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die Adipositasprävalenz (BMI von 30 kg/m² und höher) insgesamt für Männer bei<br />

23,3% und für Frauen bei 23,9% (Mensink et al., 2013).<br />

Gleichfalls sind psychosoziale Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Die als sozialer<br />

Gradient bezeichnete Verteilung der KHK innerhalb der Gesellschaft ist durch einen<br />

Wandel innerhalb der letzten Jahrzehnte gekennzeichnet. Während früher der<br />

Herzinfarkt überwiegend als „Managerkrankheit“ galt, tritt er heute überwiegend in<br />

bildungs- und einkommensschwachen Bevölkerungsschichten auf. Man geht davon aus,<br />

dass die psychosozialen Stressfaktoren in sozial niedrigen Schichten häufiger auftreten<br />

und weniger wirkungsvoll bewältigt werden (Siegrist, 2006).<br />

1.1 Entwicklung der kardiologischen Rehabilitation in Deutschland<br />

Die Entwicklung der kardiologischen Rehabilitation war und ist von vielen Umständen<br />

und Faktoren abhängig. Sowohl wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und<br />

Entwicklungen als auch historische, politische und wirtschaftliche Gegebenheiten<br />

führten zu einem ständigen Wandel der medizinischen Möglichkeiten und Situationen<br />

auf diesem Gebiet.<br />

In Deutschland verlief dieser Prozess traditionell bedingt anders als in Westeuropa und<br />

in Nordamerika. Die Wurzel des deutschen Weges liegt im Entstehen des<br />

Bismarckschen Sozialversicherungssystems Ende des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1883<br />

entstanden die gesetzliche Krankenversicherung und 1894 die Unfallversicherung. Im<br />

Jahr 1891 begannen die ersten medizinischen Rehabilitationen mit dem Reichsgesetz<br />

über Invaliditäts- und Altenversicherung (Buschmann-Steinhage and Brüggemann,<br />

2011). Diese Aufgabe wurde damit den ermächtigten Landesversicherungsanstalten in<br />

der Form übertragen, dass bei Versicherten ohne reichsgesetzliche Krankenfürsorge ein<br />

Heilverfahren einzuleiten sei, um Erwerbsunfähigkeit als Krankheitsfolge zu<br />

verhindern. Entsprechende Heilstättenbehandlungen wurden sogar bei bereits<br />

bestehender Erwerbsunfähigkeit durchgeführt (Reimann, 2009). Es wurden Sanatorien<br />

und Kuranstalten errichtet, welche durch die neuen Sozialgesetze sowohl von Arbeitern<br />

als auch Angestellten genutzt wurden. Die gesetzliche Krankenversicherung sah ihren<br />

rehabilitativen Beitrag damals in der Bereitstellung von ärztlicher Behandlung,<br />

Arzneimitteln, Heilmitteln und der „freien Kur und Verpflegung in einem<br />

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