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Verbot von Wildtieren im Zirkus<br />

Bei unserem „Runden Tisch“ zum Tierschutz kam nach erfolgreicher Durchführung des<br />

Katzenprogramms auch das Thema „Wildtiere in Zirkussen“ auf die Tagesordnung. Schnell haben<br />

wir festgestellt, dass die Bundesländer bereits 2011 einhellig ein entsprechendes Verbot<br />

beschlossen hatten. Diese Bundesratsinitiative hat der Bund dann aber mit Verweis auf das<br />

Berufsverbot nicht weiter verfolgt. Die Begründung lautete im Klartext, das Tierschutzgesetz<br />

konkurriere mit dem Recht auf freie Berufswahl. Dompteuren würde mit einem Wildtierverbot<br />

diese Freiheit der Berufswahl genommen.<br />

Das Problem liegt darin, dass der Bund das Thema am liebsten aussitzen würde, während es<br />

regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Tierschützern und Zirkusfreunden<br />

kommt. Die Frage nach der Einhaltung des Tierschutzgesetzes muss demnach thematisiert und<br />

geklärt werden. Unserer Ansicht nach greift das Argument der Behinderung der freien Berufswahl<br />

nicht, da ja nicht die Ausübung des Berufes verboten, sondern nur die Auswahl der Tiere<br />

eingeschränkt wird.<br />

Die Landesregierung hat im Umweltausschuss dargelegt, dass sie nach der Bundesratsinitiative<br />

von 2011 vorerst keine weiteren Schritte einleiten wird – der Ball läge nun beim Bund.<br />

Interessanterweise ging Anfang 2016 eine erneute Initiative von der hessischen Landesregierung<br />

aus, der sich das Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen anschlossen und die<br />

am 18.03.2016 vom Bundesrat angenommen wurde.<br />

Wie auch schon bei der von uns thematisierten Nerzfarm in Plön, deren Käfige viel kleiner sind als<br />

gesetzlich vorgeschrieben, hat die Landesregierung einem Thema im Umweltausschuss zunächst<br />

geringe Aussichten zugesprochen, um dann einige Zeit später über den Bundesrat selbst mit aktiv<br />

zu werden.<br />

Warum denn nicht gleich so?<br />

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