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Arbeitskraftabsicherung 2017

Was zahlt der Staat, wie kann man privat vorsorgen? Welche Versicherer die besten Leistungen bieten? Absicherung der Arbeitskraft: Erwerbstätige unterschätzen Risiko , Obwohl es seit 2001 keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr gibt,haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft von derzeit rund 43 Millionen Erwerbstätigen nur 17 Millionen gegen dieses Risiko privat voll oder teilweise versichert. Die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen jährlich um die 400.000 Personen, die derzeit ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrentner erhalten laut Deutscher Rentenversicherung eine durchschnittliche monatliche Rentenzahlung die unterhalb des Existenzminimums liegt. Finanziell ein gewaltiges Problem für die Betroffenen. Wie groß ist eigentlich das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft? Fakt ist: Dieses Risiko ist sehr hoch, denn nach aktuellen Statistiken wird bereits jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufsleben berufs- oder erwerbsunfähig. Die Gründe sind vielfältig. Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt um private Vorsorge nicht herum. Was zahlt der Staat, was bieten private Versicherungen an Möglichkeiten? Auf was kommt es an bei der Auswahl? Es gibt aktuell mehrere Möglichkeiten sich privat gegen das finanzielle Risiko Arbeitskraftverlust abzusichern. Dabei reicht das Produktangebot von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu sogenannten MultiRisk-Policen Unfall, die als funktionelle Invaliditätsversicherungen für bestimmte Leistungsfälle auch eine lebzeitlange Rente zahlen. Diese Studie verschafft dem Leser dazu einen aktuellen Überblick.

Was zahlt der Staat, wie kann man privat vorsorgen? Welche Versicherer die besten Leistungen bieten? Absicherung der Arbeitskraft: Erwerbstätige unterschätzen Risiko , Obwohl es seit 2001 keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr gibt,haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft von derzeit rund 43 Millionen Erwerbstätigen nur 17 Millionen gegen dieses Risiko privat voll oder
teilweise versichert. Die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen jährlich um die 400.000 Personen, die derzeit ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrentner erhalten laut Deutscher Rentenversicherung eine durchschnittliche monatliche Rentenzahlung die unterhalb des Existenzminimums liegt. Finanziell ein gewaltiges Problem für die Betroffenen.
Wie groß ist eigentlich das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft? Fakt ist: Dieses Risiko ist sehr hoch, denn nach aktuellen Statistiken wird bereits jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufsleben berufs- oder erwerbsunfähig. Die Gründe sind vielfältig. Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt um private Vorsorge nicht herum. Was zahlt der Staat, was bieten private Versicherungen
an Möglichkeiten? Auf was kommt es an bei der Auswahl?
Es gibt aktuell mehrere Möglichkeiten sich privat gegen das finanzielle Risiko Arbeitskraftverlust abzusichern. Dabei reicht das Produktangebot von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu sogenannten MultiRisk-Policen Unfall, die als funktionelle Invaliditätsversicherungen für bestimmte Leistungsfälle auch eine lebzeitlange Rente zahlen. Diese Studie verschafft dem Leser dazu einen aktuellen Überblick.

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<strong>Arbeitskraftabsicherung</strong><br />

<strong>2017</strong><br />

Was zahlt der Staat,<br />

wie kann man privat vorsorgen?<br />

Jetzt vergleichen!<br />

Welche Versicherer die besten Leistungen bieten?<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Editorial<br />

Absicherung der Arbeitskraft:<br />

Erwerbstätige unterschätzen Risiko<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

Obwohl es seit 2001 keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mehr gibt,<br />

haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft von derzeit<br />

rund 43 Millionen Erwerbstätigen nur 17 Millionen gegen dieses Risiko privat voll oder<br />

teilweise versichert. Die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen jährlich um die<br />

400.000 Personen, die derzeit ca. 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrentner erhalten laut<br />

Deutscher Rentenversicherung eine durchschnittliche monatliche Rentenzahlung die unterhalb<br />

des Existenzminimums liegt. Finanziell ein gewaltiges Problem für die Betroffenen.<br />

Wie groß ist eigentlich das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft? Fakt ist: Dieses<br />

Risiko ist sehr hoch, denn nach aktuellen Statistiken wird bereits jeder vierte Erwerbstätige<br />

im Laufe seines Berufsleben berufs- oder erwerbsunfähig. Die Gründe sind vielfältig.<br />

Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt<br />

um private Vorsorge nicht herum. Was zahlt der Staat, was bieten private Versicherungen<br />

an Möglichkeiten? Auf was kommt es an bei der Auswahl?<br />

Es gibt aktuell mehrere Möglichkeiten sich privat gegen das finanzielle Risiko Arbeitskraftverlust<br />

abzusichern. Dabei reicht das Produktangebot von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

bis hin zu sogenannten MultiRisk-Policen Unfall, die als funktionelle Invaliditätsversicherungen<br />

für bestimmte Leistungsfälle auch eine lebzeitlange Rente zahlen. Diese Studie verschafft dem<br />

Leser dazu einen aktuellen Überblick.<br />

Ihr<br />

Redaktionsteam von<br />

Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

3


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Arbeitskraftverlust kann jeden treffen.<br />

6 Wie groß ist das Risiko?<br />

7 Wie ist man gesetzlich abgesichert?<br />

Was leistet die gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung?<br />

9 Wie hoch ist die persönliche Absicherungslücke?<br />

9 Welche privaten Absicherungsmöglichkeiten gibt es?<br />

10 Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Leistungssieger <strong>2017</strong> (nach BU-Vertragsbedingungen)<br />

11 Grundlagen für den Anbietervergleich:<br />

Grundlage der Daten ist die PremiumSoftware (Version 8.5) Modul Berufsunfähigsversicherung<br />

der PremiumCircle Deutschland GmbH (www.premiumcircle.de).<br />

Alternativen<br />

32 Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

32 Schwere Krankheiten Versicherung (Dread Disease)<br />

33 Grundfähigkeiten Versicherung<br />

33 Private Unfallversicherung<br />

34 MultiRisk Versicherungen<br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Leistungssieger <strong>2017</strong> (nach Vertragsbedingungen)<br />

35 Grundlagen für den Anbietervergleich:<br />

Grundlage der Daten sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der<br />

Versicherungsunternehmen und eigene Recherchen von RedaktionMedien Verlag<br />

Research (RMVR).<br />

4<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Quelle: © adam121 - Fotolia.com<br />

Impressum<br />

Herausgeber / Verlag:<br />

RedaktionMedien Verlag<br />

Astrid Klee<br />

Schwaighofstraße 17A<br />

83684 Tegernsee<br />

Tel: +49 (0) 8022 - 85 83 010<br />

klee@redaktionmedien-verlag.de<br />

klee@verbraucherfinanzen-deutschland.de<br />

www.Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Astrid Klee<br />

Chefredaktion:<br />

Friedrich A. Wanschka<br />

Redaktionsanschrift:<br />

Redaktionsbüro<br />

Friedrich A. Wanschka<br />

Postfach 62<br />

83696 Rottach-Egern<br />

wanschka@verbraucherfinanzen-deutschland.de<br />

Telefon: +49 (0) 8022 - 85 83 010<br />

Verbraucherfinanzen-Deutschland.de - Studie<br />

<strong>Arbeitskraftabsicherung</strong><br />

<strong>2017</strong><br />

Was zahlt der Staat,<br />

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Printversion 30 Euro<br />

Technische Umsetzung / Layout:<br />

RedaktionMedien Verlag<br />

Astrid Klee<br />

Schwaighofstraße 17A<br />

83684 Tegernsee<br />

Tel: +49 (0) 8022 – 85 83 010<br />

klee@redaktionmedien-verlag.de<br />

Steuernummer: 139 / 236 / 60261<br />

USt-IdNr.: DE292943593<br />

Titelmotiv: © Anton Gvozdikov - Fotolia.com<br />

Print-Version Verkaufspreis: 30 Euro<br />

Der Verleger übernimmt keine Haftung für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verleger das<br />

ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Dieses Recht bezieht sich insbesondere auch auf das Recht, das Werk zu gewerblichen Zwecken<br />

per Kopie zu vervielfältigen und/oder in elektronische oder andere Datenbanken aufzunehmen. Alle veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche<br />

Genehmigung des Verlegers ist eine Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes unzulässig. Aufsätze und Berichte geben die Meinung des<br />

Verfassers wieder. Für den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich.<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Arbeitskraftverlust kann jeden treffen.<br />

Wie groß ist das Risiko?<br />

Vieles im Leben ist planbar, aber ein Unfall oder eine<br />

schwere Krankheit sind nicht vorhersehbar und können<br />

das Leben von heute auf morgen verändern. Es<br />

gibt viele Ursachen, die es Menschen unmöglich<br />

machen, ihren Beruf weiter auszuüben. Doch noch<br />

immer unterschätzt eine Mehrheit der Berufstätigen<br />

dieses Risiko, wie Umfragen bestätigen. Wie groß ist<br />

also das Risiko eines Arbeitskraftverlustes während des<br />

Berufslebens wirklich?<br />

Hier hilft ein Blick in die Statistik: Etwa jeder vierte<br />

bis fünfte Erwerbstätige kann nicht bis zum Ruhestand<br />

arbeiten, sondern wird vorher berufs- oder erwerbsunfähig.<br />

43 Prozent der heute 20-jährigen Männer<br />

und 39 Prozent der heute 40-jährigen Männer werden<br />

wahrscheinlich bis zum Rentenbeginn mit 67 einmal<br />

berufsunfähig. Dies trifft auch für 38 Prozent der heute<br />

20-jährigen Frauen und 35 Prozent der heute 40-jährigen<br />

Frauen, zu. Aktuell liegt der Anteil der Berufsunfähigen<br />

unter den 56 bis 60-jährigen Personen bei 27 Prozent, so<br />

statista.<br />

Was sind die Ursachen dass Erwerbstätige ihre<br />

Arbeitskraft verlieren?<br />

Hauptursache sind Nervenkrankheiten und psychische<br />

Erkrankungen. Danach sind 28,6 Prozent aller Leistungsfälle<br />

auf Nervenkrankheiten zurückzuführen,<br />

mit 21,4 Prozent folgen Erkrankungen des Skelettund<br />

Bewegungsapparates und Krebserkrankungen<br />

mit 16,3 Prozent. Unfälle machen bei den über 50-Jährigen<br />

5,6% der Fälle aus. Bei den unter 40-Jährigen sind es 15%<br />

die zu einer Berufsunfähigkeit führen, so das Analysehaus<br />

MORGEN & MORGEN in einer Auswertung zur<br />

privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.<br />

Auch für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente<br />

konnten beim Renten-Neuzugang 2015 folgende Diagnosen<br />

festgestellt werden: Die stärkste Diagnosegruppe<br />

sind psychische Störungen mit 36,7 Prozent bei Männern<br />

und 49,1 Prozent bei Frauen, gefolgt von Krankheiten<br />

von Skelett/Muskeln/Bindegewebe mit 2,0 Prozent bei<br />

Männern und 12,6 Prozent bei Frauen. Quelle: Statistik der<br />

Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang 2015.<br />

Quelle: © Syda Productions - Fotolia.com<br />

6<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Wie ist man gesetzlich abgesichert?<br />

Was leistet die gesetzliche Unfall- oder<br />

Rentenversicherung?<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung<br />

Die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

sind im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII)<br />

festgeschrieben. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs-<br />

oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes<br />

versichert; der Versicherungsschutz besteht<br />

ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand<br />

oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und<br />

Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle<br />

sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf<br />

Dienstwegen erleiden.<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung hat darüber hinaus<br />

den Auftrag, nach Eintritt eines Versicherungsfalles<br />

den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen<br />

zu entschädigen. Dazu gehören je nach Einzelfall<br />

die medizinische und berufliche Rehabilitation<br />

sowie die Auszahlung von Übergangsgeldern und<br />

Renten. Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit<br />

(100 %) wird eine Vollrente gezahlt. Diese beträgt<br />

zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall oder der<br />

Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes<br />

(JAV). Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

wird der Teil der Vollrente gezahlt, der dem Grad der<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Ein Anspruch<br />

auf Teilrente besteht ab einer Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent.<br />

