fraktionsbilanz-final-4
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Managergehälter werden offengelegt<br />
Als unangemessen hoch empfundene Bezüge der Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und<br />
Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen stoßen bei den Bürgern auf Unverständnis,<br />
besonders wenn die Unternehmen zugleich hohe Zuschüsse aus Steuermitteln beziehen, ein<br />
schlechtes Geschäftsergebnis ausweisen oder Beschäftigte entlassen. Ein wichtiges Instrument,<br />
um unangemessen hohen Vergütungen entgegenzuwirken, ist deren Veröffentlichung.<br />
Transparenz stellt sicher, dass sich die Entscheidungsträger für die Höhe der Vergütung öffentlich<br />
verantworten müssen.<br />
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie hoch die Vergütungen<br />
für die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen<br />
öffentlicher Unternehmen sind. Eine Veröffentlichung der Bezüge verbessert die Transparenz<br />
hinsichtlich der Verwendung von Steuergeldern und stärkt die Akzeptanz öffentlicher<br />
Unternehmen.<br />
Der Landtag hat die Landesregierung auf unsere Initiative im August 2013 aufgefordert, einen<br />
Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und<br />
Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen vorzulegen. Unser Ziel war es, eine Verpflichtung der<br />
öffentlichen Unternehmen, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie des Sparkassen- und<br />
Giroverbandes zur Veröffentlichung von Bezügen und sonstigen Vorteilen gesetzlich zu verankern.<br />
Weiterhin haben wir die Landesregierung aufgefordert, auf eine gleichartige Veröffentlichung bei<br />
Beteiligungen des Landes und der Kommunen, bei Sparkassen und bei Empfängern institutioneller<br />
Zuwendungen hinzuwirken und die Daten individualisiert und maschinenlesbar im Internet zu<br />
veröffentlichen.<br />
Die Landesregierung hat im September 2014 einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der<br />
Gehälter von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen öffentlicher<br />
Unternehmen, wie Stadtwerken oder Banken, vorgelegt, der mit Änderungen angenommen<br />
wurde. Einige unserer Verbesserungsvorschläge fanden eine Mehrheit, andere nicht. Wir freuen<br />
uns über den Erfolg unserer Initiative, sehen allerdings nach wie vor Verbesserungspotential. So<br />
sollte bspw. die Veröffentlichung der Daten in maschinenlesbarer Form erfolgen (Open Data). Die<br />
Ausnahme für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherer sollte gestrichen und zudem<br />
die Gehälter der Spitzen von Kammern und Versorgungswerken veröffentlicht werden. Die<br />
Landesregierung will im Herbst 2016 die ersten Managergehälter auf der Internetseite<br />
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/verguetungsoffenlegung.html veröffentlichen.<br />
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Erwähnte Dokumente<br />
Drucksache 18/824<br />
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