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Zugang der Länderparlamente zur Bundesratsdatenbank EUDISYS<br />

Der Vertrag von Lissabon sieht eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in<br />

Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) vor. Im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems<br />

leiten die Europäische Kommission und andere EU-Organe mit Initiativrecht die Entwürfe von<br />

europäischen Gesetzgebungsakten dem Bundesrat direkt zu.<br />

Der Bundesrat macht dann der Landesregierung mit Hilfe der Datenbank EUDISYS die Entwürfe<br />

von europäischen Gesetzgebungsakten zugänglich. Derzeit haben die Landesparlamente jedoch<br />

keinen eigenen Zugang zu dieser Datenbank. Umfassende und frühzeitige Informationen sind<br />

jedoch unerlässlich für die effektive Mitwirkung der Länderparlamente in Angelegenheiten der EU.<br />

Daher müssen auch die Landesparlamente Zugriff auf die Datenbank EUDISYS erhalten.<br />

Im Mai 2014 stellte die Piratenfraktion einen Antrag mit der Aufforderung an die Landesregierung,<br />

dem Landtag Zugriff auf die Datenbank EUDISYS des Bundesrats zu ermöglichen oder ihm auf<br />

andere Weise Zugang zu den darin gespeicherten Dokumenten zu verschaffen.<br />

Nach längeren Ausschusssitzungen einigte sich der Europaausschuss darauf, dass sich die<br />

Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Gesetzes zur Zusammenarbeit von Bund und<br />

Ländern dafür einsetzt, dass eine verbindliche Regelung für die Nutzung von EUDISYS sichergestellt<br />

werden soll.<br />

Fast alle Fraktionen, mit Ausnahme der FDP, folgten dem Antrag. Im Ausschuss einigte man sich<br />

auf eine gemeinsame Position – diese wurde am 17. Juni 2015 einstimmig angenommen.<br />

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