Erwerbsminderungsrente<br />

Wer wegen einer schweren oder chronischen Krankheit,<br />

aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar<br />

nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann,<br />

dem zahlt die Rentenversicherung unter bestimmten<br />

Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung.<br />

Diese erhält man, bis die Regelaltersgrenze erreicht<br />

wird. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.<br />

Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit<br />

durch medizinische oder berufliche Rehabilitation<br />

wieder hergestellt werden kann und man<br />

Quelle: © StockPhotoPro - Fotolia.com<br />

danach wieder in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt<br />

selbst zu bestreiten. Wenn das nicht möglich ist, wird<br />

beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang man noch<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.<br />

Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab,<br />

ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung<br />

in Frage kommt. Die volle Erwerbsminderungsrente<br />

erhält, wer nicht in der Lage ist, mehr als<br />

drei Stunden täglich zu arbeiten. Der erlernte Beruf<br />

spielt für den gesetzlichen Schutz keine Rolle. Es zählt<br />

allein, ob jemand überhaupt noch irgendeine Arbeit<br />

verrichten kann.<br />

Teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn die<br />

Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich<br />

gesunken ist, man aber noch mindestens drei Stunden<br />

täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser<br />

Erwerbsminderung ist daher halb so hoch wie die<br />

Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br />

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung<br />

wegen Berufsunfähigkeit können nur Versicherte<br />

haben, die vor dem 2. Januar 1961 geboren<br />

sind. Diese Personen können bei gesundheitlichen<br />

Einschränkungen allein in Bezug zu ihrem bisherigen<br />

Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung<br />

bekommen. Voraussetzung ist, dass sie ihren<br />

bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur<br />

noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens<br />

sechs Stunden täglich einsetzbar wären. Ob dem<br />

Versicherten eine andere Arbeit zugemutet werden<br />

kann, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft.<br />

Diese Tätigkeit muss dem Leistungsvermögen und<br />

den Fähigkeiten des Versicherten entsprechen und<br />

ihm zumutbar sein.<br />

Neben den medizinischen müssen außerdem folgende<br />

versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt<br />

sein: Man muss vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />

mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte<br />

allgemeine Wartezeit). In den letzten fünf<br />

Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen<br />

drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte<br />

Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere<br />

versicherungsrechtliche Voraussetzung).<br />

Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

hat man nur, solange man erwerbsgemindert<br />

ist. Deshalb prüft die Rentenversicherung regelmäßig<br />

die Anspruchsberechtigung. Die Höhe der Rente wegen<br />

voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem die<br />

persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor<br />

und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.<br />

Der Rentenartfaktor für die Rente wegen voller Erwerbsminderung<br />

beträgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert wird<br />

jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne<br />

und Gehälter angepasst.<br />

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt ähnlich wie<br />

die der Altersrente von der Anzahl der Versicherungsjahre<br />

und dem individuellen Einkommen ab. Die Rente beträgt<br />

oft deutlich weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.<br />

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge lag die<br />

durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung im<br />

Jahr 2015 bei etwa 730 Euro im Monat.<br />

Quelle: © Minerva Studio - Fotolia.com<br />

8<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Wie hoch ist die persönliche Absicherungslücke?<br />

Der Unterschiedsbetrag von derzeit rund 730 Euro mtl.<br />

(aktuell durchschnittlich ausbezahlte Erwerbsminderungsrente<br />

) bzw. weniger als ein Drittel des letzten<br />

Bruttogehalts, gegenüber dem, was man monatlich<br />

wirklich benötigt, um seinen Lebensunterhalt dauerhaft<br />

finanzieren zu können.<br />

Nicht-Berufstätige, wie etwa Hausfrauen haben im<br />

Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit in der<br />

Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen<br />

Unfall- oder Rentenversicherung. Wer nach dem<br />

1. Januar 1984 nicht mindestens 60 Beitragsmonate<br />

lückenlos nachweisen kann, hat als Selbstständiger<br />

keine Leistungen von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente<br />

zu erwarten.<br />

Alle nach 1961 Geborenen haben keinen Anspruch<br />

mehr auf gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Das<br />

Risiko der Berufsunfähigkeit muss seit dem 1. Januar<br />

2001 durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

abgesichert werden.<br />

Um das fehlende Einkommen voll oder wenigstens teilweise<br />

auszugleichen, können Verbraucher mit privaten<br />

Absicherungen gegen Arbeitskraftverlust vorsorgen.<br />

Quelle: © zest_marina - Fotolia.com<br />

Welche privaten Absicherungsmöglichkeiten gibt es?<br />

Hier bieten sich verschiedene Varianten je nach persönlicher<br />

Einschätzung/ finanziellen Möglichkeiten an. Die<br />

private Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bekannteste<br />

Form der Absicherung gegen den Ausfall der<br />

eigenen Arbeitskraft. Weitere Absicherungsmöglichkeiten<br />

sind private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen,<br />

Schwere Krankheiten (Dread-Disease)-Versicherungen,<br />

Grundfähigkeitenversicherungen, Unfallversicherungen<br />

und Multi-Risk-Versicherungen.<br />

Quelle: © rogerphoto - Fotolia.com<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Statistisch gesehen wird derzeit jede fünfte Frau und<br />

jeder dritte Mann vor dem Rentenalter berufsunfähig.<br />

Deshalb ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

eine der wichtigsten privaten Versicherungen. Trotzdem<br />

wird das Risiko berufsunfähig zu werden, noch<br />

immer unterschätzt. Auf die 42,65 Millionen Erwerbstätigen<br />

in Deutschland kommen lediglich gut 17 Millionen<br />

private Versicherungsverträge, die Berufsunfähigkeit<br />

voll oder teilweise absichern. Die im Durchschnitt<br />

versicherte Monatsrente liegt bei rund 856 Euro. Das<br />

geht aus der Broschüre „Die deutsche Lebensversicherung<br />

in Zahlen 2015“ des Gesamtverbandes der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft hervor. Dabei kann<br />

jeder berufsunfähig werden – ob Bauarbeiter oder<br />

Lehrer, abhängig Beschäftigter oder Selbstständiger.<br />

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als selbstständige<br />

oder zusätzliche Versicherungspolice angeboten<br />

und ist eine reine Risikoversicherung. Versicherte<br />

zahlen eine monatliche Prämie, deren Höhe sich aus<br />

dem Berufsunfähigkeitsrisiko und der gewünschten<br />

monatlichen Berufsunfähigkeitsrente errechnet. Der<br />

Versicherte hat in der Regel keinen Anspruch auf eine<br />

Schlusszahlung oder Beitragsrückzahlung, auch wenn<br />

er während der gesamten Vertragslaufzeit berufsfähig<br />

bleibt.<br />

Die Zusatzversicherung kann nur in Kombination mit<br />

einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen<br />

werden. Die Leistung aus der Zusatzversicherung soll<br />

vor allem sicherstellen, dass Versicherte ihre Beiträge<br />

zur Lebensversicherung auch dann bezahlen können,<br />

wenn sie berufsunfähig werden. Die Zusatzversicherung<br />

kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente<br />

umfassen.<br />

Bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die den<br />

Versicherten für mindestens sechs Monate und zu mindestens<br />

50 Prozent an der Ausübung seines Berufes<br />

hindert, wird die vereinbarte Rente geleistet − solange<br />

die Beeinträchtigung besteht und der Versicherungsvertrag<br />

eine Leistungsdauer vorsieht. Ob die Ursache<br />

dafür in einer psychischen oder körperlichen Erkrankung<br />

liegt, ist unerheblich. Die Rente gibt es also auch dann,<br />

wenn man theoretisch oder praktisch noch einen<br />

anderen Job machen könnte.<br />

Die Leistungsdauer sollte auf den voraussichtlichen<br />

oder geplanten Eintritt in die Altersrente ausgelegt<br />

sein, um Versorgungslücken zu vermeiden. Gesundheitsfragen<br />

sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten, bei<br />

Falschangaben oder fehlenden Informationen kann der<br />

Versicherer von der Leistung frei sein.<br />

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist frei wählbar.<br />

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch gewählt<br />

werden, dass diese im Leistungsfall das fehlendes<br />

(Netto-) Einkommen annähernd ersetzen kann. Es<br />

gibt allerdings gehaltsabhängige Obergrenzen, die<br />

von den Versicherern vorgegeben werden.<br />

Körperlich Tätige bezahlen deutlich höhere Beiträge als<br />

Berufstätige in der Verwaltung, da die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

nach dem jeweils vorliegenden Risiko<br />

kalkuliert wird. Aus dieser risikoabhängigen Kalkulation<br />

resultieren auch die Probleme: Einige Berufsgruppen<br />

erhalten gar keinen Versicherungsschutz, andere nur<br />

zu hohen Beiträgen. Darüber hinaus spielt der Gesundheitszustand<br />

eine entscheidende Rolle. Gibt es bereits<br />

gravierende Vorerkrankungen oder fällt die Prognose<br />

schlecht aus, kann der Versicherer einen Risikozuschlag<br />

erheben oder den Versicherungsschutz ablehnen.<br />

Vor einem Abschluss ist der Vergleich der Versicherungsbedingungen<br />

unerlässlich, denn kleine Formulierungen<br />

können große Unterschiede im Versicherungsumfang<br />

bewirken. Nur wer das Kleingedruckte genau liest kann<br />

darauf bauen, im Ernstfall auch wirklich gut versorgt zu<br />

sein. Auf den folgenden Seiten sind in einer Vergleichsstudie<br />

die derzeit besten Angebote für eine selbstständige<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung nach Vertragsbedingungen,<br />

abgebildet.<br />

10<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

A<br />

Leistungssieger <strong>2017</strong><br />

nach BU-Vertragsbedingungen alphabetisch aufgelistet<br />

Gesellschaft Tarif Bezeichnung<br />

Alte Leipziger BV10 Druck-Nr. pm 2300 - 01.2015<br />

Barmenia Solo BU L 3651 0216 DT/V2 Ausgabe 02/2016<br />

Canada Life SBU 09/2015<br />

Condor Berufsunfähigkeitsversicherung 9T03<br />

Dialog SBU-professional ABsBu_D_(04.2016)<br />

die Bayerische SBU Protect Prestige 16L07<br />

HDI EGO Top LV_AVB_BV.1601<br />

LV1871 Golden BU L-B11009/07.16 AVB-SBU Golden LV<br />

Stuttgarter BUV Tarif 91 (V91-201601)<br />

VOLKSWOHL BUND SBU BED.SBU.0915<br />

Grundlagen für den Anbietervergleich:<br />

Grundlage der Daten ist die PremiumSoftware (Version 8.5) Modul Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

der PremiumCircle Deutschland GmbH (www.premiumcircle.de).<br />

Die PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) hat eine umfangreiche Analyse der aktuellen BU-Vertragsbedingungen<br />

vorgenommen und aktuell 158 abschlussrelevante AVB-Marktinhalte identifiziert. Diese werden additiv im Rahmen<br />

von 80 PCD-Leistungskriterien strukturiert in der PremiumSoftware abgebildet.<br />

Hierbei wird zwischen 18 PCD-Mindest-Leistungskriterien und 62 erweiterten PCD-Leistungskriterien differenziert:<br />

• „PCD-Mindest-Leistungskriterien“ sind Leistungen, die aus Sicht der PremiumCircle Deutschland GmbH in<br />

einem BU-Bedingungswerk für einen grundlegenden Versicherungsschutz enthalten sein sollten.<br />

• „Erweiterte PCD-Leistungskriterien“ sind Leistungen, die über den erforderlichen Mindestschutz hinausgehen.<br />

Bei den ausgewählten Versicherern handelt es sich um die 10 Anbieter, die aktuell die 18 PCD-Mindest-Leistungskriterien<br />

erfüllen. Die abgebildeten AVB-Inhalte sind eine Auswahl aus den 80 PCD-Leistungskriterien. Diese Auswahl dient als<br />

Orientierungsinstrument und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei einem Abschluss sollte stets das gesamte<br />

Bedingungswerk beachtet werden.<br />

Die Abbildung der AVB-Inhalte erfolgt in komprimierter Form und weicht von der Darstellung in der PremiumSoftware ab.<br />

Stand 12/2016. Angaben ohne Gewähr.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Alte Leipziger<br />

