fraktionsbilanz-final-4
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Bestandsdatenauskunft eingedämmt<br />
Das Gesetz zur „Bestandsdatenauskunft“ ermöglicht es Behörden, hochprivate Daten, wie z. B.<br />
Passwörter, abzufragen und Internetnutzer schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und ohne<br />
richterliche Prüfung zu identifizieren. Wir PIRATEN sehen darin einen Angriff auf unsere Passwörter<br />
und unsere Anonymität im Internet. Passwörter ermöglichen den Zugriff auf hochsensible Inhalte<br />
von E-Mails, Fotos, Tagebüchern oder Dokumenten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf<br />
eine Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer das alte Gesetz zur Bestandsdatenauskunft als<br />
teilweise verfassungswidrig verworfen hatte, sollte 2013 ein neues Gesetz auf den Weg gebracht<br />
werden.<br />
Auf unsere Initiative hin hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für massive Einschränkungen<br />
des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Bestandsdatenauskunft ausgesprochen. Die<br />
Landesregierung hat im Bundesrat daraufhin ihr Abstimmungsverhalten geändert und eigene<br />
Änderungsanträge eingebracht, die teilweise angenommen wurden. Da das Gesetz im Kern aber<br />
nicht verhindert werden konnte, haben Katharina Nocun und Patrick Breyer eine Sammel-<br />
Verfassungsbeschwerde von über 4.000 Menschen dagegen organisiert, über die bis dato noch<br />
nicht entschieden wurde.<br />
Bei dem Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft konnten wir erreichen, dass Internetnutzer in<br />
Schleswig-Holstein nur auf richterliche Anordnung präventiv identifiziert werden dürfen.<br />
Andererseits geht Schleswig-Holstein über das hochumstrittene Bundesgesetz sogar noch hinaus:<br />
Die Polizei im Norden darf auch von „Telemedien-Diensteanbietern”, wie Facebook, Google oder<br />
Twitter, unser Surfverhalten auf sämtlichen Internetportalen präventiv abfragen. Zum Unmut der<br />
übrigen Abgeordneten, die sich in die Sommerpause verabschieden wollten, hat jeder anwesende<br />
Abgeordnete der PIRATEN vor der Abstimmung eine persönliche Erklärung zu dem Gesetz<br />
abgegeben – über 5.000 Menschen haben dieses Video angeschaut. Im Jahr 2014 haben dann alle<br />
Abgeordneten der Piratenfraktion Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die bisher noch nicht<br />
entschieden ist.<br />
Die Überwachung von Internetnutzern und den Zugriff auf ihre Passwörter konnten wir etwas<br />
erschweren, doch im Kern konnten wir ein weitreichendes Überwachungsgesetz auf Bundes- und<br />
Landesebene nicht politisch verhindern. Mit zwei Verfassungsbeschwerden gehen wir nun<br />
juristisch dagegen vor. Unser Ziel bleibt klar: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls<br />
mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von<br />
Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in<br />
jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörter, denn<br />
unsere Passwörter gehören uns! 4<br />
Verfassungsbeschwerde gegen Bundesgesetz: https://stopp-bda.de/<br />
Persönliche Erklärungen gegen Landesgesetz: https://www.youtube.com/watch?v=9rW8m85f6Bg<br />
Verfassungsbeschwerde gegen Landesgesetz: http://www.piratenfraktion-sh.de/2014/06/30/kippt-diebestandsdatenauskunft-abgeordnete-der-piratenfraktion-legen-verfassungsbeschwerde-ein/<br />
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