fraktionsbilanz-final-4
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Robenzwang für Rechtsanwälte abgeschafft<br />
Nach den Ausführungsbestimmungen zum Berufsrecht der Rechtsanwälte mussten Anwälte vor<br />
Gericht als Berufskleidung eine schwarze Robe, ein „weißes Hemd und eine weiße Halsbinde<br />
(Quer- oder Langbinder)“ tragen, während Rechtsanwältinnen eine „weiße Bluse“ vorgeschrieben<br />
und das Tragen einer „weißen Schleife“ freigestellt wurde.<br />
Die Robe hat zwar den Vorteil, dass der Anwalt in Strafsachen vom Angeklagten deutlich<br />
unterscheidbar ist, die Nachteile überwiegen aber. Insbesondere war das dann der Fall, wenn ein<br />
Richter den Anwalt wegen des Fehlens der Robe nicht hat auftreten lassen und der Mandant<br />
deswegen den Prozess verlor.<br />
Dieser verstaubten Kleiderordnung nahmen wir PIRATEN uns an und reichten einen Gesetzentwurf<br />
ein, der die Aufhebung der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zum Gegenstand hatte.<br />
Eine moderne Justiz braucht keine angestaubten Vorschriften über Hemdfarbe, Krawattenfarbe<br />
und „weiße Schleifen“ von Rechtsanwälten.<br />
Damit überzeugten wir auch die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW. Am 16.05.2014, also<br />
schon knapp drei Monate nach Einbringung des Entwurfes, nahm der Landtag den Antrag<br />
einstimmig an. Anstelle der alten Kleiderordnung gilt für Anwälte nun nur noch die Pflicht vor<br />
Gericht in Robe aufzutreten, soweit dies üblich ist.<br />
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