Tarif: BV10<br />

Bezeichnung: Druck-Nr. pm 2300 - 01.2015<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

Alte Leipziger<br />

Tarif: BV10<br />

Bezeichnung: Druck-Nr. pm 2300 - 01.2015<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für Heilberufe und<br />

Gesundheitsfachberufe<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, ohne Einschränkungen. Vorsätzliche<br />

Verkehrsdelikte mitversichert.<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Ja, außer wenn diese zahlreiche<br />

Menschen derart gefährden oder<br />

schädigen, dass zu deren Abwehr und<br />

Bekämpfung der Einsatz der<br />

Katastrophenschutzbehörde der<br />

Bundesrepublik Deutschland oder<br />

vergleichbarer Einrichtungen anderer<br />

Länder notwendig ist.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

12<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 01/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Alte Leipziger<br />

Tarif: BV10<br />

Bezeichnung: Druck-Nr. pm 2300 - 01.2015<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 01/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

13


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Barmenia<br />

Tarif: Solo BU<br />

Bezeichnung: L 3651 0216 DT/V2 Ausgabe 02/2016<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

Barmenia<br />

Tarif: Solo BU<br />

Bezeichnung: L 3651 0216 DT/V2 Ausgabe 02/2016<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße im Straßenverkehr mitversichert.<br />

Vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht.<br />

Ja, außer wenn mit dem Einsatz oder<br />

dem Freisetzen eine nicht vorhersehbare<br />

Veränderung des Leistungsbedarfs<br />

gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen<br />

derart verbunden ist,<br />

dass die Erfüllbarkeit der zugesagten<br />

Versicherungsleistungen nicht mehr<br />

gewährleistet ist.<br />

Ja, außer wenn diese das Leben oder die<br />

Gesundheit einer Vielzahl von Personen<br />

derart gefährden, dass zur Abwehr und<br />

Bekämpfung der Gefährdung eine<br />

Katastrophenschutzbehörde oder eine<br />

vergleichbare Einrichtung tätig wurde.<br />

Ja<br />

Ja<br />

14<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 02/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Barmenia<br />

Tarif: Solo BU<br />

Bezeichnung: L 3651 0216 DT/V2 Ausgabe 02/2016<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, nach 24 Monaten<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja, innerhalb von 5 Jahren, danach<br />

Tätigkeit, die aufgrund Ausbildung und<br />

Fähigkeiten<br />

ausgeübt werden kann und<br />

Lebensstellung bei Ausscheiden aus<br />

dem Berufsleben entspricht (abstrakte<br />

Verweisung).<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Nein, Meldepflicht bei Minderung bzw.<br />

Wegfall Berufsunfähigkeit oder<br />

Wiederaufnahme bzw. Änderung<br />

beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 02/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

15


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Canada Life<br />

Tarif: SBU<br />

Bezeichnung: 09/2015<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

Canada Life<br />

Tarif: SBU<br />

Bezeichnung: 09/2015<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße im Straßenverkehr<br />

mitversichert.<br />

Vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht.<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Ja, außer wenn diese das Leben oder<br />

die Gesundheit zahlreicher Menschen<br />

derart gefährden oder schädigen, dass<br />

zu deren Abwehr und Bekämpfung der<br />

Einsatz der<br />

Katastrophenschutzbehörde der<br />

Bundesrepublik Deutschland oder<br />

vergleichbarer Einrichtungen anderer<br />

Länder notwendig ist.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

16<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 09/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Canada Life<br />

Tarif: SBU<br />

Bezeichnung: 09/2015<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, bei weniger als 5 Mitarbeitern<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Ja<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Nein, Meldepflicht bei Minderung bzw.<br />

Wegfall Berufsunfähigkeit oder<br />

Wiederaufnahme bzw. Änderung<br />

beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 09/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

17


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Condor<br />

Tarif: Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Bezeichnung: 9T03<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

Condor<br />

Tarif: Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Bezeichnung: 9T03<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße und vorsätzliche<br />

Ordnungswidrigkeiten im<br />

Straßenverkehr mitversichert.<br />

Andere vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht.<br />

Ja, außer wenn es sich um ein räumlich<br />

und zeitlich begrenztes Ereignis handelt,<br />

bei dem mehr als 1.000 Menschen<br />

unmittelbar sterben oder voraussichtlich<br />

mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach<br />

dem Ereignis sterben oder dauerhaft<br />

schwere gesundheitliche<br />

Beeinträchtigungen erleiden werden.<br />

Ja, außer wenn es sich um ein räumlich<br />

und zeitlich begrenztes Ereignis handelt,<br />

bei dem mehr als 1.000 Menschen<br />

unmittelbar sterben oder voraussichtlich<br />

mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach<br />

dem Ereignis sterben oder dauerhaft<br />

schwere gesundheitliche<br />

Beeinträchtigungen erleiden werden.<br />

18<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 07/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Condor<br />

Tarif: Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Bezeichnung: 9T03<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, bei weniger als 5 Mitarbeitern<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Nein, Meldepflicht bei Aufnahme<br />

beruflicher Tätigkeit oder Wechsel<br />

Arbeitsplatz.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 07/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

19


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Dialog<br />

Tarif: SBU-professional<br />

Bezeichnung: ABsBu_D_(04.2016)<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

Dialog<br />

Tarif: SBU-professional<br />

Bezeichnung: ABsBu_D_(04.2016)<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für Heilberufe und<br />

Gesundheitsfachberufe<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße im Straßenverkehr mitversichert.<br />

Vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht.<br />

Ja, außer wenn dieser darauf gerichtet<br />

ist, das Leben oder die Gesundheit einer<br />

Vielzahl von Personen zu gefährden und<br />

zu einer nicht vorhersehbaren<br />

Veränderung des Leistungsbedarf<br />

gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen<br />

führt, so dass die Erfüllbarkeit<br />

der zugesagten Versicherungsleistungen<br />

nicht mehr gewährleistet ist.<br />

Ja, außer wenn diese das Leben oder die<br />

Gesundheit einer Vielzahl von Personen<br />

in so ungewöhnlichem Maße gefährden<br />

oder schädigen, dass zu deren Abwehr<br />

oder Bekämpfung der Einsatz einer<br />

Katastrophenschutzbehörde oder<br />

vergleichbarer Einrichtungen nötig ist.<br />

20<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 04/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Dialog<br />

Tarif: SBU-professional<br />

Bezeichnung: ABsBu_D_(04.2016)<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Nein, Meldepflicht bei Minderung<br />

Berufsunfähigkeit und Aufnahme bzw.<br />

Änderung beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 04/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

21


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

die Bayerische<br />

Tarif: SBU Protect Prestige<br />

Bezeichnung: 16L07<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

die Bayerische<br />

Tarif: SBU Protect Prestige<br />

Bezeichnung: 16L07<br />

22<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 01/2016<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße im Straßenverkehr mitversichert.<br />

Vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht.<br />

Ja, außer wenn dieser darauf gerichtet ist,<br />

das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl<br />

von Personen zu gefährden. Die Gefährdung<br />

muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren<br />

Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber<br />

den technischen Berechnungsgrundlagen<br />

führen, so dass die Erfüllbarkeit der<br />

zugesagten Versicherungsleistungen nicht<br />

mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn<br />

mehr als 1 ‰ des Versichertenbestandes<br />

davon betroffen ist.<br />

Ja, außer wenn diese darauf gerichtet sind,<br />

das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl<br />

von Personen zu gefährden. Die Gefährdung<br />

muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren<br />

Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber<br />

den technischen Berechnungsgrundlagen<br />

führen, so dass die Erfüllbarkeit der<br />

zugesagten Versicherungsleistungen nicht<br />

mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn<br />

mehr als 1 ‰ des Versichertenbestandes<br />

davon betroffen ist.<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

die Bayerische<br />

Tarif: SBU Protect Prestige<br />

Bezeichnung: 16L07<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 15 - 25 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 15 - 25 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 15 - 25 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, innerhalb von 5 Jahren, danach<br />

Tätigkeit, die aufgrund der dann<br />

verwertbaren Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten ausgeübt werden könnte<br />

und Lebensstellung in den letzten zwei<br />

Jahren vor Eintritt der BU entspricht<br />

(abstrakte Verweisung).<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 15 - 25 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 15 - 25 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Nein, Meldepflicht bei Minderung bzw.<br />

Wegfall Berufsunfähigkeit oder<br />

Wiederaufnahme bzw. Änderung<br />

beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 01/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

23


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

HDI<br />

Tarif: EGO Top<br />

Bezeichnung: LV_AVB_BV.1601<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

HDI<br />

Tarif: EGO Top<br />

Bezeichnung: LV_AVB_BV.1601<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße im Straßenverkehr mitversichert.<br />

Vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht.<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Ja, außer wenn diese das Leben oder die<br />

Gesundheit zahlreicher Menschen in so<br />

ungewöhnlichem Maße gefährden oder<br />

schädigen, dass es zu deren Abwehr und<br />

Bekämpfung des Einsatzes der<br />

Katastrophenschutzbehörde der<br />

Bundesrepublik Deutschland oder<br />

vergleichbarer Einrichtungen anderer<br />

Länder bedarf.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

24<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 01/2016<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

HDI<br />

Tarif: EGO Top<br />

Bezeichnung: LV_AVB_BV.1601<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige?<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Nein, Verzicht auf die konkrete<br />

Verweisung<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Verzicht auf die konkrete Verweisung<br />

Verzicht auf die konkrete Verweisung<br />

Verzicht auf die konkrete Verweisung<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, bei weniger als 5 Mitarbeitern bei<br />

Rechts- und Patentanwälten, Notaren,<br />

Wirtschaftsprüfern, vereidigten<br />

Buchprüfern, Steuerberatern u.<br />

Steuerbevollmächtigten.<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

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25


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

LV1871<br />

Tarif: Golden BU<br />

Bezeichnung: L-B11009/07.16 AVB-SBU Golden LV<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

LV1871<br />

Tarif: Golden BU<br />

Bezeichnung: L-B11009/07.16 AVB-SBU Golden LV<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja, ohne Einschränkungen. Vorsätzliche<br />

Verkehrsdelikte mitversichert.<br />

Ja, außer wenn dadurch die Gesundheit<br />

einer Vielzahl von Personen geschädigt<br />

werden. Ferner darf es dadurch nicht zu<br />

einer vorhersehbaren Veränderung des<br />

Leistungsbedarfs gegenüber den<br />

technischen Berechnungsgrundlagen<br />

führen, so dass die Erfüllbarkeit der<br />

zugesagten Versicherungsleistungen<br />

nicht mehr gewährleistet ist.<br />

Ja, außer wenn diese das Leben oder<br />

die Gesundheit zahlreicher Menschen<br />

schädigen. Dabei muss zur Abwehr der<br />

Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde<br />

oder vergleichbare Behörde<br />

tätig geworden sein.<br />

26<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

LV1871<br />

Tarif: Golden BU<br />

Bezeichnung: L-B11009/07.16 AVB-SBU Golden LV<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Nein<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Nein, Meldepflicht bei Wegfall<br />

Berufsunfähigkeit oder Wiederaufnahme<br />

beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 07/2016<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Stuttgarter<br />

Tarif: BUV<br />

Bezeichnung: Tarif 91 (V91-201601)<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

Stuttgarter<br />

Tarif: BUV<br />

Bezeichnung: Tarif 91 (V91-201601)<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja, ohne Einschränkungen. Vorsätzliche<br />

Verkehrsdelikte mitversichert.<br />

Ja, außer wenn dieser darauf gerichtet<br />

ist, das Leben oder die Gesundheit einer<br />

Vielzahl von Personen zu gefährden<br />

und dies mit einer nicht vorhersehbaren<br />

Veränderung des Leistungsbedarfs<br />

gegenüber den technischen<br />

Berechnungsgrundlagen derart<br />

verbunden ist, dass die Erfüllbarkeit der<br />

zugesagten Versicherungsleistung nicht<br />

mehr gewährleistet ist.<br />

Ja, außer wenn diese das Leben oder<br />

die Gesundheit zahlreicher Menschen<br />

derart gefährden, dass zur Abwehr der<br />

Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde<br />

oder vergleichbare Behörde<br />

tätig wurde.<br />

28<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Stuttgarter<br />

Tarif: BUV<br />

Bezeichnung: Tarif 91 (V91-201601)<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Nein<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja, innerhalb von 5 Jahren, danach<br />

