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Tanzverbot an stillen Feiertagen eingeschränkt<br />

Wir PIRATEN setzen uns für Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein ein. So haben wir<br />

beispielsweise erkannt, dass ein durchaus berechtigtes und weit verbreitetes Bedürfnis nach einer<br />

Lockerung des Veranstaltungsverbots an sogenannten stillen Feiertage bestand.<br />

An Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sind öffentliche Tanzveranstaltungen oder andere<br />

„dem ernsten Charakter des Tages nicht entsprechende Veranstaltungen“ zu bestimmten Zeiten<br />

nicht zulässig. Auch öffentliche Versammlungen sind an diesen Tagen verboten. Die Verbote gelten<br />

selbst für Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden, die nach außen weder stören noch<br />

wahrnehmbar sind.<br />

Diese Veranstaltungsverbote an stillen Feiertagen sind nicht mehr zeitgemäß. Abgesehen davon,<br />

dass sich nur noch etwas mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein<br />

durch die Kirche repräsentiert sehen, gelten sowohl im Nachbarland Hamburg als auch in<br />

Dänemark deutlich liberalere Regeln. Die Einschränkung des Versammlungsrechts war zudem aus<br />

unserer Sicht verfassungsrechtlich sehr bedenklich.<br />

Wir haben daher einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des Tanz- und Veranstaltungsverbots<br />

eingebracht. Erwartungsgemäß stießen wir insbesondere bei der CDU auf Widerstand. Im Ergebnis<br />

konnte sich jedoch bei freier Abstimmung eine Mehrheit durch die Parteien für die Lockerung<br />

finden. In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und Totensonntag ab 20 Uhr das<br />

kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Auch in den Karfreitag darf künftig bis 2 Uhr<br />

morgens hinein gefeiert werden. Eine von uns Piraten geforderte weiterreichende Lockerung<br />

scheiterte knapp an Gegenstimmen vor allem aus CDU und SPD.<br />

Im Ergebnis entspricht die herbei geführte Änderung nicht ganz dem gesetzten Ziel. Wir PIRA-TEN<br />

konnten aber 12 Stunden länger Kultur, Unterhaltung und Entspannung im Norden erreichen –<br />

darüber freuen wir uns sehr. Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und<br />

Musikkonzerte sind am Abend von Volkstrauertag und Totensonntag nicht länger verboten. Für<br />

eine komplette Streichung des bevormundenden Veranstaltungsverbots werden wir in den<br />

nächsten Jahren weiterkämpfen.<br />

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