Broschüre_SonderabschreibungenSG
Chance zum Aufbruch // Ortsentwicklung Markt Velden gfg SONDERABSCHREIBUNGEN in Sanierungsgebieten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten INFORMATIONEN FÜR HAUS- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER www.markt-velden.de www.chance-aufbruch.de 1
- Seite 2 und 3: Herausgeber: Marktgemeinde Velden -
- Seite 4 und 5: VORAUSSETZUNGEN Die Bescheinigung k
- Seite 6 und 7: VORAUSSETZUNGEN (Teil-)Maßnahmen,
- Seite 8 und 9: VERFAHRENSABLAUF Informieren Sie si
- Seite 10 und 11: VERFAHRENSABLAUF • ausgefüllten
- Seite 12 und 13: NICHT BESCHEINIGUNGSFÄHIGE AUFWEND
- Seite 14: 14
Chance zum Aufbruch // Ortsentwicklung Markt Velden<br />
gfg<br />
SONDERABSCHREIBUNGEN<br />
in Sanierungsgebieten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />
INFORMATIONEN FÜR HAUS- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER<br />
www.markt-velden.de<br />
www.chance-aufbruch.de<br />
1
Herausgeber:<br />
Marktgemeinde Velden<br />
- Projektmanagement Ortsentwicklung -<br />
Bahnhofstr. 42 - 84149 Velden<br />
Tel.-DW: 08742-288-28<br />
Mail: info@vg-velden.de<br />
www.markt-velden.de<br />
Homepage zur Ortsentwicklung:<br />
www.chance-aufbruch.de<br />
© Markt Velden, 2017<br />
2
Worum geht es in dieser <strong>Broschüre</strong>?<br />
Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)<br />
sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich<br />
festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne<br />
des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begündtigt.<br />
Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Marktgemeinde<br />
Velden benötigt. Um diese zu erhalten, ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung<br />
über die geplanten Maßnahmen mit der Gemeinde abzuschließen.<br />
Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es<br />
sich um allgemeine Hinweise, die eine umfassende<br />
steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen können.<br />
Weitere Informationen hierzu enthalten<br />
die Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung<br />
der §§ 7h, 10f und 11a EStG in der gemeinsamen<br />
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien<br />
des Innern und der Finanzen vom<br />
21.08.1998 (AIIMBI Nr. 19/1998<br />
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VORAUSSETZUNGEN<br />
Die Bescheinigung kann erteilt werden für:<br />
- Gebäude<br />
- Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind<br />
- Eigentumswohnungen<br />
- im Teileigentum stehende Räume<br />
Das zu sanierende Objekt muss in einem förmlich festgelegten<br />
Sanierungsgebiet gelegen sein<br />
Bescheinigungsfähig sind<br />
Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177<br />
Bau-GB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln<br />
sowie<br />
Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten<br />
Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen,<br />
künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen<br />
4
VORAUSSETZUNGEN<br />
Die steuerliche Begünstigung setzt voraus, dass<br />
• vor Beginn der Maßnahmen zwischen dem Eigentümer und der Marktgemeinde<br />
Velden eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen wurde<br />
(Regelfall) oder<br />
• den baulichen Maßnahmen entweder ein Modernisierungsgebot (Anordnung<br />
auf Beseitigung von Missständen) oder ein Instandsetzungsgebot<br />
(Anordnung von Behebung von Mängeln) zu Grunde liegt.<br />
Nach Durchführung der Baumaßnahme muss die Ausstellung einer Bescheinigung<br />
vom Eigentümer (oder einer bevollmächtigten Person) schriftlich<br />
beim Markt Velden beantrragt werden<br />
Die bescheinigungsfähigen Kosten der Maßnahme sind durch Vorlage der<br />
Originalrechnungen sowie einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung mit<br />
Plänen nachzuweisen. Sofern Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für die Maßnahme<br />
bewilligt wurden, sind diese ebenfalls aufzuführen.<br />
Der Bescheid ist gebührenpflichtig gem. Bay. Kostengesetz/-verzeichnis. Je<br />
nach Höhe der bescheinigungsfähigen Kosten liegt die Gebühr zwischen 25 -<br />
600 EUR<br />
5