Tätigkeit, die aufgrund Ausbildung<br />

und Erfahrung ausgeübt werden kann<br />

und Lebensstellung entspricht<br />

(abstrakte Verweisung).<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Nein, Meldepflicht bei Minderung bzw.<br />

Wegfall Berufsunfähigkeit oder<br />

Wiederaufnahme bzw. Änderung<br />

beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 01/2016<br />

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29


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

VOLKSWOHL BUND<br />

Tarif: SBU<br />

Bezeichnung: BED.SBU.0915<br />

A<br />

Leistungsfragen<br />

VOLKSWOHL BUND<br />

Tarif: SBU<br />

Bezeichnung: BED.SBU.0915<br />

Versicherungsschutz im Ausland<br />

Versicherungsschutz weltweit?<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Versicherte Ereignisse?<br />

Dauer der ununterbrochenen Beeinträchtigung und Leistungsbeginn<br />

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeit<br />

Rückwirkende Erstattung ab Eintritt Berufsunfähigkeit?<br />

Infektionsklausel<br />

Mitversicherung Infektionsklausel?<br />

Infektionsklausel bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot?<br />

Infektionsklausel ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot?<br />

Verkehrsdelikte<br />

Mitversicherung von Verkehrsdelikten?<br />

ABC-Waffen und Terrorgefahren<br />

Mitversicherung von ABC-Waffen oder radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?<br />

Strahlen und Kernenergie<br />

Mitversicherung Strahlenschäden infolge von Kernenergie?<br />

Ja, ohne Einschränkungen<br />

Krankheit, Körperverletzung,<br />

Kräfteverfall<br />

Voraussichtlich 6 Monate<br />

Ja<br />

Ja, für alle Berufsgruppen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja, fahrlässige und grob fahrlässige<br />

Verstöße im Straßenverkehr<br />

mitversichert. Vorsätzliche Verkehrsdelikte<br />

nicht.<br />

Ja, außer wenn dadurch eine nicht<br />

vorhersehbare Veränderung des<br />

Leistungsbedarfs gegenüber den<br />

technischen Berechnungsgrundlagen<br />

derart verbunden ist, dass die<br />

Erfüllbarkeit der zugesagten<br />

Versicherungsleistungen nicht mehr<br />

gewährleistet ist.<br />

Ja, ohne Einschränkungen.<br />

Medizinische Mitwirkung<br />

Verzicht auf Durchführung operativer Behandlungsmaßnahmen?<br />

Verzicht Ausweitung ärztlicher Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen /<br />

Empfehlungen?<br />

Ja<br />

Ja<br />

30<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 09/2015<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

VOLKSWOHL BUND<br />

Tarif: SBU<br />

Bezeichnung: BED.SBU.0915<br />

Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeit<br />

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?<br />

Konkrete Verweisung: Erstprüfung auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (konkrete Verweisung)?<br />

Prüfungskriterien konkrete Verweisung?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Umorganisation Selbständige<br />

Verzicht auf die betriebliche Umorganisation bei Arbeitnehmern mit Direktionsbefugnissen /<br />

Unternehmensleitungsbefugnis?<br />

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?<br />

Zumutbare Einkommensreduzierung bei einer Umorganisation? Maximal 20 %.<br />

Verzicht auf Umorganisationsklausel abhängig von der Betriebsgröße?<br />

Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen mit akademischer Ausbildung, mindestens<br />

90 % kaufmännisch oder organisatorisch tätig?<br />

Kosten betriebliche Umorganisation?<br />

Berufswechsel<br />

Verzicht auf Berücksichtigung Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?<br />

Vorübergehendes und längeres (auch dauerhaftes) Ausscheiden aus dem Berufsleben<br />

Absicherung zuletzt ausgeübter Beruf nach Ausscheiden aus dem Berufsleben?<br />

Nachprüfung<br />

Prüfung auf Ausüben einer anderen Tätigkeit (Nachprüfung)?<br />

Welche Prüfungskriterien werden bei der Nachprüfung herangezogen?<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Wirtschaftlich sinnvoll und / oder ohne<br />

erheblichen Kapitaleinsatz.<br />

Ja, generell<br />

Ja, generell<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Nichtselbstständige? Maximal 20 %.<br />

Wie hoch ist die zumutbare Einkommensreduzierung für Selbstständige? Maximal 20 %.<br />

Unbefristete Leistung: Meldepflichten versicherte Person<br />

Verzicht Meldepflichten?<br />

Ja<br />

Ausbildung und Erfahrung,<br />

Lebensstellung (Vergütung und soziale<br />

Wertschätzung).<br />

Nein, Meldepflicht bei Aufnahme bzw.<br />

Änderung beruflicher Tätigkeit.<br />

Datenquelle: PremiumSoftware / PremiumCircle Deutschland GmbH<br />

STAND 09/2015<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Alternativen<br />

zur Berufsunfähigkeitsversicherung:<br />

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung:<br />

Zu den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

zählt auch der kostengünstige private Schutz für<br />

Erwerbsunfähigkeit. Wie die gesetzliche Rentenversicherung<br />

erbringt die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

aber nur bei echter Erwerbsunfähigkeit<br />

eine Leistung. Also wenn der Versicherte aus gesundheitlichen<br />

Gründen voraussichtlich dauerhaft überhaupt<br />

keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann.<br />

Deshalb gestalten sich die Beiträge deutlich geringer,<br />

denn das Risiko für die Versicherer ist einfach kleiner.<br />

Die Leistungs-, Versicherungs- und Beitragszahlungsdauern<br />

lassen sich ebenso individuell vereinbaren wie<br />

in der BU-Versicherung. Allerdings gibt es auch in<br />

der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung,<br />

die bei gravierenden Vorerkrankungen<br />

durchaus zur Ablehnung führen kann.<br />

Schwere Krankheiten Versicherung: (Dread Disease)<br />

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder<br />

Dread-Disease-Police leistet eine Einmalzahlung,<br />

wenn eine vorher abgesicherte Krankheit, etwa Krebs,<br />

Schlaganfall, Alzheimer oder ein Herzinfarkt, eintritt.<br />

Von Bedeutung ist dabei nicht, ob die Arbeitskraft eingeschränkt<br />

ist oder ob der Beruf noch ausgeübt werden<br />

kann. Es sind ausschließlich genau definierte Krankheitsbilder<br />

versichert. Wird eine versicherte Krankheit festgestellt,<br />

zahlt der Versicherer die volle Versicherungssumme.<br />

Es gibt aber bisher keinen Anbieter, der alle<br />

schweren Krankheiten absichert. So sind derzeit keine<br />

psychischen Leiden oder chronische Erkrankungen des<br />

Skeletts, die nachweislich immer häufiger zum Ausscheiden<br />

aus dem Berufsleben führen, versicherbar. Damit die<br />

Zahlung der Schwere Krankheiten Versicherung für das<br />

gesamte restliche Berufsleben ausreicht, muss eine entsprechend<br />

hohe Versicherungssumme vereinbart werden,<br />

was auch zu entsprechenden Beiträgen führt.<br />

Quelle: © Photographee.eu - Fotolia.com<br />

32<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Grundfähigkeiten Versicherung:<br />

Quelle: © rogerphoto - Fotolia.com<br />

Die ebenfalls berufsunabhängige<br />

Grundfähigkeitsversicherung zahlt<br />

eine Einmalzahlung oder eine<br />

monatliche Rente bis zum eigentlichen<br />

Altersrenteneintritt, wenn<br />

klar definierte, grundlegende<br />

Fähigkeiten wie Hören, Sehen,<br />

Sprechen, Greifen oder Stehen<br />

langfristig durch Unfall oder<br />

Krankheit verloren gehen. Psychische<br />

Krankheiten und Rückenleiden,<br />

die insgesamt etwa fast<br />

die Hälfte aller Berufsunfähigkeits-Ursachen<br />

ausmachen, sind<br />

nicht versichert. Wann eine Fähigkeit<br />

als verloren gilt, ist jeweils genau<br />

in den Bedingungen geregelt.<br />

Die Prüfung, ob jemand Anspruch<br />

auf Rente hat, ist daher relativ einfach.<br />

Private Unfallversicherung:<br />

Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften<br />

gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch einen<br />

Unfall oder eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht<br />

werden. Als Unfall definiert wird, ein plötzliches Ereignis,<br />

das von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkt.<br />

Hier weichen die Versicherungsbedingungen in der<br />

Regel weit von dieser Eingrenzung ab, so können<br />

auch typische Krankheiten ebenso als Unfall gelten,<br />

wie das für Infektionen durch Insektenbisse und<br />

-stiche zutrifft. Bei chronischen Krankheiten oder<br />

psychischen Leiden zahlt die Versicherung nicht.<br />

Vorteile der Unfallversicherung sind, dass die Beiträge<br />

niedriger sind und es weniger Ablehnungen<br />

aufgrund von Vorerkrankungen gibt.<br />

Quelle: © Björn Wylezich - Fotolia.com<br />

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33


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

MultiRisk Versicherungen:<br />

MultiRisk Versicherungen werden auch Funktionsinvaliditätsversicherungen<br />

genannt und beinhalten<br />

eine Mischung aus mehreren Versicherungsbausteinen.<br />

Es lassen sich grundsätzlich zwei Arten<br />

von Tarifen unterscheiden, es gibt Policen aus der<br />

Sparte der Unfallversicherungen und Policen aus der<br />

Sparte der Lebensversicherungen. Die beiden Tarifarten<br />

unterscheiden sich in ihren Bestandteilen und Leistungen<br />

sowie bei Beitragsanpassung und Kündigungsrecht.<br />

Als „MultiRisk Unfall“ werden alle Tarife bezeichnet,<br />

die auf Grundlage einer Sachversicherung kalkuliert<br />

sind.<br />

MultiRisk (Unfall)<br />

Eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist<br />

enorm wichtig. Doch viele Menschen bekommen<br />

keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder können<br />

sie sich nicht leisten. Wer wegen gesundheitlicher<br />

Risiken oder seiner Berufswahl extrem hohe Prämien<br />

für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen<br />

müsste, für den kann eine Multi-Risk-Versicherung<br />

eine Alternative sein.<br />

Quelle: © Photographee.eu - Fotolia.com<br />

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Invaliditätsabsicherung,<br />

also einer Unfallversicherung, einer<br />

Schwere Krankheiten Versicherung, einer Grundfähigkeitsabsicherung<br />

und einer Pflegeversicherung. Insbesondere<br />

für körperlich Tätige oder riskante Berufsgruppen,<br />

eröffnet sich so die Möglichkeit einer bezahlbaren Absicherung.<br />

Bei diversen Einschränkungen, wie etwa<br />

Krebs, Demenz oder erschwerten Körperfähigkeiten,<br />

wird eine Rente ausbezahlt. Multi-Risk-Versicherungen<br />

zahlen bei psychischen Beeinträchtigungen nur in zwei<br />

Ausnahmen: falls erstens der Versicherte Gedächtnis,<br />

Orientierungssinn oder andere Grundfähigkeiten verliert<br />

oder falls er zweitens unter gerichtlich bestellter<br />

Betreuung steht oder gar für einen längeren Zeitraum<br />

in der geschlossenen Psychiatrie behandelt wird. Bei<br />

Unfall wird ab 50 % Invalidität eine Rente bezahlt.<br />

Die berufliche Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung,<br />

denn die vereinbarte Rente wird auch gezahlt,<br />

wenn Versicherte ihren Beruf nach einer schweren<br />

Krankheit oder einem Unfall weiter ausüben können.<br />

Einige Anbieter leisten zur Rentenzahlung<br />

auch eine zusätzliche Kapitalsofortleistung, um<br />

erste Kosten des Versicherten damit abzudecken.<br />

Die Rentenzahlung kann bei einigen Versicherern<br />

auch lebenslang erfolgen, was gerade für junge<br />

Menschen Sinn machen kann, die noch keine oder<br />

nur geringe Rentenanwartschaften haben. Dies gilt<br />

ebenso für Nicht-Berufstätige und nicht-rentenversicherte<br />

Selbstständige.<br />

Auch hier ist vor einem Abschluss der Vergleich der<br />

Versicherungsbedingungen unerlässlich, denn nur<br />

wer das Kleingedruckte genau liest, kann darauf<br />

bauen, im Ernstfall auch wirklich gut versorgt zu sein.<br />

Auf den folgenden Seiten findet man den Vergleich<br />

der besten Angebote von MutiRisk Versicherungen<br />

(Unfall) nach Vertragsbedingungen, abgebildet. So<br />

kann man schnell die wichtigsten Tarifaussagen und<br />

damit relevanten Anbieter vergleichen. Dazu haben<br />

wir je ein Preisbeispiel aufgezeigt um dem Leser eine<br />

Orientierung zu geben.<br />

34<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Leistungssieger <strong>2017</strong><br />

