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Robenzwang für Rechtsanwälte abgeschafft<br />

Nach den Ausführungsbestimmungen zum Berufsrecht der Rechtsanwälte mussten Anwälte vor<br />

Gericht als Berufskleidung eine schwarze Robe, ein „weißes Hemd und eine weiße Halsbinde<br />

(Quer- oder Langbinder)“ tragen, während Rechtsanwältinnen eine „weiße Bluse“ vorgeschrieben<br />

und das Tragen einer „weißen Schleife“ freigestellt wurde.<br />

Die Robe hat zwar den Vorteil, dass der Anwalt in Strafsachen vom Angeklagten deutlich<br />

unterscheidbar ist, die Nachteile überwiegen aber. Insbesondere war das dann der Fall, wenn ein<br />

Richter den Anwalt wegen des Fehlens der Robe nicht hat auftreten lassen und der Mandant<br />

deswegen den Prozess verlor.<br />

Dieser verstaubten Kleiderordnung nahmen wir PIRATEN uns an und reichten einen Gesetzentwurf<br />

ein, der die Aufhebung der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zum Gegenstand hatte.<br />

Eine moderne Justiz braucht keine angestaubten Vorschriften über Hemdfarbe, Krawattenfarbe<br />

und „weiße Schleifen“ von Rechtsanwälten.<br />

Damit überzeugten wir auch die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW. Am 16.05.2014, also<br />

schon knapp drei Monate nach Einbringung des Entwurfes, nahm der Landtag den Antrag<br />

einstimmig an. Anstelle der alten Kleiderordnung gilt für Anwälte nun nur noch die Pflicht vor<br />

Gericht in Robe aufzutreten, soweit dies üblich ist.<br />

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