VORAUSSETZUNGEN<br />
(Teil-)Maßnahmen, die ohne oder bereits vor Abschluss<br />
einer Modernisierungsvereinbarung durchgeführt wurden,<br />
sind nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst.<br />
Bitte kommen Sie daher rechtzeitig auf uns zu!<br />
Eine fehlende vertragliche Vereinbarung wird nicht<br />
durch die Erteilung einer Baugenehmigung ersetzt!<br />
Die bescheinigten Aufwendungen können steuerrechtlich<br />
nur berücksichtigt werden, wenn auch die weiteren<br />
steuerrechtlichen Voraussetzungen, die durch das zuständige<br />
Finanzamt geprüft werden, vorliegen.<br />
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Förmliches<br />
Sanierungsgebiet<br />
Markt Velden<br />
Der Marktgemeinderat Velden hat<br />
in der Sitzung vom 28. Oktober<br />
2015 auf Grundlage des § 142 Abs.<br />
3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
folgende Satzung über die förmliche<br />
Festsetzung des städtebaulichen<br />
Sanierungsgebiets „Ortsmitte Velden“<br />
(Sanierungssatzung) erlassen<br />
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VERFAHRENSABLAUF<br />
Informieren Sie sich genau und holen Sie sich Unterstützung!<br />
Sprechen Sie sich im Vorfeld der Maßnahme mit kompetenten Fachleuten<br />
(Steuerberatung, Architekturbüro usw.) und dem für Sie zuständigen<br />
Finanzamt ab.<br />
Schließen Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde ab!<br />
Bitte reichen Sie vor Beginn der Maßnahme folgende Unterlagen ein:<br />
• ausgefüllte und unterzeichnete Modernisierungsvereinbarung (Schriftform)<br />
• Bestandspläne des Objektes<br />
• Pläne mit Eintragungen zu den geplanten Maßnahmen<br />
• Auflistung aller geplanten Maßnahmen<br />
• Fotos des Gebäudes und aller relevanten Räume<br />
Bis auf die unterzeichnete Modernisierungsvereinbarung können, je<br />
nach Umfang, alle Unterlagen grundsätzlich auch digital per E-Mail<br />
eingereicht werden.<br />
8
VERFAHRENSABLAUF<br />
Beginnen Sie mit der Maßnahme erst nach der Gegenzeichnung!<br />
Das Projektmanagement Ortsentwicklung prüft Ihre Unterlagen, fordert<br />
eventuell weitere Unterlagen oder Überarbeitungen nach, führt bedarfsweise<br />
einen Ortstermin durch und schickt abschließend die gegengezeichnete<br />
Modernisierungsvereinbarung an Sie zurück. Danach können Sie mit<br />
der Durchführung der Maßnahme beginnen.<br />
Soweit einzelne Baumaßnahmen bereits vorher durchgeführt wurden, kann<br />
eine Bescheinigung hierüber nicht mehr erteilt werden. Die nachträgliche<br />
Festlegung oder Verpflichtung reicht nicht aus. Kommen Sie also frühzeitig<br />
auf uns zu!<br />
Baumaßnahme fertig? Beantragen Sie jetzt die Bescheinigung!<br />
Bitte reichen Sie nach Abschluss der Maßnahmen folgende Unterlagen schriftlich<br />
beim Projektmanagement Ortsentwicklung der Gemeinde Velden ein:<br />
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VERFAHRENSABLAUF<br />
• ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Bescheinigung<br />
• Fotos des modernisierten Gebäudes und aller relevanten Räume<br />
• Kostenaufstellung (schriftlich und digital)<br />
• Originalrechnungen, im Einklang mit der Kostenaufstellung durchnummeriert,<br />
sortiert nach Gewerken<br />
Die Fotos und die Kostenaufstellung können auch digital per E-Mail eingereicht<br />
werden.<br />
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und deren Fundstellen<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html<br />
Einkommensteuergesetz (EStG)<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html<br />
Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG<br />
http://www,stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/vorschriften/<br />
Stand: 05/2014<br />
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NICHT BESCHEINIGUNGSFÄHIGE AUFWENDUNGEN<br />
Aufwendungen für den Erwerb der Immobilie (Kaufpreis, Grunderwerbssteuer, Anwaltshonorar,<br />
Notargebühren, Kosten für Grundstücksvermessung, Grundbucheintrag, Erschließung)<br />
Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Bereitstellungsgebühren, Zinsen, Damnum<br />
(Disagio)<br />
Kosten für Maßnahmen außerhalb des Gebäudes wie Außen- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze,<br />