A<br />

nach Vertragsbedingungen<br />

Gesellschaft<br />

BGV Badische Versicherungen / TRIAS<br />

ARAG<br />

Interlloyd<br />

Janitos<br />

Signal Iduna<br />

Barmenia<br />

Swiss Life Partner<br />

die Bayerische<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

Tarif<br />

Golden IV Exklusiv optional mit Plus-Option<br />

Existenz-Schutz<br />

Existenz.Schutz<br />

Multi-Rente Best Selection<br />

VitaLife Exklusiv<br />

Opti5Plus<br />

SLP-Existenzschutz Plus<br />

Multi Protect<br />

Gothaer UnfallrentePlus 2014<br />

VPV<br />

Grundlagen für den Anbietervergleich:<br />

Vital<br />

Grundlage der Daten sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsunternehmen und<br />

eigene Recherchen von RedaktionMedien Verlag Research (RMVR).<br />

Es wurde ein umfangreicher Vergleich der aktuellen Angebote und Vertragsbedingungen von MultiRisk Versicherungen<br />

- auch Funktionelle Invaliditätsversicherung genannt - die nach Art der Schadensversicherung (Unfallversicherung)<br />

kalkuliert sind, vorgenommen.<br />

Die Vorgaben für diesen Leistungsvergleich: (Nur überregionale Anbieter)<br />

• Mindestens 5 Leistungsarten<br />

• Lebenslange Rentenzahlung im Leistungsfall - mtl. 1.500 Euro mit passiver Dynamik von mind.1,5 % p.a.<br />

• Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall<br />

Bei den ausgewählten Versicherern handelt es sich um die Anbieter, die aktuell diese Vorgaben erfüllen.<br />

Die jeweiligen Leistungsübersichten der Anbieter in diesem Vergleich stellen nur einen stichwortartigen und<br />

verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes<br />

ergibt sich ausschließlich aus den im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen<br />

sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer.<br />

Dieser Vergleich dient als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei einem Abschluss<br />

sollte stets das gesamte Bedingungswerk beachtet werden.<br />

RedaktionMedienVerlag Research (RMVR) Stand 12/2016. Angaben ohne Gewähr.<br />

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35


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

BGV Badische Versicherungen / TRIAS<br />

Golden IV Exklusiv optional mit Plus-Option<br />

A<br />

Die funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV bietet Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von<br />

Unfall und Krankheit. Der Versicherungsschutz greift bei einer dauerhaften unfallbedingten Invalidität sowie<br />

bei klar definierten Einschränkungen der Funktionsfähigkeit des Körpers bzw. bei Erkrankungen. Dabei ist nicht<br />

relevant, ob die berufliche Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann oder nicht. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer<br />

eine Kapitalsofortleistung und in bestimmten Fällen auch zusätzlich eine monatliche Rente. Wenn eine<br />

Rente bezahlt wird, entfallen weitere Beitragszahlungen.<br />

Leistungsfragen<br />

BGV<br />

Golden IV Exklusiv optional mit Plus-Option<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung und Kapitalsofortleistung<br />

Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall in<br />

Höhe von mindestens 50 %.<br />

Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen der<br />

Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Gehirn/zentrales<br />

Nervensystem, psychische Störungen.<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Versicherungsschutz beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten<br />

(z. B. sehen, hören, sprechen, sich orientieren).<br />

Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und dauerhaft sein,<br />

ab 100 Punkten.<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung. Krebs ab Stufe III<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

zeitlich begrenzte Rente je nach Krebstufe III – IV,<br />

Stufe III – 2 Jahre,<br />

Stufe IV – 4 Jahre und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Herzinfarkt<br />

Schlaganfall<br />

Dialyse<br />

Verlust von Grundfähigkeiten ab 75 Punkten<br />

Krebs Stufe II<br />

Gipsgeld / Heilungshilfe bei Arbeits- und Freizeitunfällen:<br />

Einmalige Zahlung bei bestimmten Verletzungen infolge eines Unfalls<br />

(z. B. Frakturen)<br />

Bergungskosten nach einem Unfall<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 24-fachen Monatsrente<br />

Ja. Doppelte Leistung<br />

bis 10.000 EUR<br />

36<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

(Dauer des Vertrages)<br />

Wird die Rente im Leistungsfall<br />

lebenslang gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente<br />

nach Eintritt des Leistungsfalls<br />

(Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU<br />

Versicherung?<br />

Hat der Tarif<br />

eine Innovationsgarantie?<br />

Besteht eine<br />

Nachversicherungsgarantie?<br />

Gibt es die Möglichkeit einer<br />

Dynamisierung, also<br />

planmäßiger Erhöhung von<br />

Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Verzichtet die Versicherung auf<br />

ihr ordentliches Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung<br />

bei Arbeitslosigkeit während der<br />

Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung<br />

im Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

BGV<br />

Golden IV Exklusiv optional mit Plus-Option<br />

Der Versicherer ist verpflichtet innerhalb eines Monats nach Beantragung einer Leistung und<br />

Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu erklären, ob und in welchem Umfang er die<br />

Leistungspflicht anerkennt. Wird eine Invaliditätsleistung beantragt, beträgt die Frist drei Monate.<br />

Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder hat sich mit dem Versicherten über Grund und Höhe<br />

geeinigt, leistet der Versicherer innerhalb von zwei Wochen.<br />

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.<br />

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht<br />

gekündigt wird, um jeweils ein Jahr, längstens bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem<br />

die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja. Tritt der Leistungsfall gemäß § 1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen für die<br />

funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV ein und wird die Rentenzahlung geleistet, so erhöht<br />

sich die vereinbarte monatliche Rente ab dem zweiten Leistungsjahr jährlich um 1,5 Prozent der<br />

Vorjahresrente.<br />

Ja. Die versicherte Person hat nach bestimmten Voraussetzungen einmalig den Anspruch auf<br />

Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung<br />

(BU-Option) bei der Lebensversicherung von 1871 a.G. München. Die Ausübung der Option kann<br />

im Alter von 15 bis einschließlich 30 Jahren erfolgen, frühestens drei Jahre nach Abschluss der<br />

funktionellen Invaliditätsversicherung Golden IV.<br />

Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen für<br />

die funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV ausschließlich zum Vorteil für den Versicherten<br />

und ohne Mehrprämie geändert (Bedingungsverbesserung), so gelten die neuen Bedingungen mit<br />

sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag.<br />

Ja. Versicherte haben das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei Vertragsabschluss vereinbarte<br />

Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Ja.<br />

Optional Angebot der Malteser-Soforthilfe.<br />

Bei Multipler Sklerose besteht eine Wartezeit von 12 Monaten, bei Krebs sowie allen anderen<br />

Tumorerkrankungen - auch des blutbildenden und lymphatischen Systems - sechs Monate ab dem im<br />

Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Bei Eintritt einer dieser Erkrankungen während der<br />

Wartezeit besteht für deren Folgen dauerhaft kein Versicherungsschutz.<br />

Der Versicherer hat nur ein eingeschränktes Kündigungsrecht. Dies bedeutet, dass er den Vertrag<br />

nur kündigen kann, wenn er innerhalb von drei Monaten alle Versicherungsverträge der Tarifgeneration<br />

kündigt, zu denen der betreffende Versicherungsvertrag gehört. Eine Tarifgeneration<br />

besteht aus allen mit dem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsverträgen, denen dieselben<br />

Rechnungsgrundlagen sowie dieselben Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen für die<br />

funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV zugrunde liegen. Übt der Versicherer sein eingeschränktes<br />

Kündigungsrecht aus, so beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre zum Ende des Versicherungsjahres.<br />

Die Kündigungsrechte aus § 6 und § 8 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen<br />

bleiben von Vorstehendem unberührt.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für maximal sechs Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet gleichzeitig die Pflicht<br />

zur Beitragszahlung für die Dauer des Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag richtet sich nach dem erwarteten Schadenbedarf und dem Alter der versicherten<br />

Person jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages. Die Hauptfälligkeit des Vertrages ist der jährlich<br />

wiederkehrende Tag des Versicherungsbeginns.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher) Monatsbeitrag<br />

inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter 29,25 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter 36,72 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten<br />

Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen für die funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV - (AUB Golden IV 04/2015)<br />

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37


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

ARAG<br />

Existenz-Schutz<br />

A<br />

Beim ARAG Existenz-Schutz ist unerheblich, ob man durch die Erkrankung in seiner beruflichen Tätigkeit<br />

eingeschränkt sind. Die Rentenzahlung wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien festgelegt<br />

und unterscheidet die folgenden fünf Leistungsarten: Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall, Rentenleistung<br />

bei Pflegebedürftigkeit, Rentenleistung bei Organschäden, Rentenleistung bei Verlust körperlicher<br />

oder geistiger Grundfähigkeiten und Rentenleistung bei Feststellung einer Krebserkrankung. Die Leistung wird<br />

als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Leistungsendalter oder bis zur<br />

vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

ARAG<br />

Existenz-Schutz<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung und Kapitalsofortleistung<br />

Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall in<br />

Höhe von mindestens 50 %.<br />

Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen der<br />

Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Gehirn/zentrales<br />

Nervensystem, psychische Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Versicherungsschutz beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten<br />

(z. B. sehen, hören, sprechen, sich orientieren).<br />

Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und dauerhaft sein.<br />

Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rentengarantie im Todesfall.<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe und<br />

Kapitalsofortleistung bei Krebsdiagnose<br />

in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Bis zu fünf Jahre ab Beginn des Rentenbezugs.<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Hauttransplantationen<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe bis zur 6-fachen Monatsrente<br />

Sofern die Voraussetzungen für die Leistung, Unfallereignis Diagnose Leistungsfall erfüllt sind, erstattet der Versicherer weiterhin<br />

bestimmte Kostenpositionen und übernimmt die durch einen unabhängigen Dienstleister erbrachten häuslichen Hilfs- und<br />

Pflegeleistungen bzw. die Betreuungs- und Beratungsleistungen für eine medizinische und/oder berufliche Rehabilitation, mit bis zu<br />

30.000 Euro.<br />

38<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

ARAG<br />

Existenz-Schutz<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Abschluss der Heilbehandlung und nach<br />

Vorliegen aller Unterlagen, spätestens aber drei Monate nach Beantragung einer<br />

Leistung, die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen vorzunehmen.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Außer bei Rente aufgrund einer Krebserkrankung.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Ändert der Versicherer im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge<br />

die „Bedingungen zum ARAG ExistenzSchutz 2014“ ausschließlich zu<br />

Gunsten des Versicherten , ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so<br />

gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag<br />

für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Ja. Angeboten wird der ARAG Reha-Manager und rechtliche Beratungen.<br />

Bei Multipler Sklerose besteht eine Wartezeit von 12 Monaten, bei<br />

Pflegebedürftigkeit, Organschäden, Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten<br />

und Krebs sechs Monate ab dem im Versicherungsschein angegebenen<br />

Vertragsbeginn. Bei Eintritt einer dieser Erkrankungen während der Wartezeit<br />

besteht für deren Folgen dauerhaft kein Versicherungsschutz.<br />

Der Versicherer verzichtet auf sein Recht einer Vertragskündigung mit folgenden<br />

Ausnahmen: Der Versicherer kann sein Kündigungsrecht nur ausüben, wenn er<br />

innerhalb eines Monats alle Versicherungsverträge des ARAG Existenz-Schutzes<br />

