay. Kostengesetz/-verzeichnis. Je<br />

nach Höhe der bescheinigungsfähigen Kosten liegt die Gebühr zwischen 25 -<br />

600 EUR<br />

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VORAUSSETZUNGEN<br />

(Teil-)Maßnahmen, die ohne oder bereits vor Abschluss<br />

einer Modernisierungsvereinbarung durchgeführt wurden,<br />

sind nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst.<br />

Bitte kommen Sie daher rechtzeitig auf uns zu!<br />

Eine fehlende vertragliche Vereinbarung wird nicht<br />

durch die Erteilung einer Baugenehmigung ersetzt!<br />

Die bescheinigten Aufwendungen können steuerrechtlich<br />

nur berücksichtigt werden, wenn auch die weiteren<br />

steuerrechtlichen Voraussetzungen, die durch das zuständige<br />

Finanzamt geprüft werden, vorliegen.<br />

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Förmliches<br />

Sanierungsgebiet<br />

Markt Velden<br />

Der Marktgemeinderat Velden hat<br />

in der Sitzung vom 28. Oktober<br />

2015 auf Grundlage des § 142 Abs.<br />

3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

folgende Satzung über die förmliche<br />

Festsetzung des städtebaulichen<br />

Sanierungsgebiets „Ortsmitte Velden“<br />

(Sanierungssatzung) erlassen<br />

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VERFAHRENSABLAUF<br />

Informieren Sie sich genau und holen Sie sich Unterstützung!<br />

Sprechen Sie sich im Vorfeld der Maßnahme mit kompetenten Fachleuten<br />

(Steuerberatung, Architekturbüro usw.) und dem für Sie zuständigen<br />

Finanzamt ab.<br />

Schließen Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde ab!<br />

Bitte reichen Sie vor Beginn der Maßnahme folgende Unterlagen ein:<br />

• ausgefüllte und unterzeichnete Modernisierungsvereinbarung (Schriftform)<br />

• Bestandspläne des Objektes<br />

• Pläne mit Eintragungen zu den geplanten Maßnahmen<br />

• Auflistung aller geplanten Maßnahmen<br />

• Fotos des Gebäudes und aller relevanten Räume<br />

Bis auf die unterzeichnete Modernisierungsvereinbarung können, je<br />

nach Umfang, alle Unterlagen grundsätzlich auch digital per E-Mail<br />

eingereicht werden.<br />

8


VERFAHRENSABLAUF<br />

Beginnen Sie mit der Maßnahme erst nach der Gegenzeichnung!<br />

Das Projektmanagement Ortsentwicklung prüft Ihre Unterlagen, fordert<br />

eventuell weitere Unterlagen oder Überarbeitungen nach, führt bedarfsweise<br />

einen Ortstermin durch und schickt abschließend die gegengezeichnete<br />

Modernisierungsvereinbarung an Sie zurück. Danach können Sie mit<br />

der Durchführung der Maßnahme beginnen.<br />

Soweit einzelne Baumaßnahmen bereits vorher durchgeführt wurden, kann<br />

eine Bescheinigung hierüber nicht mehr erteilt werden. Die nachträgliche<br />

Festlegung oder Verpflichtung reicht nicht aus. Kommen Sie also frühzeitig<br />

auf uns zu!<br />

Baumaßnahme fertig? Beantragen Sie jetzt die Bescheinigung!<br />

Bitte reichen Sie nach Abschluss der Maßnahmen folgende Unterlagen schriftlich<br />

beim Projektmanagement Ortsentwicklung der Gemeinde Velden ein:<br />

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VERFAHRENSABLAUF<br />

• ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Bescheinigung<br />

• Fotos des modernisierten Gebäudes und aller relevanten Räume<br />

• Kostenaufstellung (schriftlich und digital)<br />

• Originalrechnungen, im Einklang mit der Kostenaufstellung durchnummeriert,<br />

sortiert nach Gewerken<br />

Die Fotos und die Kostenaufstellung können auch digital per E-Mail eingereicht<br />

werden.<br />

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und deren Fundstellen<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html<br />

Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html<br />

Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG<br />

http://www,stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/vorschriften/<br />

Stand: 05/2014<br />

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NICHT BESCHEINIGUNGSFÄHIGE AUFWENDUNGEN<br />

Aufwendungen für den Erwerb der Immobilie (Kaufpreis, Grunderwerbssteuer, Anwaltshonorar,<br />

Notargebühren, Kosten für Grundstücksvermessung, Grundbucheintrag, Erschließung)<br />

Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Bereitstellungsgebühren, Zinsen, Damnum<br />

(Disagio)<br />

Kosten für Maßnahmen außerhalb des Gebäudes wie Außen- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze,<br />

Stellplätze/Carports (auch Ablöse) und Garagenanlagen<br />

Gebühren, z. B. für den Kanalanschluss und Beiträge für sonstige Anlagen außerhalb<br />

des Grundstücks wie Strom, Gas, Wärme und Wasser<br />

Ausbaukosten, die über einen angemessenen Standard hinausgehen (Luxusaufwendungen)<br />

