Fort- und Weiterbildung - Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen
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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter,<br />
das Bildungsreferat im <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-<strong>St</strong>ift bietet gezielte <strong>Fort</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sangebote, die sich als Baustein des Qualitätsmanagements<br />
verstehen <strong>und</strong> zur Personalentwicklung beitragen. Das <strong>Fort</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sangebot unterstützt den<br />
Mitarbeiter, entlässt ihn aber nicht aus seiner persönlichen Verantwortung, sich gemäß den gelten-den Berufsordnungen<br />
<strong>und</strong>/oder den Vorgaben der Führungskraft fort- <strong>und</strong> weiterzubilden. Wir möchten Ihnen gerne Zusatzinformationen zum Thema<br />
<strong>Fort</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong> geben.<br />
NEU! Nach Eingang Ihres Jahresbedarfs erhalten Sie nach Zustimmung Ihres Vorgesetzten eine Jahresanmeldebestätigung,<br />
die Sie dazu berechtigt, an den <strong>Fort</strong>bildungen teilzunehmen.<br />
Bitte beachten Sie, dass es zukünftig keine Anmeldebestätigung 4 Wochen vor Kursbeginn mehr geben wird.<br />
NEU! Die Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe von 2005 wurde durch die Senatorin für Bildung,<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit überarbeitet. Es findet nun die Berufsordnung vom 04. Februar 2011 Anwendung. Entscheidende<br />
Inhalte sind die Erweiterung der Berufsordnung auf die Altenpflege sowie der erneute Verweis auf die Pflicht einer jeden<br />
Pflegekraft, ihre Kompetenz eigenverantwortlich zu erhalten. Diese Verpflichtung findet sich in § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e<br />
der Berufsordnung wieder.<br />
Dort ist auch geregelt, welche Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzerhaltung geeignet sind:<br />
• <strong>St</strong>udium der Fachliteratur (fließt nicht in die Punkteberechnung ein)<br />
• Teilnahme an: internen Qualifizierungsmaßnahmen, externen <strong>Fort</strong>bildungsveranstaltungen bei anerkannten <strong>Fort</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Weiterbildung</strong>strägern, Qualitätssicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> fachlichen Hospitationen <strong>und</strong> Auditverfahren<br />
• Eigene fachliche Tätigkeit beim Verfassen von pflegewissenschaftlichen Artikeln (max. 2 Artikel pro Jahr fließen in die Punkteberechnung<br />
ein) <strong>und</strong> in der aktiven Referentenfunktion (max. 10 Punkte pro Jahr)<br />
Arbeitsgruppen zählen im Rahmen der Berufsordnung nicht zu den anrechnungsfähigen <strong>Fort</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen!<br />
• Die Pflegenden müssen jährlich mindestens 20 Punkte mit Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzerhaltung erreichen.<br />
Innerbetriebliche <strong>Fort</strong>bildungen werden als <strong>Fort</strong>bildungen verstanden, die vom Bildungsreferat oder in Abstimmung mit dem<br />
Bildungsreferat vor allem für die im SJS tätigen Mitarbeiter organisiert <strong>und</strong> durchgeführt werden. Hierzu zählen:<br />
Pflichtfortbildungen<br />
Für Pflichtfortbildungen gilt die komplette <strong>Fort</strong>bildungsdauer unabhängig vom Beschäftigungsumfang als Arbeitszeit. In Einzelfällen<br />
kann sich das Direktorium vorbehalten, die Anrechnung als Arbeitszeit gesondert festzulegen. Pflichtveranstaltungen<br />
sind im Programmheft des <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-<strong>St</strong>iftes <strong>und</strong> in den Einzelausschreibungen als solche gekennzeichnet. Jeder Mitarbeiter<br />
hat die für ihn verpflichtenden Veranstaltungen entsprechend den planerischen Vorgaben der Abteilungsleitung zu besuchen.<br />
Freistellung <strong>und</strong> Kostenübernahme nach AVr<br />
Fachliche <strong>Fort</strong>bildungen sind <strong>Fort</strong>bildungsmaßnahmen, die der Vermittlung des aktuellen <strong>St</strong>andes von Wissenschaft <strong>und</strong><br />
Praxis dienen. Sie sichern <strong>und</strong> verbessern damit die Qualität der Patientenversorgung. Sie unterstützen die Mitarbeiter, ihre<br />
beruflichen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten zu aktualisieren, zu vertiefen oder zu ergänzen, um die derzeitigen <strong>und</strong> zukünftigen<br />
Aufgaben am Arbeitsplatz bewältigen zu können. Hierzu zählen <strong>Weiterbildung</strong>en, außerbetriebliche <strong>Fort</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen<br />
<strong>und</strong> innerbetriebliche <strong>Fort</strong>bildungen.<br />
Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an fachlichen <strong>Fort</strong>bildungskursen teilnimmt, erhält hierfür eine<br />
Arbeitsbefreiung von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. (§10 Abs. 6 AT zu den AVR). Die Genehmigungen erfolgen<br />
durch die Führungskraft.<br />
Der Dienstgeber fördert <strong>Fort</strong>bildungen in unterschiedlicher Weise:<br />
<strong>Fort</strong>bildung im Interesse des Dienstgebers<br />
Im Rahmen der Qualitätssicherung oder des Personalbedarfs wird der Mitarbeiter für die notwendige <strong>Fort</strong>bildungszeit freigestellt<br />
<strong>und</strong> die Kosten der <strong>Fort</strong>bildung werden durch den Dienstgeber getragen (§ 10 a AT zu den AVR).<br />
Es besteht ein Erstattungsanspruch des Dienstgebers für die getätigten Aufwendungen, wenn das Dienstverhältnis auf Wunsch<br />
des Mitarbeiters oder aus einem von ihm zu vertretenden Gr<strong>und</strong> innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Beendigung<br />
der Maßnahme endet.<br />
<strong>Fort</strong>bildung im vorrangigen Interesse des Mitarbeiters:<br />
Der Mitarbeiter wünscht den Besuch einer <strong>Fort</strong>bildung. Der Dienstgeber unterstützt im Einzelfall den Mitarbeiter mit der teilweisen<br />
bzw. kompletten Übernahme der Kursgebühren <strong>und</strong>/oder mit einer teilweisen bzw. kompletten Freistellung für die <strong>Fort</strong>bildungszeit.<br />
Gegebenenfalls werden Fahrtkosten <strong>und</strong> Unterkunft übernommen.<br />
In diesem Sinne freuen wir uns über Ihre rege Teilnahme an unseren <strong>Fort</strong>bildungen sowie über Rückmeldungen <strong>und</strong> Anregungen,<br />
damit wir unsere Angebote weiterentwickeln können. Auch beraten wir Sie jederzeit gerne unter den angegebenen<br />
Telefonnummern <strong>und</strong> E-Mail-Adressen:<br />
Sabine Bullwinkel: telefon 347-1703 oder sbullwinkel@sjs-bremen.de<br />
Marlies Döhle: telefon 347-1013 oder mdoehle@sjs-bremen.de<br />
Ihr Referat Bildung<br />
Sabine Bullwinkel<br />
<strong>Bremen</strong>, Dezember 2011<br />
3<br />
Vorwort