2014 kündigt, zu denen der betreffende Versicherungsvertrag gehört. Der Rücktritt<br />

oder die Kündigung wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrags, Widerruf<br />

des SEPA-Lastschriftmandats, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder<br />

Nichtbeachtung von Obliegenheiten im Leistungsfall sind vom Verzicht nicht<br />

betroffen und bleiben daher als Rechte für den Versicherer bestehen.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu zwölf Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag für den ARAG Existenz-Schutz steigt mit dem erreichten Alter der<br />

versicherten Person. Bei Vertragsabschluss wird die zukünftige Beitragsentwicklung<br />

für das erreichte Alter der versicherten Person mitgeteilt. Als erreichtes<br />

Alter gilt das zur Hauptfälligkeit vollendete Lebensalter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher)<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter: 35,33 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 42,87 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.<br />

ARAG Existenz-Schutz Versicherungsbedingungen (AESV 2014).<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

39


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Interlloyd<br />

Existenz.Schutz<br />

A<br />

Der Interlloyd Existenz-Schutz 2014 bietet der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrags in der<br />

ganzen Welt Versicherungsschutz für die Folgen von schweren Krankheiten und Unfällen. Die Rentenzahlung<br />

wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien festgelegt und unterscheidet die folgenden fünf<br />

Leistungsarten: Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall, Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit, Rentenleistung<br />

bei Organschäden, Rentenleistung bei Verlust körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten und Rentenleistung bei<br />

Feststellung einer Krebserkrankung. Die Leistung wird als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein<br />

vereinbarten Leistungsendalter oder bis zur vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

Interlloyd<br />

Existenz.Schutz<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung und Kapitalsofortleistung<br />

Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall<br />

in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen der<br />

Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Gehirn/zentrales<br />

Nervensystem, psychische Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Versicherungsschutz beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten<br />

(z. B. sehen, hören, sprechen, sich orientieren).<br />

Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und dauerhaft sein.<br />

Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rentengarantie im Todesfall.<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 6-fachen Monatsrente<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe.<br />

Die Rente wird gezahlt bei einer Krebserkrankung im<br />

Stadium/Grad I für die Dauer von maximal 6 Monaten,<br />

Grad II für die Dauer von maximal 12 Monaten,<br />

Grad III für die Dauer von maximal 36 Monaten,<br />

Grad IV für die Dauer von maximal 60 Monaten.<br />

- Vorschüssige Zahlung bei Krebsdiagnose in Höhe der<br />

6-fachen Monatsrente<br />

Mindestens 3 Jahre ab Rentenanspruch.<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Hauttransplantationen<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe bis zur 6-fachen Monatsrente<br />

Sofern die Voraussetzungen für die Leistung, Unfallereignis Diagnose Leistungsfall erfüllt sind, erstattet der Versicherer weiterhin<br />

bestimmte Kostenpositionen und übernimmt die durch einen unabhängigen Dienstleister erbrachten häuslichen Hilfs- und<br />

Pflegeleistungen bzw. die Betreuungs- und Beratungsleistungen für eine medizinische und/oder berufliche Rehabilitation, mit bis zu<br />

30.000 Euro.<br />

40<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Interlloyd<br />

Existenz.Schutz<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Abschluss der Heilbehandlung und nach<br />

Vorliegen aller Unterlagen, spätestens aber drei Monate nach Beantragung einer<br />

Leistung, die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen vorzunehmen.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Ändert der Versicherer im Laufe der Versicherungsdauer für neue<br />

Versicherungsverträge die „Bedingungen zum Interlloyd ExistenzSchutz 2014“<br />

ausschließlich zu Gunsten des Versicherten , ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag<br />

berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch<br />

für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei Vertragsabschluss<br />

vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu<br />

erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Ja. Angeboten wird der Interlloyd Reha-Manager und rechtliche Beratungen,<br />

sowie optional der Existenz-Schutzbrief.<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Bei Multipler Sklerose besteht eine Wartezeit von 12 Monaten, bei<br />

Pflegebedürftigkeit, Organschäden, Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten<br />

und Krebs sechs Monate ab dem im Versicherungsschein angegebenen<br />

Vertragsbeginn. Bei Eintritt einer dieser Erkrankungen während der Wartezeit<br />

besteht für deren Folgen dauerhaft kein Versicherungsschutz.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Der Versicherer verzichtet auf sein Recht einer Vertragskündigung mit folgenden<br />

Ausnahmen: Der Versicherer kann sein Kündigungsrecht nur ausüben, wenn er<br />

innerhalb eines Monats alle Versicherungsverträge des Interlloyd Existenz-Schutzes<br />

2014 kündigt, zu denen der betreffende Versicherungsvertrag gehört. Der Rücktritt<br />

oder die Kündigung wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrags, Widerruf<br />

des SEPA-Lastschriftmandats, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder<br />

Nichtbeachtung von Obliegenheiten im Leistungsfall sind vom Verzicht nicht<br />

betroffen und bleiben daher als Rechte für den Versicherer bestehen.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu zwölf Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag für den Interlloyd Existenz-Schutz steigt mit dem erreichten Alter der<br />

versicherten Person. Bei Vertragsabschluss wird die zukünftige Beitragsentwicklung<br />

für das erreichte Alter der versicherten Person mitgeteilt. Als erreichtes Alter gilt<br />

das zur Hauptfälligkeit vollendete Lebensalter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher)<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter: 25,21 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 30,94 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Interlloyd Existenz-Schutz<br />

Versicherungsbedingungen (ESV 2014) – Leistungsübersicht/Stand 01.2014<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Janitos<br />

Multi-Rente Best Selection<br />

A<br />

Die Janitos Multi-Rente leistet in den Bereichen Invalidität durch Unfall, Organschäden, schwere Erkrankungen<br />

(inklusive Krebserkrankungen), dem Verlust von Grundfähigkeiten und der Pflegebedürftigkeit. Ein weiterer<br />

Baustein ist die Kapitalsofortleistung. Die Rentenzahlung wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen<br />

Kriterien festgelegt und als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Leistungsendalter<br />

oder bis zur vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

Janitos<br />

Multi-Rente Best Selection<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung und Kapitalsofortleistung<br />

Unfallrente: Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach<br />

einem Unfall in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Organrente: Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen<br />

Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber,<br />

Lunge, Gehirn/zentrales Nervensystem.<br />

Pflegerente: Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Grundfähigkeitenrente: Versicherungsschutz beim Verlust einzelner,<br />

definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören, sprechen, sich<br />

orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und<br />

dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

DreadDisease-Rente: Rentenleistung bei folgenden schweren<br />

Erkrankungen:<br />

HIV-Infektion – erworben während der beruflichen Tätigkeit,<br />

HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion,<br />

Fortgeschrittene Demenz (einschließlich Alzheimer’sche Krankheit),<br />

Creutzfeld-Jakob-Syndrom,<br />

Schwere Motoneuronerkrankung, Polio (Kinderlähmung),<br />

Organtransplantationen, Schwere Verbrennungen, Krebs,<br />

Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 3-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 3-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 3-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 3-fachen Monatsrente<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer und<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe der 3-fachen Monatsrente,<br />

für Krebs beträgt die maximale Leistungsdauer<br />

bei Stadium/Grad II: 18 Monate,<br />

bei Stadium/Grad III: 36 Monate,<br />

bei Stadium/Grad IV: 60 Monate.<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Im Todesfall: Verstirbt die versicherte Person während des Zeitraumes des Rentenbezuges wird zusätzlich eine weitere einmalige<br />

Kapitalsofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten fällig<br />

42<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Janitos<br />

Multi-Rente Best Selection<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Die Rentenleistung erfolgt ab dem Datum des Eintritts/der erstmaligen Diagnose<br />

der festgelegten Leistungsvoraussetzungen, jedoch nicht länger als 6 Monate<br />

rückwirkend nach der Meldung beim Versicherer.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Sofern länger als 3 Jahre ununterbrochen die Voraussetzungen für den<br />

Leistungsfall vorgelegen haben, zahlt der Versicherer die Rente ohne weitere<br />

Überprüfung lebenslang. Bei Krebs erfolgt die Leistung für einen befristeten<br />

Zeitraum.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 2 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen zur<br />

Janitos Multi-Rente oder die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung<br />

ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrprämie<br />

geändert (Bedingungsverbesserung), so gelten die neuen Bedingungen mit<br />

sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Die Wartezeit beträgt bei Krebs sechs Monate und bei Multipler Sklerose<br />

12 Monate.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Abweichend von Ziffer 10.2 AUB (Dauer und Ende des Vertrages) beträgt die<br />

Kündigungsfrist für den Versicherer sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen<br />

Versicherungsjahres. Die Dreimonatsfrist für eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer<br />

gemäß Ziffer 10.2 AUB bleibt hiervon unberührt. Der Versicherer<br />

kann sein Kündigungsrecht nur ausüben, wenn er innerhalb eines Monats alle<br />

Versicherungsverträge des betreffenden Teilbestands kündigt, zu denen dieser<br />

Versicherungsvertrag gehört. Ein Teilbestand besteht aus allen mit dem Versicherer<br />

abgeschlossenen Versicherungsverträgen, denen dieselben Kalkulationsmethoden<br />

und –größen sowie dieselben Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB)<br />

und dieselben Besonderen Bedingungen zugrunde liegen. Ferner verzichtet der<br />

Versicherer auf sein Kündigungsrecht aus Ziffer 10.3 AUB (Kündigung nach<br />

Versicherungsfall) ausdrücklich. Die Kündigungsrechte aus Ziffer 11.3.4<br />

(Zahlungsverzug) und Ziffer 13.3 AUB (Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht)<br />

bleiben von Vorstehendem unberührt.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu 6 Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe des erreichten Alters. Als erreichtes<br />

Alter gilt das zur Hauptfälligkeit erreichte Alter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher)<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter: 36,36 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 37,68 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeine Bedingungen für die<br />

Janitos Unfallversicherung und Zusatzbedingungen zur Janitos Multi-Rente Best Selection für Erwachsene (Stand 01.04.2016)<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

43


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Signal Iduna<br />

VitaLife Exklusiv<br />

A<br />

Die Signal Iduna VitaLife Exklusiv bietet weltweiten Versicherungsschutz in Form einer Rente bei Unfällen, die<br />

zu einem ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt haben, bei definierter Beeinträchtigung<br />

der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe bzw. definierter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeiten als Folge einzelner bestimmter Krankheiten oder durch einen Unfall, bei Feststellung einer<br />

Krebserkrankung, bei Verlust definierter Grundfähigkeiten, bei Feststellung einer Pflegestufe gemäß Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) und zahlen eine Kapitalsoforthilfe für bestimmte definierte schwere Erkrankungen und Operationen.<br />

Leistungsfragen<br />

Signal Iduna<br />

VitaLife Exklusiv<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung<br />

Rente bei Unfall: Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität<br />

nach einem Unfall in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Rente bei Beeinträchtigung von Organen: Versicherungsschutz bei<br />

definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der<br />

Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Gehirn/zentrales Nervensystem,<br />

Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, psychische<br />

Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Rente bei Pflegebedürftigkeit: Versicherungsschutz beim Eintritt von<br />

Pflegebedürftigkeit.<br />

Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten: Versicherungsschutz beim<br />

Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören,<br />

sprechen, sich orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss<br />

irreversibel und dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Rente bei Krebserkrankungen: Versicherungsschutz beim Eintritt einer<br />

Krebserkrankung.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe im<br />

Stadium/ Grad I und II für die Dauer von max. 12 Monaten,<br />

Grad III für die Dauer von max. 36 Monaten, Grad IV für<br />

die Dauer von max. 60 Monaten<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Bei folgenden Operationen und schweren Erkrankungen erfolgt eine einmalige Kapitalleistung:<br />

Bei einer Operation der Herzklappen zahlt der Versicherer eine Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrenten.<br />

Bei Entnahme einer Niere zahlt der Versicherer eine Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrenten.<br />

Bei einer Organtransplantation zahlt der Versicherer eine Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrenten.<br />

Bei einem benignen (gutartigen) Gehirntumor zahlt der Versicherer eine Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrente.<br />

Bei einer bakteriellen Meningitis zahlt der Versicherer eine Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrenten.<br />

Bei einer Enzephalitis zahlt der Versicherer eine Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrenten.<br />

