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Managergehälter werden offengelegt<br />

Als unangemessen hoch empfundene Bezüge der Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und<br />

Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen stoßen bei den Bürgern auf Unverständnis,<br />

besonders wenn die Unternehmen zugleich hohe Zuschüsse aus Steuermitteln beziehen, ein<br />

schlechtes Geschäftsergebnis ausweisen oder Beschäftigte entlassen. Ein wichtiges Instrument,<br />

um unangemessen hohen Vergütungen entgegenzuwirken, ist deren Veröffentlichung.<br />

Transparenz stellt sicher, dass sich die Entscheidungsträger für die Höhe der Vergütung öffentlich<br />

verantworten müssen.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie hoch die Vergütungen<br />

für die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen<br />

öffentlicher Unternehmen sind. Eine Veröffentlichung der Bezüge verbessert die Transparenz<br />

hinsichtlich der Verwendung von Steuergeldern und stärkt die Akzeptanz öffentlicher<br />

Unternehmen.<br />

Der Landtag hat die Landesregierung auf unsere Initiative im August 2013 aufgefordert, einen<br />

Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und<br />

Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen vorzulegen. Unser Ziel war es, eine Verpflichtung der<br />

öffentlichen Unternehmen, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie des Sparkassen- und<br />

Giroverbandes zur Veröffentlichung von Bezügen und sonstigen Vorteilen gesetzlich zu verankern.<br />

Weiterhin haben wir die Landesregierung aufgefordert, auf eine gleichartige Veröffentlichung bei<br />

Beteiligungen des Landes und der Kommunen, bei Sparkassen und bei Empfängern institutioneller<br />

Zuwendungen hinzuwirken und die Daten individualisiert und maschinenlesbar im Internet zu<br />

veröffentlichen.<br />

Die Landesregierung hat im September 2014 einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der<br />

Gehälter von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen öffentlicher<br />

Unternehmen, wie Stadtwerken oder Banken, vorgelegt, der mit Änderungen angenommen<br />

wurde. Einige unserer Verbesserungsvorschläge fanden eine Mehrheit, andere nicht. Wir freuen<br />

uns über den Erfolg unserer Initiative, sehen allerdings nach wie vor Verbesserungspotential. So<br />

sollte bspw. die Veröffentlichung der Daten in maschinenlesbarer Form erfolgen (Open Data). Die<br />

Ausnahme für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherer sollte gestrichen und zudem<br />

die Gehälter der Spitzen von Kammern und Versorgungswerken veröffentlicht werden. Die<br />

Landesregierung will im Herbst 2016 die ersten Managergehälter auf der Internetseite<br />

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/verguetungsoffenlegung.html veröffentlichen.<br />

8<br />

Erwähnte Dokumente<br />

Drucksache 18/824<br />

32

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