fraktionsbilanz-final-4
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Verbot von Wildtieren im Zirkus<br />
Bei unserem „Runden Tisch“ zum Tierschutz kam nach erfolgreicher Durchführung des<br />
Katzenprogramms auch das Thema „Wildtiere in Zirkussen“ auf die Tagesordnung. Schnell haben<br />
wir festgestellt, dass die Bundesländer bereits 2011 einhellig ein entsprechendes Verbot<br />
beschlossen hatten. Diese Bundesratsinitiative hat der Bund dann aber mit Verweis auf das<br />
Berufsverbot nicht weiter verfolgt. Die Begründung lautete im Klartext, das Tierschutzgesetz<br />
konkurriere mit dem Recht auf freie Berufswahl. Dompteuren würde mit einem Wildtierverbot<br />
diese Freiheit der Berufswahl genommen.<br />
Das Problem liegt darin, dass der Bund das Thema am liebsten aussitzen würde, während es<br />
regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Tierschützern und Zirkusfreunden<br />
kommt. Die Frage nach der Einhaltung des Tierschutzgesetzes muss demnach thematisiert und<br />
geklärt werden. Unserer Ansicht nach greift das Argument der Behinderung der freien Berufswahl<br />
nicht, da ja nicht die Ausübung des Berufes verboten, sondern nur die Auswahl der Tiere<br />
eingeschränkt wird.<br />
Die Landesregierung hat im Umweltausschuss dargelegt, dass sie nach der Bundesratsinitiative<br />
von 2011 vorerst keine weiteren Schritte einleiten wird – der Ball läge nun beim Bund.<br />
Interessanterweise ging Anfang 2016 eine erneute Initiative von der hessischen Landesregierung<br />
aus, der sich das Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen anschlossen und die<br />
am 18.03.2016 vom Bundesrat angenommen wurde.<br />
Wie auch schon bei der von uns thematisierten Nerzfarm in Plön, deren Käfige viel kleiner sind als<br />
gesetzlich vorgeschrieben, hat die Landesregierung einem Thema im Umweltausschuss zunächst<br />
geringe Aussichten zugesprochen, um dann einige Zeit später über den Bundesrat selbst mit aktiv<br />
zu werden.<br />
Warum denn nicht gleich so?<br />
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