fraktionsbilanz-final-4

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09.01.2017 Aufrufe

Transparenz beim UKSH – Millionen kontrollieren Als eines der größten europäischen Zentren für die medizinische Versorgung gewährleistet das UKSH mit seinen beiden Standorten in Kiel und Lübeck die medizinische Maximalversorgung im Land. Es ist damit von herausragender Bedeutung für die Gesundheit der Menschen in Schleswig- Holstein. Auch für die Studenten der Medizin und ihre Ausbildung ist das Universitätsklinikum unverzichtbar. Seit Jahrzehnten schreibt das UKSH rote Zahlen; ebenso lange haben Landesregierungen es versäumt, ihren Maximalversorger angemessen auszustatten. Die prekäre Lage des UKSH hinsichtlich seiner Schuldenlast und seines baulichen Zustands hat zum einen dazu geführt, dass in einem finanziell unübersichtlichen öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekt (ÖPP) ein Neubau realisiert wird – zum anderen soll eine Altschuldenübernahme für Entlastung sorgen. Wir PIRATEN sind grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte. Die Erfahrungen bundesweit zeigen, dass diese für den Steuerzahler zumeist deutlich teurer werden als traditionell realisierte Vorhaben. Die voraussichtlichen Kosten für dieses ÖPP-Projekt belaufen sich auf mindestens 1,7 Milliarden Euro. 550 Millionen Euro davon muss das UKSH in den nächsten 30 Jahren aufbringen. Um 100 Millionen Euro soll der Schuldenberg auf Kosten des Landes und seiner Bürger verringert werden. Voraussetzung für die Schuldenübernahme ist, dass das UKSH ab 2018 schwarze Zahlen schreibt. In verschiedenen Anträgen hat die Piratenfraktion ihr Misstrauen in die vorgelegten Zahlen und Daten dokumentiert. Dabei geht es nicht darum, das UKSH zu diskreditieren. Im Gegenteil: Die PIRATEN sind sich der Verantwortung des Landes für sein Klinikum bewusst. Dennoch – oder gerade deshalb – kritisiert die Fraktion immer wieder die mangelnde Transparenz in beiden Verfahren. Beim ÖPP stimmten die PIRATEN als einzige Fraktion nicht zu – diesen Blankoscheck zur Schuldenübernahme wollten wir nicht unterschreiben. Dabei befinden wir uns z. B. mit dem Landesrechnungshof in guter Gesellschaft. Die PIRATEN konnten sich zwar mit keinem Antrag durchsetzen, erfuhren aber für ihre konstruktivkritische Haltung in diesem Verfahren großen außerparlamentarischen Zuspruch. Sie werden die Entwicklung des UKSH weiterhin offen, kritisch und konstruktiv als Anwalt der Bürger begleiten. 56

Inklusive Gesellschaft – am Ende zählen Taten, nicht Worte Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit 2009 auch in Deutschland rechtsverbindlich und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein für eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Ziel ist die volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Seit der Ratifizierung sind sieben Jahre vergangen. Schleswig-Holstein hat außer Einzelinitiativen noch nichts getan, um die einzelnen Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Trotz vieler wohlmeinender Worte gibt es nach Auffassung der PIRATEN nicht genügend Taten. Im Frühjahr 2015 haben wir im Rahmen einer „Großen Anfrage“ die „Taten“ der Landesregierung abgefragt. Das Ergebnis war politisch erschütternd. Zwar war die Landesregierung schon zwei Jahre zuvor beauftragt worden, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten – aber Einzelheiten konnte sie 2015 noch nicht nennen, geschweige denn, die Fragen der PIRATEN beantworten. Im Sommer 2015 musste die Landesregierung, nach einem einstimmigen Beschluss auf einen Berichtsantrag der PIRATEN hin, einen Bericht zu diesem Thema abliefern. Auch dieser grenzte aufgrund seiner Substanzlosigkeit an Arbeitsverweigerung. Es hieß lediglich, man habe Arbeitsgruppen eingerichtet und Aufträge verteilt. In verschiedenen Gesprächen, u. a. mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, wurden die Ursachen für die Antriebslosigkeit der Landesregierung in dieser Sache analysiert. Belastbare Begründungen konnten nicht gefunden werden. Die beharrliche Arbeitsverweigerung haben wir auch im Bereich „Leichte Sprache“ erleben müssen. Die PIRATEN sehen sich auch weiterhin in der Pflicht, die Landesregierung im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft anzutreiben. Der Aktionsplan liegt inzwischen als Entwurf vor. Im Frühjahr 2017 soll er verabschiedet werden und kann dann praktischerweise für den Wahlkampf eingesetzt werden. Wir wehren uns dagegen, dass Menschen mit Behinderung auf diese Weise zu einer Spielkarte im Wahlkampf reduziert werden. 57

Inklusive Gesellschaft – am Ende zählen Taten, nicht Worte<br />

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

ist seit 2009 auch in Deutschland rechtsverbindlich und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Mit<br />

der Ratifizierung haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das<br />

Bewusstsein für eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Ziel ist die volle gesellschaftliche Teilhabe<br />

von Menschen mit Behinderungen.<br />

Seit der Ratifizierung sind sieben Jahre vergangen. Schleswig-Holstein hat außer Einzelinitiativen<br />

noch nichts getan, um die einzelnen Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.<br />

Trotz vieler wohlmeinender Worte gibt es nach Auffassung der PIRATEN nicht genügend Taten.<br />

Im Frühjahr 2015 haben wir im Rahmen einer „Großen Anfrage“ die „Taten“ der Landesregierung<br />

abgefragt. Das Ergebnis war politisch erschütternd. Zwar war die Landesregierung schon zwei<br />

Jahre zuvor beauftragt worden, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten – aber Einzelheiten konnte sie 2015 noch nicht<br />

nennen, geschweige denn, die Fragen der PIRATEN beantworten. Im Sommer 2015 musste die<br />

Landesregierung, nach einem einstimmigen Beschluss auf einen Berichtsantrag der PIRATEN hin,<br />

einen Bericht zu diesem Thema abliefern. Auch dieser grenzte aufgrund seiner Substanzlosigkeit<br />

an Arbeitsverweigerung. Es hieß lediglich, man habe Arbeitsgruppen eingerichtet und Aufträge<br />

verteilt.<br />

In verschiedenen Gesprächen, u. a. mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung,<br />

wurden die Ursachen für die Antriebslosigkeit der Landesregierung in dieser Sache analysiert.<br />

Belastbare Begründungen konnten nicht gefunden werden. Die beharrliche Arbeitsverweigerung<br />

haben wir auch im Bereich „Leichte Sprache“ erleben müssen.<br />

Die PIRATEN sehen sich auch weiterhin in der Pflicht, die Landesregierung im Hinblick auf die<br />

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Gestaltung einer inklusiven<br />

Gesellschaft anzutreiben. Der Aktionsplan liegt inzwischen als Entwurf vor. Im Frühjahr 2017 soll<br />

er verabschiedet werden und kann dann praktischerweise für den Wahlkampf eingesetzt werden.<br />

Wir wehren uns dagegen, dass Menschen mit Behinderung auf diese Weise zu einer Spielkarte im<br />

Wahlkampf reduziert werden.<br />

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