44<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Signal Iduna<br />

VitaLife Exklusiv<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt<br />

des Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Abschluss der Heilbehandlung und nach<br />

Vorliegen aller Unterlagen, innerhalb von 3 Monaten in Textform zu erklären,<br />

ob und in welchem Umfang er einen Anspruch anerkennt.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen oder die<br />

Besonderen und Zusatz-Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungnehmers<br />

und ohne Mehrbeitrag geändert (Bedingungsverbesserungen), so gelten<br />

die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei Vertragsabschluss<br />

vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu<br />

erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Ja. Im Rahmen der Serviceleistung haben Versicherte einen Anspruch auf<br />

telefonische Hilfestellungen durch medizinisch ausgebildete Fachkräfte.<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Die Wartefrist beträgt 6 Monate in den Bausteinen-Rente bei Beeinträchtigung<br />

von Organen, -Rente bei Krebserkrankungen, -Rente bei Verlust definierter<br />

Grundfähigkeiten und -Kapitalsoforthilfe.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches Nein.<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu 12 Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag steigt mit dem erreichten Alter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 28 Jahre Eintrittsalter: 34,14 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeine Bedingungen<br />

SIGNAL IDUNA VitaLife (SIGNAL IDUNA AB VitaLife 2014).<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

45


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Barmenia<br />

Opti5Plus<br />

A<br />

Die Barmenia-Opti5Plus bietet eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, schweren<br />

Erkrankungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit und Krebserkrankungen. Die Rentenzahlung<br />

wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien festgelegt und unterscheidet die<br />

folgenden fünf Leistungsarten: Organrente, Grundfähigkeitenrente, Pflegerente, Krebsrente und Unfallrente<br />

. Die Leistung wird als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten<br />

Leistungsendalter oder bis zur vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

Barmenia<br />

Opti5Plus<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung<br />

Unfallrente: Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach<br />

einem Unfall in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Organrente: Rentenleistung bei Organschäden. Versicherungsschutz bei<br />

definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der<br />

Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Erkrankungen des Gehirns und des<br />

zentralen Nervensystems, psychische Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Pflegerente: Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Grundfähigkeitenrente: Versicherungsschutz beim Verlust einzelner,<br />

definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören, sprechen, sich<br />

orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und<br />

dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Krebsrente: Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rentengarantie im Todesfall.<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe.<br />

Die Rente wird gezahlt bei einer Krebserkrankung im<br />

Stadium/Grad I für die Dauer von maximal 6 Monaten,<br />

Grad II für die Dauer von maximal 12 Monaten,<br />

Grad III für die Dauer von maximal 36 Monaten.<br />

10 Jahre ab Beginn des Rentenbezugs<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Der Versicherer zahlt eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in Höhe des 12-fachen des vereinbarten Monatsrentenbetrages.<br />

Der Versicherer zahlt die Unfall-Todesfall-Kapitalleistung als einmaligen Kapitalbetrag in Höhe des 12-fachen des vereinbarten<br />

Monatsrentenbetrages.<br />

46<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Barmenia<br />

Opti5Plus<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Abschluss der Heilbehandlung und nach<br />

Vorliegen aller Unterlagen, spätestens aber drei Monate nach Beantragung einer<br />

Leistung, die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen vorzunehmen.<br />

Eine Rentenzahlung erfolgt ab dem Datum der erstmaligen ärztlichen Feststellung<br />

der festgelegten Leistungsvoraussetzungen.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Ändert der Versicherer im Laufe der Versicherungsdauer für neue<br />

Versicherungsverträge die „Bedingungen zur Barmenia Invaliditätsversicherung<br />

für Erwachsene Opti5plus “ ausschließlich zu Gunsten des Versicherten , ohne<br />

dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen<br />

ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu<br />

eintretenden Leistungsfälle.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Voraussetzungen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Ja. Angeboten werden Rehabilitations-Management Serviceleistungen.<br />

Der Versicherer übernimmt ausschließlich für medizinisch-berufskundliche<br />

Beratungstätigkeit anfallende Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je<br />

Leistungsfall.<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Für die Leistungsarten Organrente, Grundfähigkeitenrente und Krebsrente gilt<br />

eine Wartezeit von 6 Monaten. Für Leistungsansprüche auf Grund von<br />

Multiple Sklerose, erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Der Versicherer verzichtet auf sein Recht einer Vertragskündigung mit folgenden<br />

Ausnahmen: Der Rücktritt oder die Kündigung wegen Nichtzahlung des Erst- bzw.<br />

Folgebeitrages, Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens, Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtbeachtung von Obliegenheiten im<br />

Leistungsfall, sind vom Verzicht nicht betroffen und bleiben daher als Rechte für<br />

den Versicherer bestehen.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu 6 Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag steigt mit dem erreichten Alter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter: 35,95 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 54,25 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Bedingungen zur Barmenia Invaliditätsversicherung<br />

für Erwachsene (Opti5plus) Stand 21.12.2012<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

47


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Swiss Life Partner<br />

SLP-Existenzschutz Plus<br />

A<br />

Der SLP-Existenzschutz sorgt mit der Kombination aus fünf Leistungsbausteinen für eine umfassende Absicherung<br />

gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, Organschädigungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Krebserkrankungen<br />

und Pflegebedürftigkeit. Die Rentenzahlung wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien<br />

festgelegt und unterscheidet die folgenden sechs Leistungsarten: Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall,<br />

Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit, Rentenleistung bei Organschäden, Rentenleistung bei Verlust körperlicher<br />

oder geistiger Grundfähigkeiten, Rentenleistung bei Feststellung einer Krebserkrankung und Rentengarantie<br />

bei Tod der versicherten Person. Die Leistung wird als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein<br />

vereinbarten Leistungsendalter oder bis zur vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

Swiss Life Partner<br />

SLP-Existenzschutz Plus<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung<br />

Unfallrente: Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

einem Unfall in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Organrente: Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber,<br />

Lunge, Gehirn/zentrales Nervensystem, psychische Störungen oder<br />

Geisteskrankheiten.<br />

Pflegerente: Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Grundfähigkeitenrente: Versicherungsschutz beim Verlust einzelner,<br />

definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören, sprechen, sich<br />

orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und<br />

dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Krebsrente: Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit.<br />

Rentengarantie im Todesfall.<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe.<br />

Die Rente wird gezahlt bei einer Krebserkrankung im<br />

Stadium/Grad I für die Dauer von maximal 6 Monaten,<br />

Grad II für die Dauer von maximal 12 Monaten,<br />

Grad III für die Dauer von maximal 36 Monaten.<br />

Nach dem Tod der versicherten Person zahlt der Versicherer<br />

die Rente weiter, wenn die versicherte Person, nach Beginn<br />

der Rentenzahlung, aber vor Ablauf von 10 Jahren des<br />

Rentenbezugs stirbt. Der Versicherer zahlt die Rente so<br />

lange weiter, bis eine Rentenbezugsdauer von insgesamt<br />

10 Jahren (vom 1. Bezugsmonat an gerechnet) erreicht ist.<br />

Kapitalsofortleistung<br />

Der Versicherer zahlt eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in Höhe des 12-fachen des vereinbarten Monatsrentenbetrages.<br />

Bei Unfall-Tod ohne vorherige Rentenzahlung, leistet der Versicherer die Unfall-Todesfall-Kapitalleistung als einmaligen Kapitalbetrag in<br />

Höhe des 12-fachen des vereinbarten Monatsrentenbetrages.<br />

48<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Swiss Life Partner<br />

SLP-Existenzschutz Plus<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Abschluss der Heilbehandlung und nach<br />

Vorliegen aller Unterlagen, spätestens aber drei Monate nach Beantragung einer<br />

Leistung, die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen vorzunehmen.<br />

Eine Rentenzahlung erfolgt ab dem Datum der erstmaligen ärztlichen Feststellung<br />

der festgelegten Leistungsvoraussetzungen.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Ändert der Versicherer im Laufe der Versicherungsdauer für neue<br />

Versicherungsverträge die „Bedingungen zur Invaliditätsversicherung für<br />

Erwachsene (SLP-Existenzschutz Plus)“ ausschließlich zu Gunsten des Versicherten,<br />

ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen<br />

Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem<br />

Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Ja. Angeboten werden Rehabilitations-Management Serviceleistungen.<br />

Der Versicherer übernimmt ausschließlich die für die medizinisch-berufskundliche<br />

Beratungstätigkeit anfallenden Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je<br />

Leistungsfall.<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Für die Leistungsarten Organrente, Grundfähigkeitenrente und Krebsrente gilt<br />

eine Wartezeit von 6 Monaten. Für Leistungsansprüche auf Grund von<br />

Multiple Sklerose, erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Der Versicherer verzichtet auf sein Recht einer Vertragskündigung mit folgenden<br />

Ausnahmen: Der Rücktritt oder die Kündigung wegen Nichtzahlung des Erst- bzw.<br />

Folgebeitrages, Widerruf des Lastschrifteinzugsverfahrens, Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtbeachtung von Obliegenheiten im<br />

Leistungsfall sind vom Verzicht nicht betroffen und bleiben daher als Rechte für<br />

den Versicherer bestehen.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu 6 Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag steigt mit dem erreichten Alter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher)<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter: 35,95 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 54,24 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Bedingungen zur Invaliditätsversicherung<br />

für Erwachsene (SLP-Existenzschutz Plus) Stand 01.07.2015<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de<br />

49


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

die Bayerische<br />

Multi Protect<br />

A<br />

Die Multi PROTECT ist ein berufsunabhängiger Versicherungsschutz gegen finanzielle Folgen bei Krankheit und<br />

Unfällen. Die Rentenzahlung wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien festgelegt und<br />

unterscheidet die folgenden fünf Leistungsarten:<br />

Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall, Rentenleistung bei Organschäden, Rentenleistung bei Verlust<br />

einzelner definierter Grundfähigkeiten, Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit und Rentenleistung bei Feststellung<br />

einer Krebserkrankung. Die Leistung wird als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein<br />

vereinbarten Leistungsendalter oder bis zur vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

die Bayerische<br />

Multi Protect<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung<br />

Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall (Unfallrente):<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall in<br />

Höhe von mindestens 50 %.<br />

Rentenleistung bei Organschäden (Organrente):<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen der<br />

Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Gehirn/zentrales<br />

Nervensystem, psychische Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegerente ):<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Rentenleistung bei Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

(Grundfähigkeitenrente): Versicherungsschutz beim Verlust einzelner,<br />

definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören, sprechen, sich<br />

orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und<br />

dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Rentenleistung bei Feststellung einer Krebserkrankung (Krebsrente):<br />

Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung.<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe:<br />

Die Rente wird gezahlt, bei einer Krebserkrankung im<br />

Stadium I für die Dauer von max. 6 Monaten,<br />

Stadium II für die Dauer von max. 12 Monaten,<br />

Stadium III für die Dauer von max. 36 Monaten,<br />

Stadium IV für die Dauer von max. 60 Monaten.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

50<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

© RedaktionMedien Verlag I Verbraucherfinanzen-Deutschland.de


ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

die Bayerische<br />

Multi Protect<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Abschluss der Heilbehandlung, spätestens<br />

aber drei Monate nach Beantragung einer Leistung, die Prüfung der<br />

Leistungsvoraussetzungen vorzunehmen. Die Rentenleistung erfolgt ab dem<br />

Datum der erstmaligen ärztlichen Feststellung der festgelegten<br />

Leistungsvoraussetzungen, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend nach<br />

der Meldung beim Versicherer.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Sofern länger als 3 Jahre ununterbrochen die Voraussetzungen für den<br />

Leistungsfall vorgelegen haben, wandelt sich der befristete Rentenanspruch in<br />

einen dauerhaften Rentenanspruch um und die Rente wird bis zum Ende des<br />

Monats gezahlt, in dem die vereinbarte Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Werden die dem Vertrag zu Grunde liegenden „Besonderen Bedingungen zur<br />

Multi PROTECT“ oder die „Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung“<br />

ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag<br />

geändert (Bedingungsverbesserung), so gelten die neuen Bedingungen mit<br />

sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Für die Leistungsarten Organrente, Grundfähigkeitenrente, Pflegerente und<br />