Kamin- und Kachelofen, wenn bereits eine Heizung vorhanden ist, sowie Sauna, Bar, Schwimmbecken,<br />

Klimaanlagen<br />

Wandmosaiken, Plastiken, Fresken u. ä., sofern sie nicht zur historischen Ausstattung des Gebäudes<br />

gehören<br />

Markisen, Ausstellungsvitrinen u. ä.<br />

Lautsprecher und Rundfunkanlagen (z. B. für Cafés, Gaststätte usw.)<br />

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NICHT BESCHEINIGUNGSFÄHIGE AUFWENDUNGEN<br />

Kosten für bewegliche Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel. Regale, Lichtleisten, Spiegel, Gardinenleisten)<br />

Waschmaschinen, auch wenn sie mit Schrauben an einem Zementsockel befestigt sind und Einbaumöbel,<br />

hierzu gehören z. B. Küchenmöbel und Einbauschränke<br />

Reparatur- und Wartungskosten (z. B. für vorhandene technische Gebäudeeinrichtungen)<br />

Beiträge zu Sach- und Haftpflichtversicherungen für während der Bauzeit eintretende Schäden (z. B.<br />

Bauwesenversicherung)<br />

Wert der eigenen Arbeitsleistung und Leistungen unentgeltlich Beschäftigter (z. B. Familienangehörige,<br />

Nachbarschaftshilfe etc.)<br />

Aufwendungen für die ausschließliche Optimierung der wirtschaftlichen Nutzung, z. B. Anoder<br />

Ausbauten etwa des Dachgeschosses zur Erweiterung der Nutzfläche<br />

Kosten für Gebäudeabbrüche und Gebäudeteilabbrüche<br />

Inwieweit nicht bescheinigungsfähige Aufwendungen ggf. anderweitig<br />

steuerlich geltend gemacht werden können, sollten Sie mit<br />

einer Steuerfachkraft oder dem Finanzamt abklären.<br />

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NACHWEIS DER BESCHEINIGUNGSFÄHIGEN KOSTEN<br />

Der Eigentümer muss nachweisen, welche Leistungen erbracht wurden und welches Entgelt dafür<br />

gezahlt wurde. Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigt der Markt Velden prüffähige<br />

und vollständige Unterlagen, die folgenden Anforderungen genügen müssen:<br />

Die vollständigen Originalrechnungen<br />

sind nach Gewerken zu ordnen<br />

und in Mappen oder Ordnern abgeheftet<br />

einzureichen. Mehrere Einzelrechnngen<br />

einer Firma sind nach<br />

Datum zu ordnen. Die Rechnungen<br />

sind fortlaufend zu nummerieren.<br />

Nachweise über die Auszahlung der<br />

Rechnungen sind beizufügen (z. B.<br />

Kontoauszüge, Quittungen.)<br />

Nicht anerkannt werden:<br />

• Rechnungspakete, in denen<br />

mehrere Rechnungen, Kassenzettel<br />

o. ä. zusammengefasst<br />

sind<br />

• Abschlagszahlungen ohne die<br />

zugehörige Schlussrechnung<br />

mit genauer Auflistung der erbrachten<br />

Leistungen<br />

• Kostenvoranschläge<br />

Bei Pauschalrechnungen ist das jeweilige<br />

Pauschalangebot, das dem<br />

Pauschalpreis zu Grunde liegt, mit<br />

den in nachprüfbarer Weise aufgegliederten<br />

Einzelleistungen zur Einsichtnahme<br />

vorzulegen<br />

Kassenzettel, z. B. von Bau- und<br />

Verbrauchermärkten können nur<br />

anerkannt werden, wenn Menge,<br />

Artikel, Datum und Preis eindeutig<br />

erkennbar sind<br />

Den Rechnungen ist eine Aufstellung<br />

beizufügen, die jede Einzelrechnung<br />

enthalten muss. Skonto oder sonstige<br />

Abzüge sind kostenmindernd zu<br />

berücksichtigen. Die Rechnungsbeträge<br />

sind als Bruttobeträge anzugeben.<br />

Bitte reichen Sie die Kostenaufstellung<br />

zusätzlich in digitaler Form als<br />

bearbeitbare Excel-Tabelle ein. Eine<br />

entsprechende Musterdatei kann<br />

vom Markt Velden zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Nicht bescheinigungsfähige Aufwendungen<br />

sind separat aufzulisten<br />

Zuwendungen (Zuschüsse) aus öffentlichen<br />

Mitteln (kommunale Mittel,<br />

Landes- oder Bundesmittel), die<br />

der Bauherr für seine Maßnahmen<br />

erhalten hat oder erhalten wird, sind<br />

anzugeben<br />

Alle Originalbelege werden<br />

nach der Prüfung zurückgegeben<br />

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