Stellplätze/Carports (auch Ablöse) und Garagenanlagen<br />
Gebühren, z. B. für den Kanalanschluss und Beiträge für sonstige Anlagen außerhalb<br />
des Grundstücks wie Strom, Gas, Wärme und Wasser<br />
Ausbaukosten, die über einen angemessenen Standard hinausgehen (Luxusaufwendungen)<br />
Kamin- und Kachelofen, wenn bereits eine Heizung vorhanden ist, sowie Sauna, Bar, Schwimmbecken,<br />
Klimaanlagen<br />
Wandmosaiken, Plastiken, Fresken u. ä., sofern sie nicht zur historischen Ausstattung des Gebäudes<br />
gehören<br />
Markisen, Ausstellungsvitrinen u. ä.<br />
Lautsprecher und Rundfunkanlagen (z. B. für Cafés, Gaststätte usw.)<br />
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NICHT BESCHEINIGUNGSFÄHIGE AUFWENDUNGEN<br />
Kosten für bewegliche Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel. Regale, Lichtleisten, Spiegel, Gardinenleisten)<br />
Waschmaschinen, auch wenn sie mit Schrauben an einem Zementsockel befestigt sind und Einbaumöbel,<br />
hierzu gehören z. B. Küchenmöbel und Einbauschränke<br />
Reparatur- und Wartungskosten (z. B. für vorhandene technische Gebäudeeinrichtungen)<br />
Beiträge zu Sach- und Haftpflichtversicherungen für während der Bauzeit eintretende Schäden (z. B.<br />
Bauwesenversicherung)<br />
Wert der eigenen Arbeitsleistung und Leistungen unentgeltlich Beschäftigter (z. B. Familienangehörige,<br />
Nachbarschaftshilfe etc.)<br />
Aufwendungen für die ausschließliche Optimierung der wirtschaftlichen Nutzung, z. B. Anoder<br />
Ausbauten etwa des Dachgeschosses zur Erweiterung der Nutzfläche<br />
Kosten für Gebäudeabbrüche und Gebäudeteilabbrüche<br />
Inwieweit nicht bescheinigungsfähige Aufwendungen ggf. anderweitig<br />
steuerlich geltend gemacht werden können, sollten Sie mit<br />
einer Steuerfachkraft oder dem Finanzamt abklären.<br />
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NACHWEIS DER BESCHEINIGUNGSFÄHIGEN KOSTEN<br />
Der Eigentümer muss nachweisen, welche Leistungen erbracht wurden und welches Entgelt dafür<br />
gezahlt wurde. Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigt der Markt Velden prüffähige<br />
und vollständige Unterlagen, die folgenden Anforderungen genügen müssen:<br />
Die vollständigen Originalrechnungen<br />
sind nach Gewerken zu ordnen<br />
und in Mappen oder Ordnern abgeheftet<br />
einzureichen. Mehrere Einzelrechnngen<br />
einer Firma sind nach<br />
Datum zu ordnen. Die Rechnungen<br />
sind fortlaufend zu nummerieren.<br />
Nachweise über die Auszahlung der<br />
Rechnungen sind beizufügen (z. B.<br />
Kontoauszüge, Quittungen.)<br />
Nicht anerkannt werden:<br />
• Rechnungspakete, in denen<br />
mehrere Rechnungen, Kassenzettel<br />
o. ä. zusammengefasst<br />
sind<br />
• Abschlagszahlungen ohne die<br />
zugehörige Schlussrechnung<br />
mit genauer Auflistung der erbrachten<br />
Leistungen<br />
• Kostenvoranschläge<br />
Bei Pauschalrechnungen ist das jeweilige<br />
Pauschalangebot, das dem<br />
Pauschalpreis zu Grunde liegt, mit<br />
den in nachprüfbarer Weise aufgegliederten<br />
Einzelleistungen zur Einsichtnahme<br />
vorzulegen<br />
Kassenzettel, z. B. von Bau- und<br />
Verbrauchermärkten können nur<br />
anerkannt werden, wenn Menge,<br />
Artikel, Datum und Preis eindeutig<br />
erkennbar sind<br />
Den Rechnungen ist eine Aufstellung<br />
beizufügen, die jede Einzelrechnung<br />
enthalten muss. Skonto oder sonstige<br />
Abzüge sind kostenmindernd zu<br />
berücksichtigen. Die Rechnungsbeträge<br />
sind als Bruttobeträge anzugeben.<br />
Bitte reichen Sie die Kostenaufstellung<br />
zusätzlich in digitaler Form als<br />
bearbeitbare Excel-Tabelle ein. Eine<br />
entsprechende Musterdatei kann<br />
vom Markt Velden zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Nicht bescheinigungsfähige Aufwendungen<br />
sind separat aufzulisten<br />
Zuwendungen (Zuschüsse) aus öffentlichen<br />
Mitteln (kommunale Mittel,<br />
Landes- oder Bundesmittel), die<br />
der Bauherr für seine Maßnahmen<br />
erhalten hat oder erhalten wird, sind<br />
anzugeben<br />
Alle Originalbelege werden<br />
nach der Prüfung zurückgegeben<br />
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