Krebsrente gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn ein<br />

Leistungsanspruch durch ein Unfallereignis verursacht wurde.<br />

Für Leistungsansprüche aufgrund Multiple Sklerose erhöht sich die Wartezeit auf<br />

12 Monate.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

In Abänderung von Ziffer 10.2 und Ziffer 10.3 AUB 2008 wird das<br />

Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen. Der Rücktritt oder die<br />

Kündigung wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrags, Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtbeachtung von Obliegenheiten im<br />

Leistungsfall, sind jedoch von dem oben genannten Ausschluss nicht betroffen<br />

und bleiben daher als Recht für den Versicherer bestehen.<br />

Ja. Versichert ist eine unverschuldete länger als 3 Monate andauernde<br />

Arbeitslosigkeit oder eine länger als 42 Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit.<br />

Je Versicherungsfall ist die Leistungsdauer auf 12 Monate begrenzt, die<br />

Gesamtleistungsdauer des Vertrags ist auf 36 Monate festgelegt. Die monatliche<br />

Versicherungsleistung ist auf 1.000 Euro begrenzt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag steigt mit dem erreichten Alter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher)<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 18 Jahre Eintrittsalter: 24,29 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 27,21 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten „Besonderen Bedingungen zur Absicherung<br />

der Funktionellen Invalidität (Multi PROTECT) für Erwachsene (MPE)“ - Erweiterungen zu den AUB 2008 / Stand: 01.07.2014<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

Gothaer<br />

UnfallrentePlus 2014<br />

A<br />

Die Gothaer UnfallrentePlus bietet der versicherten Person Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen und Krankheiten,<br />

die ihr während der Wirksamkeit der Gothaer UnfallrentePlus im Rahmen des Vertrags zustoßen bzw. bei ihr erstmalig<br />

auftreten und diagnostiziert werden. Der Versicherungsschutz gilt in der ganzen Welt, 24-Stunden rund um die Uhr<br />

und 365 Tage im Jahr. Versichert sind folgende fünf Leistungsfälle: Dauerhafte Invalidität von mindestens 50 % infolge<br />

eines Unfalls, definierte Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe bzw. definierter Beeinträchtigung der<br />

körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner bestimmter Krankheiten oder als Folge eines Unfalls,<br />

Krebserkrankungen, Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten und Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Die Leistung<br />

wird als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Leistungsendalter oder bis zur<br />

vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

Gothaer<br />

UnfallrentePlus 2014<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung<br />

Unfallrente: Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

einem Unfall in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Organrente: Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber,<br />

Lunge, Gehirn/zentrales Nervensystem, psychische Erkrankungen.<br />

Pflegerente: Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Grundfähigkeitenrente: Versicherungsschutz beim Verlust einzelner,<br />

definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören, sprechen, sich<br />

orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und<br />

dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Krebsrente: Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung.<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe.<br />

Die maximale Leistungsdauer beträgt<br />

bei Stadium oder Grad II: 12 Monate,<br />

bei Stadium oder Grad III: 36 Monate,<br />

bei Stadium oder Grad IV: lebenslang<br />

52<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

Gothaer<br />

UnfallrentePlus 2014<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, nach Beantragung der Leistung und der Vorlage<br />

der erforderlichen ärztlichen Unterlagen innerhalb von 3 Monaten in Textform zu<br />

erklären, ob und in welchem Umfang er einen Anspruch anerkennt. Erkennt der<br />

Versicherer den Anspruch an, zahlt er innerhalb von 2 Wochen die Rente.<br />

Die Rente zahlt der Versicherer rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die<br />

Leistungsvoraussetzung eingetreten ist, jedoch nicht länger als 6 Monate<br />

rückwirkend nach Eingang der Meldung beim Versicherer, monatlich im Voraus.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die vereinbarte<br />

Leistungsdauer endet.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Nein.<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Werden die Vertragsbedingungen GUB 2014 zur Gothaer Unfall,<br />

Gothaer UnfallTop oder Gothaer UnfallTop mit Plus - Deckung ausschließlich zum<br />

Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten diese<br />

Vorteile ab dem Zeitpunkt der Änderung auch für alle Bestandsverträge der<br />

entsprechenden Produktlinien, denen die GUB 2014 (mit älteren Ständen)<br />

zugrunde liegen.<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie? Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Voraussetzungen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also Ja.<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Ja. Angeboten wird ein Rehamanagement im Leistungsfall mit finanziellen<br />

Beihilfen bis zu 15.000 Euro.<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Es besteht für die Krankheiten Multiple Sklerose und Krebs eine Wartezeit<br />

von 6 Monaten.<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches Nein.<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Nein.<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente endet die<br />

Pflicht zur Zahlung des auf diese Person entfallenden Beitrags für die Dauer des<br />

vereinbarten Leistungsbezugs.<br />

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem jeweils erreichten Lebensalter der<br />

versicherten Person zu Beginn des ersten und jeden weiteren Versicherungsjahres.<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Gothaer Unfallversicherungsbedingungen<br />

Stand: GUB 2014 – 02.2014 und die Besonderen Versicherungsbedingungen zur Gothaer UnfallrentePlus 2014 lebenslang.<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Die besten MutiRisk Versicherungen (Unfall)<br />

VPV<br />

Vital<br />

A<br />

Die VPV Vital kombiniert mehrere Leistungskomponenten zu einem umfassenden Rundum-Schutz bei Krankheit<br />

und Unfall. Die Rentenzahlung wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien festgelegt und<br />

unterscheidet die folgenden fünf Leistungsarten: Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall, Rentenleistung bei<br />

Pflegebedürftigkeit, Rentenleistung bei Organschäden, Rentenleistung bei Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten<br />

und Rentenleistung bei Feststellung einer Krebserkrankung. Zusätzlich werden im Leistungsfall<br />

Beratungsleistungen erbracht. Die Leistung wird als monatliche Rente maximal bis zu dem im Versicherungsschein<br />

vereinbarten Leistungsendalter oder bis zur vereinbarten Dauer gezahlt.<br />

Leistungsfragen<br />

VPV<br />

Vital<br />

Was ist versichert und welche Leistungen gibt es?<br />

Rentenleistung<br />

Unfallrente: Versicherungsschutz bei einer dauerhaften Invalidität nach<br />

einem Unfall in Höhe von mindestens 50 %.<br />

Organrente: Versicherungsschutz bei definierten, irreversiblen Beeinträchtigungen<br />

der Funktionsfähigkeit der Organe Herz, Niere, Leber, Lunge,<br />

Gehirn/zentrales Nervensystem, psychische Störungen oder Geisteskrankheiten.<br />

Pflegerente: Versicherungsschutz beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.<br />

Grundfähigkeitenrente: Versicherungsschutz beim Verlust einzelner,<br />

definierter Grundfähigkeiten (z. B. sehen, hören, sprechen, sich<br />

orientieren). Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und<br />

dauerhaft sein. Leistungsanspruch ab 100 Punkte.<br />

Krebsrente: Versicherungsschutz beim Eintritt einer Krebserkrankung<br />

Beitragsfreistellung im Rentenbezugsfall und bei Arbeitslosigkeit<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Rente gemäß vereinbarter lebenslanger Leistungsdauer<br />

Zeitlich begrenzte Rente je nach Krebsstufe.<br />

Die Rente wird gezahlt bei einer Krebserkrankung im<br />

Stadium/Grad II für die Dauer von max. 12 Monaten,<br />

Grad III für die Dauer von max. 36 Monaten,<br />

Grad IV für die Dauer von max. 60 Monaten.<br />

54<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

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ARBEITSKRAFTABSICHERUNG <strong>2017</strong><br />

Leistungsfragen<br />

VPV<br />

Vital<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?<br />

Wird die Rente im Leistungsfall lebenslang<br />

gezahlt?<br />

Erhöht sich die versicherte Rente nach Eintritt des<br />

Leistungsfalls (Leistungsdynamik)?<br />

Gibt es eine Option für eine BU Versicherung?<br />

Hat der Tarif eine Innovationsgarantie?<br />

Besteht eine Nachversicherungsgarantie?<br />

Gibt es die Möglichkeit einer Dynamisierung, also<br />

planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag?<br />

Gibt es Besonderheiten?<br />

Gibt es Wartezeiten?<br />

Verzichtet die Versicherung auf ihr ordentliches<br />

Kündigungsrecht?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung bei<br />

Arbeitslosigkeit während der Laufzeit?<br />

Gibt es eine Beitragsfreistellung im<br />

Rentenbezugsfall?<br />

Wie hoch ist der Beitrag?<br />

Die Rentenleistung erfolgt ab dem Datum der erstmaligen ärztlichen Feststellung<br />

der festgelegten Leistungsvoraussetzungen, jedoch nicht länger als 6 Monate<br />

rückwirkend nach der Meldung beim Versicherer.<br />

Die Versicherung endet für die versicherte Person, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das<br />

67. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Ja. Sofern länger als 3 Jahre ununterbrochen die Voraussetzungen für den<br />

Leistungsfall vorgelegen haben, zahlt der Versicherer die Rente ohne weitere<br />

Überprüfung lebenslang.<br />

Ja, die vereinbarte monatliche Rente erhöht sich ab dem zweiten Leistungsjahr<br />

jährlich um 1,5 Prozent der Vorjahresrente.<br />

Ja. Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre können Versicherte zusätzlich zur VPV<br />

Vital ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei<br />

der VPV Lebensversicherungs-AG abschließen. Voraussetzungen für den Erhalt<br />

dieser Zusatz-Option: Eintrittsalter bei Vertragsabschluss max. 25 Jahre und<br />

entsprechende Beurteilung des Gesundheitszustandes.<br />

Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die<br />

VPV Vital ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne<br />

Mehrprämie geändert (Bedingungsverbesserung), so gelten die neuen<br />

Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.<br />

Ja. Der Versicherte hat das Recht, bei bestimmten Anlässen, die bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br />

Ja.<br />

Ja. Angeboten wird das Vital Service-Management mit Rundum-Beratung und<br />

Hilfe im Leistungsfall ohne zusätzliche Mehrkosten.<br />

Die Wartezeit beträgt bei Krebs sechs Monate und bei Multipler Sklerose 12 Monate.<br />

Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag gemäß Ziffer 9.2 AUB 2012<br />

( Versicherungsdauer ) sowie – unter den unter den jeweiligen Ziffern genannten<br />

weiteren Voraussetzungen – gemäß Ziffer 10.3.4 ( Zahlungsverzug ) und Ziffer<br />

12.3 AUB 2012 ( Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht ) kündigen. Auf sein<br />

Kündigungsrecht aus Ziffer 9.3 AUB 2012 (Kündigung nach Versicherungsfall)<br />

verzichtet der Versicherer ausdrücklich. Sein Recht, den Versicherungsvertrag<br />

gemäß Ziffer 9.2 AUB 2012 zu kündigen, wendet der Versicherer zu Gunsten des<br />

Versicherungsnehmer nur mit folgender Einschränkung an: Die vom Versicherer<br />

ausgesprochene Kündigung wird nur wirksam, wenn er mit Schreiben vom<br />

gleichen Tag auch gegenüber allen weiteren Versicherungsnehmern eine<br />

Kündigung ausspricht, deren Versicherungsvertrag die Bedingungen und<br />

Verbraucherinformationen für die VPV Vital / VPV Vital Junior (3.PES.0235 12.2012 HT)<br />

zugrunde liegen.<br />

Ja. Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, wird der Versicherungsvertrag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für bis zu 6 Monate beitragsfrei gestellt.<br />

Ja. Zum Zeitpunkt des rechtmäßigen Anspruchs auf monatliche Rentenleistung endet<br />

gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung für die Dauer des Leistungsbezugs.<br />

Der Beitrag steigt mit dem erreichten Alter der versicherten Person.<br />

Beitragsbeispiel: 1.500 EUR lebenslange Monatsrente mit Dynamik (Nichtraucher)<br />

Monatsbeitrag inkl. Versicherungssteuer 25 Jahre Eintrittsalter: 34,59 EUR,<br />

35 Jahre Eintrittsalter: 41,37 EUR<br />

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen<br />

(AUB 2012) und die Besonderen Versicherungsbedingungen (BB) VPV Vital 2012.<br />

Datenquelle: RedaktionMedien Verlag Research (RMVR)<br />

STAND 12/2016<br />

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